Geflutete Praxen
„Vor unserem Haus liegen Sandsäcke ... Der Fahrstuhl steht ... Tiefgaragen ausgeräumt ... gereizte Nervosität überall ... Der Schillerplatz gehört der Feuerwehr, Polizei, Ordnungsdienst ... Nachts gehen die Sirenen ... zum Heulen!“ Diese Zeilen schrieb mir meine Großmutter auf die Ausgabe der Sächsischen Zeitung vom 5. Juni, die sie mit der Post aus Dresden in die Hauptstadt schickte. Sie kann von ihrem Balkon, der nur einen Katzensprung von der Elbe und dem Blauen Wunder entfernt liegt, die schwankende Elbe – die „schwarze Aorta der Stadt“, wie sie Uwe Tellkamp in seinem Werk „Der Turm“ nennt, sehr gut beobachten. Die Sirenen erinnerten sie an den Krieg, sagte sie noch am Telefon. Mein Angebot, sie abzuholen, lehnte sie ab. Sie wollte ihre Wohnung nicht verlassen. Noch nicht.
Die Rekordpegel zwangen die Menschen in den betroffenen Gebieten zu unfreiwilliger Passivität. Der Schulunterricht fiel aus. Die Kommunalpolitik kam zum Erliegen. Der Strom wurde abgestellt. Alles stand still. Auch die Arbeit in den Zahnarztpraxen. Nur das Wasser der übergetretenen Flüsse war ständig in Bewegung. Und natürlich die Helfer, Soldaten der Bundeswehr und freiwillige Zivilisten. An den Deichen arbeiteten sie Hand in Hand und doch – einige der alten Deiche gaben nach. Die Natur hat sich von ihrer unberechenbaren Seite gezeigt. Und das vor und hinter der eigenen Haustür. Während die Scheitelwelle der Elbe bereits in die Nordsee eingetaucht ist, fällt das Wasser in den Katastrophengebieten langsam wieder. Zurück bleibt ein zäher Schlick und ein Meer aus Müll.
Stand in Sachsen-Anhalt – 21 Praxen sind betroffen
Die Lage in den Risikogebieten der betroffenen zahnärztlichen Kammerbezirke war zum Teil brenzlig bis dramatisch. Schwer getroffen hat es Praxen in Sachsen-Anhalt: Sabine Fiedler von der Landeszahnärztekammer berichtet gegenüber den zm den Sachstand Mitte Juni: „Nach unserem Kenntnisstand sind 21 Praxen in unterschiedlichem Maß betroffen, vier darunter vermutlich schwer oder sogar existenzbedrohlich. Aber es kann auch sein, dass wir noch nicht von allen Schäden wissen. Das Wasser steht auch noch und geht nur langsam zurück – im Norden von Sachsen-Anhalt lief der Scheitel erst in den beiden zurückliegenden Tagen durch.“ Im Elbe-Saale-Winkel bei Aken sei die Situation andauernd dramatisch, weil das Wasser von allen Seiten heranfließe – von der Elbe ebenso wie aus durch Deichbruch überschwemmten Gebieten des Umlands. Auch Halle ist schwer getroffen. Dort wurde neben anderen der Direktor der Zahnklinik, Prof. Hans-Günter Schaller, evakuiert. Zahnärztekammer und KZV Sachsen-Anhalt haben ein gemeinsames Spendenkonto für Zahnarztpraxen, die Opfer des Hochwassers geworden sind, eingerichtet (www.zaek-sa.de/aktuelles).
Die Lage in Bayern – in Passau ging nichts mehr
Auch in Passau standen Anfang Juni die Bohrer still. Nachdem die Trinkwasser- versorgung zusammengebrochen war, mussten nahezu alle Passauer Praxen mehrere Tage die Patientenbehandlung einstellen, berichtet „Transparant“, eine Publikation der Kassenzahnärztlichen Ver- einigung Bayerns. Demnach bemühte sich Obmann Dr. Peter Eichinger mit seinen Kollegen darum, eine Notversorgung aufrechtzuerhalten. Zwei Praxen, die eine autarke Wasserversorgung haben, hatten sich bereit erklärt, Schmerzpatienten zu behandeln. Zudem versorgte eine Praxis im benach- barten Fürstenzell Patienten aus Passau. Schwer getroffen wurde auch eine Praxis in Obernzell an der Donau. Der Zahnarzt hatte erst 2012 seine neuen Praxisräume bezogen.
