Viele helfen viel
„Finanztest“ hat mehrmals in den letzten Jahren Zahnzusatzversicherungen geprüft. 2010 bekamen nur 16 von 110 Tarifen ein „sehr gut“, 2008 waren es bloß drei von 83. Im aktuellen Test schneidet das Gros der Tarife mit „gut“ ab. „Im Vergleich zu früher gibt es sehr viel mehr Tarife und auch mehr sehr gute“, erklärt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von „Finanztest“.
„Eine Zahnzusatzversicherung kann durchaus sinnvoll sein“, erläutert Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. „Gerade für Patienten, die im Bedarfsfall auf eine sehr hochwertige zahnmedizinische Versorgung Wert legen.“ Nach Angaben von „Finanztest“ wurden bis jetzt fast 13 Millionen solcher Policen abgeschlossen.
Günstige „sehr Gute“
Die günstigsten mit der Bestnote ausgezeichneten Tarife sind EZ+EZT der HanseMerkur, central.prodent der Central, DT85 der DKV und ZZ Premium Plus der HUK Coburg. „Wer mit 43 Jahren eintritt, zahlt hier maximal 25 Euro Monatsbeitrag“, sagt Tenhagen. Bewertet hat die Zeitschrift die Tarifleistungen für Zahnersatz, zum Beispiel Kronen, Inlays oder Implantate.
Die umfangreichsten Zahnersatzleistungen (Note 1,0) bieten laut Test ein Tarif der DFV (ZEVp+ZEH+ZIV) sowie die identischen Angebote von Ergo Direkt und Neckermann (ZAB+ZAE+ZBB und ZAB+ZAE+ZBB+ZBE). Diese kosten für einen 43-Jährigen jedoch mindestens 30 Euro im Monat. Für den schmaleren Geldbeutel gibt es mit „gut“ bewertete Policen für 43-Jährige schon für acht bis 15 Euro Monatsbeitrag. Hier sind die günstigsten die Tarife vitaZ3 der Central, Allianz ZahnPlus und HanseMerkur EZ+EZE.
Auffällig sei, so Tenhagen, dass sich die verschiedenen Tarife, die ein Versicherungsunternehmen anbietet, stark in der Qualität unterscheiden. Ergo Direkt biete beispielsweise neun Tarife an, die Beurteilungen von „sehr gut“ bis „ausreichend“ erhielten.
„Eine ’sehr gute’ oder ’gute’ Zahnzusatzversicherung ist empfehlenswert für all jene, die sich nicht mit dem Basis-Zahnersatz zufriedengeben wollen, den die gesetzlichen Kassen noch finanzieren“, sagt Holger Rohde, Wissenschaftlicher Leiter Versicherungen und Recht bei der Stiftung Warentest.
Die Patienten können zwischen zwei Formen von Policen wählen. Die eine arbeitet nach Art einer Lebensversicherung, bei der in den Beiträgen die Kosten für Zahnersatz im zunehmenden Alter bereits mit einkalkuliert sind. Altersbedingte Beitragssteigerungen sind dadurch nicht möglich, ein Teil des Geldes wird als Altersrückstellung verwendet. „Die zweite Form – nach Art der Schadensversicherung – berücksichtigt diesen Risikofaktor bei der Prämienkalkulation nicht“, erläutert Rohde. „Deshalb steigt der Beitrag mit zunehmendem Alter planmäßig an.“
Angebote genau ansehen
Da die gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz einen Festzuschuss gewähren, sollten die Versicherten „sich im Vorfeld darüber Gedanken machen, für welche Zahnersatz versorgung man die Versicherung wünscht“, empfiehlt Rohde.
Die Versicherten sollten mehrere Angebote einholen und auf Klauseln im Vertrag achten. „WIr raten zu einem Vergleich der Leistungen und Modalitäten der einzelnen Versicherungsanbieter“, erklärt Oesterreich. „Hier gibt es erhebliche Unterschiede, die oft nicht einfach zu durchschauen sind. Es lohnt sich, das Kleingedruckte zu lesen.“ Denn die Leistungen der Zusatzversicherungen können erheblich variieren. Ein Beispiel: Bei einer Kassenkrone, bei der der Versicherte einen Eigenanteil von 97 Euro tragen muss, reicht das Spektrum, das die verschiedenen Versicherungen übernehmen, von den vollen 97 Euro bis zu nur 19 Euro.
Zudem sollte beachtet werden, dass bei manchen Tarifen die Anzahl der Implantate beschränkt ist, bei anderen gibt es Höchstbeträge, die pro Implantat übernommen werden. Vorsicht ist zudem bei Prozentangaben geboten. Der Tarif Dent von Axa beispielsweise brüstet sich mit der Zahlung von 100 Prozent – allerdings nur 100 Prozent vom Kassenzuschuss der Regelversorgung.
Wichtig ist außerdem, die Sperrfristen der Policen zu beachten. „In den ersten acht Monaten nach Abschluss des Vertrags zahlen die Unternehmen gar nicht, sie nennen das Wartezeit“, erklärt Tenhagen. „Wer also in dieser Zeit Zahnweh bekommt, ein Inlay oder gar ein Implantat braucht, bekommt von der Versicherung, die er schon bezahlt hat, kein Geld.“ Auch die Kosten für bei Vertragsabschluss bereits festgestellte Zahnprobleme, die eine Behandlung notwendig machen, werden von den Versicherern nicht übernommen.
„Nach meinem Eindruck tummeln sich am Markt neben seriösen Anbietern auch einige, die vollmundig viel versprechen, aber im Leistungsfall ihren Versicherten die versprochenen Leistungen verweigern, was dann bis in unsere Praxen spürbar ist“, schätzt Dr. Jürgen Fedderwitz, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, die Versicherungen ein. „Hinzu kommt ein oftmals ärgerliches Auskunftsbegehren der Versicherungen an Praxen, die auf ein strukturiertes Hinhalten und Verzögern hindeuten. Das mag ja alles im Kleingedruckten ausgewiesen sein. Nur liefern die Versicherungen die Leselupe nicht mit.“ eb
INFO
Broschüre für Patienten
Die BZÄK hat auf ihrer Internetseite Informationen zum Thema Zahnzusatzversicherungen für Patienten zusammengestellt. Mehr unter:www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/pati/zusatzversicherungen.pdf