Verwirrende Sicherheitenaufteilung beenden
Das Kreditvolumen von Johannes U., einem Zahnarzt aus Süddeutschland, wird seit Jahren auf zwei Banken, einer Sparkasse und einer Volksbank, verteilt. Bei beiden Kreditinstituten unterhält U. auf ebenfalls zwei Geschäftskonten jeweils einen Überziehungskredit. Bei der Sparkasse sind dies 40 000 Euro und bei der Volksbank 30 000 Euro. Darüber hinaus bestehen bei der Sparkasse weitere geschäftliche Darlehensverbindlichkeiten von insgesamt rund 130 000 Euro. Dass über das Geschäftskonto bei der Sparkasse die weitaus meisten Umsätze der Praxis laufen, verdeutlicht deren Hausbankfunktion. U. hat es während der vergangenen Jahre unterlassen, das Konto bei der Volksbank aufzulösen und sämtliche Umsätze über die Sparkasse laufen zu lassen, da er immer der Meinung war, zu einer Praxis seiner Größe gehören mindestens zwei Bankinstitute.
Diese Strategie hat sich im Ergebnis bewährt: U. profitierte in der Vergangenheit durchaus von der Konkurrenzsituation beider Banken in den unterschiedlichen Dienstleistungen wie den Zinssätzen bei Geldanlagen, den durchaus differenzierten Kontoführungsmodellen oder den vielfältigen Angeboten im elektronischen Datenverkehr. Auch bei privaten Transaktionen kam ihm diese Situation in dem einen oder anderen Fall zugute.
Hohe Zinsen beim Überziehungskredit
Mit einem allerdings wichtigen Punkt ist U. dagegen nie richtig glücklich gewesen: Es geht um die Zinssätze seiner Überziehungskredite und seiner Darlehen, die selbst bei wohlwollender Betrachtung maximal durchschnittlich waren und es auch heute noch sind. Vor allem aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage der Praxis gab sich U. mit den jeweiligen Zinssätzen bisher zufrieden. Das wird sich nun aber wohl ändern: Sowohl bei den Überziehungskrediten als auch bei der bevorstehenden Verlängerung eines der Darlehen drohen höhere Zinsen, die nach Aussage der jeweiligen Bankmitarbeiter beider Geldinstitute vor allem „mit der internen Bonitätseinschätzung“ von U. zu tun haben.
Darüber hinaus wird von der Sparkasse als Hausbank argumentiert, dass sie mit der zur Verfügung stehenden Kreditsicherheit „nach wie vor nicht zufrieden ist“ und dass sie unter den bisher geltenden Bedingungen zu keinen weiteren Zugeständnissen bei den Zinssätzen bereit sei.
Bei den „bisher geltenden Bedingungen“ der Sparkasse geht es um die bereits erwähnte Kreditsicherheit, bei der es sich um eine von U. unterschriebene Bürgschaft handelt, die in gleicher Höhe ebenso bei der Volksbank besteht. Darüber hinaus gibt es bei dieser Volksbank eine zusätzliche Grundschuld, mit der das Praxisgrundstück von U. seinerzeit belastet wurde. U. hat in der Vergangenheit durchaus versucht, die Zweitbank zur Freigabe beziehungsweise zur Abtretung dieser Grundschuld an die Sparkasse zu bewegen, ist damit aber stets gescheitert. Sein Hinweis, dass sie ja bereits die Bürgschaft als Sicherheit be- sitzt, wurde bisher nicht akzeptiert, da die Volksbank die Grundschuld als „finanzielle Unterlegung“ dieser Bürgschaft betrachtet. Andererseits ist sie aber auch nicht bereit, über bessere Konditionen beim Überziehungskredit zu verhandeln, da sie aufgrund ihrer Zweitbankfunktion angeblich „anders kalkulieren muss als die Sparkasse als Hausbank“.
Konzentration auf eine Bankverbindung
An dieser mehr oder weniger verworrenen Situation hat sich bisher nichts geändert, da U. in der Vergangenheit aus den erwähnten Gründen auf beide Bankinstitute Wert legte. Durch die Zinssatzentwicklung scheint sich bei ihm aber nun doch die Einsicht durchzusetzen, die Verbindung mit der Volksbank aufzugeben und sich mit seinem betrieblichen Engagement ausschließlich auf die Sparkasse zu konzentrieren.
Die dazu erforderliche Ordnung sowohl seiner Kredite als auch seiner Sicherheiten würde dann wie folgt aussehen: Erhöhung seiner Kreditlinie auf dem Geschäftskonto der Sparkasse von bisher 40 000 Euro auf 70 000 Euro bei gleichzeitiger Abtretung der Grundschuld an die Sparkasse. Darüber hinaus verzichtet die Volksbank auf die dann nicht mehr benötigte Bürgschaft. U. wird mit der Sparkasse außerdem über die dort noch bestehende Bürgschaft verhandeln. Diese ist zumindest aus seiner Sicht ebenfalls nicht mehr nötig, da die Grundschuld, die im ersten Grundbuchrang steht, absolut werthaltig ist und keine zusätzliche Kredit-sicherheit erfordert. Im Ergebnis sollten U. und die Sparkasse profitieren, da die Sparkasse immerhin davon ausgehen kann, zusätzliche Kontoumsätze zu erhalten. Der Zahnarzt kann dann seinerseits wiederum mit verbesserten Zinskonditionen rechnen. Dies wurde ihm aktuell von seinem Kundenberater der Sparkasse verbindlich bestätigt.
Er denkt zudem darüber nach, sein bestehendes Privatkonto und vor allem weitere Dienstleistungen bei einer Direktbank intensiver als bisher zu nutzen. Damit will er zumindest annähernd die Informationslücke schließen, die durch die Aufgabe der Geschäftsverbindung zu seiner Geschäftsbank entstehen wird.
Denn eins steht für ihn nach wie vor nicht zur Diskussion: das Aufrechterhalten von mindestens zwei Bankverbindungen. Ob dies letztlich ausreichen wird oder ob Johannes U. mittelfristig doch wieder eine herkömmliche Filialbank als Partner bevorzugt, wird er zu gegebener Zeit entscheiden.
Michael VetterFachjournalist für Finanzenvetter-finanz@t-online.de