Jetzt sind die Räume bereits ein Sanierungsfal, wenngleich die Behandlungseinheiten gerettet werden konnten. Eine Versicherung hatte der Praxisinhaber zwar abgeschlossen, allerdings mit einem hohen Selbstbehalt. Drei Monate werden die Renovierungsarbeiten voraussichtlich dauern.
Auch in Regensburg kam es durch das Hochwasser zu Einschränkungen bei der Versorgung der Patienten.
Die KZVB hat bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank ein Spendenkonto für die Flutopfer eingerichtet. Vertragszahnärzte, die betroffenen Kollegen helfen wollen, können eine Abbuchungsgenehmigung für ihr Abrechnungskonto erteilen (Formular unterwww.kzvb.de). Zudem stehen 500 000 Euro für vom Hochwasser geschädigte Zahnärzte zur Verfügung. Die Vertreterversammlung der KZVB beschloss einstimmig einen entsprechenden Antrag, den der Vorstand eingebracht hatte.
Situation in Sachsen – Supergau in Meißen
Dr. Thomas Breyer, Vizepräsident der LZK Sachsen, stand während der Hochzeit der Flut in engem Kontakt mit den zm (siehe www.zm-online.de). Er ist in Meißen niedergelassen – die Stadt war stark geflutet. Etwa 35 Praxen sind in Sachsen vom Hochwasser betroffen. Für eine Praxis ist es nach 2002 schon die zweite Flutung. Die sächsische Selbstverwaltung hat einen Sonderlink zum Hochwasser aufwww.zahnaerzte-in-sachsen.deplatziert. Dort können sich vom Hochwasser betroffene Zahnärzte melden und Hilfe anfordern. Andererseits können Sachspendenangebote eingestellt werden. Die KZV Sachsen hat auch ein Spenden- konto eingerichtet.
Der Bereich Niedersachsen – weitestgehend verschont
Die Praxen in Niedersachsen scheinen weitestgehend von der Flut 2013 verschont worden zu sein. Elke Steenblock-Dralle, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit bei der KZV Niedersachsen erklärte gegenüber den zm: „In Hitzacker wurden die Mitarbeiter von zwei Praxen von der Altstadtinsel evakuiert.“ Dies aber als Vorsichtsmaßnahme. Einen Schaden gab es demnach nicht.
Während sich das Wasser in den Risikogebieten nur langsam zurückzieht, wächst die Zahl der Hilfsinitiativen schnell. Beispiele gibt es an der Basis. Knapp 3 000 Zahnbürsten, Zahnseiden, Kinderzahnbürsten, Zahnpasta und Spüllösungen spendeten die Zahnärzte Bayerwald zusammen mit den Firmen Meier Dental Fachhandel, Curadent, HagerWerken, Gaba, Oral B, Dürr und Miradent. „Es ist uns einfach wichtig, den Menschen in unserem Nachbarlandkreis unsere Solidarität zu beweisen und ihnen zu zeigen, dass sie nicht alleine sind“, so der Vorsitzende der Zahnärzte Bayerwald, Roman Bernreiter.
Und auch auf Bundesebene wurde mit dem Spendenaufruf von BZÄK, HDZ und KZBV ein Zeichen der Solidarität gesetzt (Kasten).
Blick nach Brandenburg – Praxen wurden evakuiert
In Brandenburg hat die Flut gewaltigen Schaden angerichtet. Besonders stark betroffen sind laut der Pressestelle der Landeszahnärztekammer die Orte Wittenberge, Rathenow, Elsterwerder und Mühlberg an der Elbe. Der Ort Mühlberg wurde komplett evakuiert. Zwei Zahnarztpraxen gibt es dort. Die Behandlungsstühle wurden vorsichtshalber ausgebaut. Es blieb aber bei Grundwasser im Keller. Zum Glück.
