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Neue Einreisebestimmungen in Namibia

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Seit Ende vergangenen Jahres gibt es eine Neuregelung im namibischen Einwanderungsrecht: Wie Anja Gänsler von der Deutschen Botschaft in Windhuk gegenüber den zm bestätigte, können Arbeits-erlaubnisse (auch temporäre) generell nicht mehr nach der Einreise erteilt werden. Diese müssen nun vorher bei der jeweiligen namibischen Botschaft im Ursprungsland beantragt werden. Allerdings könnten die deutschen Auslandsvertretungen keine verbindliche Auskunft zu ausländischem Recht erteilen. Gänsler:

„Einwanderungsfragen werden von jedem Land souverän entschieden.“ Ansprechpartner für Anliegen dieser Art sind die namibischen Behörden in Deutschland.

Ein vierköpfiges Team aus deutschen Zahnärztinnen und Helferinnen war im vergangenen Jahr in Namibia, um für Zahnärzte ohne Grenzen (DWLF) ehrenamtlich zu arbeiten. Die Frauen waren als Touristinnen eingereist. Vor Ort wurde dann allerdings von den Behörden keine Arbeitserlaubnis ausgestellt, woraufhin ihnen der Arbeitseinsatz verwehrt blieb.

Stefan Crusius, DWLF-Teamleiter in Namibia erklärte den zm: „Ich würde allen Kollegen, die an einem Einsatz interessiert sind, raten, sich im Vorfeld umfangreich zu informieren. Arbeitsgenehmigung und Visum sollten in den eigenen Händen sein.“

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