Begleitet wurde die Flutberichterstattung von einem Gerücht: Es hieß, der Nachfolger der alten DDR-Haushaltsversicherung mit umfänglichen Hochwasserschutz sei noch immer erhältlich. Die zm erkundigte sich daraufhin bei der Allianz in München. Der Global Player betreut DDR-Policen seit der Wiedervereinigung. Und tatsächlich, die Versicherung kann immer noch abgeschlossen werden – jedenfalls für Privatpersonen. Michael Schmitt von der Allianz Deutschland AG: „Ja, die ’Erweiterte Haushaltversicherung’ kann als Nachfolgeprodukt der häufig als ’DDR-Haushaltsversicherung’ bezeichneten Police von Privatpersonen weiterhin abgeschlossen werden. Für gewerbliche Kunden wie Zahnarztpraxen bieten wir unabhängig davon in Ost- und in Westdeutschland eine Immobilien- sowie eine Inhaltsversicherung an.“
Im Schadensfall gilt: „Betroffene Zahnärzte sollten den Schaden möglichst schnell ihrer Versicherung melden. Bei Überschwemmungen hilft eine Immobilienversicherung sowie eine Inhaltsversicherung mit Elementardeckung. Letztere kommt zum Beispiel auch für Schäden an technischer und kaufmännischer Betriebseinrichtung sowie für Waren und Vorräte auf. Versichert sind darüber hinaus Aufwendungen für die Wiederherstellung von Akten, die für eine Zahnarztpraxis ja von fundamentaler Bedeutung sind.“
Eine bestehende Betriebsunterbrechungsversicherung ersetze im Übrigen bei Einschluss entsprechender Elementardeckung die aus einem Betriebsstillstand resultierenden Verluste. Die betroffenen Zahnärzte sollten sich außerdem möglichst schnell ein detailliertes Bild des Schadens machen und diesen dokumentieren. Dazu sollten die Wasserstände markiert und Fotos gemacht werden. Schmitt: „Das Abpumpen des Wassers sowie die Reinigung und Trocknung des Gebäudes sollten so zeitnah wie möglich erfolgen. Technische Geräte dürfen erst nach einer Prüfung durch Experten wieder in Betrieb genommen werden – nur so lassen sich Folgeschäden verhindern. Beschädigtes Firmeninventar und andere Gegenstände sollten nicht ohne vorherige Rücksprache mit der Versicherung entsorgt werden, da sie bei der Berechnung von Schäden wichtig sein können.“ Grundsätzlich gelte: Wer in einem gefährdeten Gebiet wohnt, muss besondere Vorsicht walten lassen. Dazu gehörten auch bauliche Schutzmaßnahmen. „Zahnärzte sollten außerdem mit ihrem Versicherungsvermittler klären, ob sie die für sie optimale Deckung im Fall eines Hochwasserschadens haben“, rät der Fachmann.
Die Solidarität der Deutschen für ihre Mitmenschen spendet den Betroffenen Trost und hilft vor Ort. Allerdings ist eines auch klar: Nach der Flut ist vor der Flut.
Info
Spendenaufruf von BZÄK, KZBV und HDZ
Die Wassermassen haben große Schäden an Praxisräumen und zahnmedizinischen Apparaturen verursacht. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) wenden sich an die Zahnärzteschaft , die in existenzielle Not geratenen Kollegen mit Spenden zu unterstützen.
•Spendenkonto:
HDZ, BZÄK und KZBVSpendenkonto-Nr.: 000 4444 000BLZ: 300 606 01Deutsche Apotheker und ÄrztebankStichwort: Flut
Eine Spendenbescheinigung wird bei Angabe der Adresse ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis 200 Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden.
Info
Ein Fall für die Versicherung?
Welche Versicherung zahlt?
Die Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie beispielsweise die Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks übernimmt eine Wohngebäudeversicherung mit entsprechender Elementardeckung. Diese muss vom Kunden zusätzlich abgeschlossen worden sein. In den meisten Regionen Deutschlands ist dies kein Problem. Nur rund ein Prozent der in Deutschland stehenden Gebäude sind nicht versicherbar, weil sie fast jedes Jahr „im Wasser stehen“.
Die Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf. Sollte durch Starkregen das Grundstück überflutet werden oder Wasser unter der Eingangstür durchlaufen und die Garderobe, den Wohnzimmerschrank oder das Sofa beschädigen, ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Mobiliars.
Die Elementardeckung deckt nicht nur das Risiko der Überschwemmung durch Gewässer ab, sondern auch durch Starkregen und Rückstau. Daher ist diese Zusatzversicherung auch für Kunden wichtig, die fern von Gewässern leben.
Läuft ein Fluss über das Ufer und setzt das eigene Auto unter Wasser, tritt die Voll- oder Teilkaskoversicherung ein. Der Schadensfreiheitsrabatt der Voll- kaskoversicherung wird hierbei nicht belastet.
Was tun nach einem Schadenfall? Nach einer Überschwemmung gilt es, das Ausmaß des Schadens zu begrenzen und so schnell wie möglich den Normalzustand wiederherzustellen. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten:
• Erreichte Wasserstände sollten markiert und Schäden dokumentiert werden.Wichtig ist, den Schaden – beispielsweise durch Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung des Gebäudes sowie der durchnässten Einrichtung – so gering wie möglich zu halten.
• Bevor elektrische Geräte wieder in Gang gesetzt werden, sollten Betroffene diese überprüfen lassen, da im schlimmsten Fall Lebensgefahr bestehen kann.
• Die Versicherung benötigt Informationen über Verluste und voraussichtliche Kosten so schnell wie möglich. Es wird unbedingt geraten, zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache zu entsorgen.
Daten für die Schadensmeldung
• Versicherungsscheinnummer
• Was ist beschädigt und in welchem Umfang?
• eine erste Schätzung zur Schadenhöhe
• gegebenenfalls Fotos vom Schaden, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
• Telefonnummer für Rückfragen
Vorbeugender Überschwemmungsschutz
Wer in einem durch Überschwemmung gefährdeten Gebiet wohnt, muss grundsätzlich besondere Vorsicht walten lassen: Bei einer Überschwemmung können Heizöltanks lecken und erhebliche Schäden an Gebäuden, Hausrat, Gewässern und Nutzflächen anrichten. Behälter und Rohrleitungen sollten von vornherein gegen Aufschwimmen, Zutritt von Wasser über Befüll-, Entlüftungs- und sonstige Öffnungen sowie gegen Beschädigungen durch Treibgut und Wasserdruck gesichert werden. Wie man das am besten macht, ist in der jeweiligen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen (VAwS) der Bundesländer geregelt.
Wer ein Haus baut, sollte sich bewusst sein, dass man Schäden durch Überschwemmung auch mit baulichen Maßnahmen entgegenwirken kann. Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom Mai 2005 verpflichtet erstmals bundesweit einheitlich jeden, „der von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminderung zu treffen“.
Quelle: Allianz
Info
Hilfsprogramm der apoBank
Die apoBank stellt über ein Hilfsprogramm einen Sonderkreditrahmen in Höhe von zehn Millionen Euro für die Hochwasser-geschädigten zur Verfügung. Heilberufler können damit ihre Praxen und Apotheken zeitnah wieder aufbauen.
„Wir werden schnell und unbürokratisch dort helfen, wo Not am Mann ist“, betonte Herbert Pfennig, Sprecher des Vorstands der apoBank, in Düsseldorf. „Mit dem Hilfsprogramm wollen wir dazu beitragen, dass die medizinische und pharmazeutische Versorgung in den betroffenen Gebieten so schnell wie möglich wiederhergestellt werden kann“, erläuterte Pfennig. Er sehe die apoBank als Bank der Heilberufe in der Pflicht. Deshalb lasse man nun auch Taten sprechen.
Kontakt:
Tel.: 0211/5998-0info@apobank.dewww.apobank.de/hochwasser