KZBV-Vertreterversammlung in Erfurt

Genial dual

213037-flexible-1900
Auf ihrer Vertreterversammlung in Erfurt votierten die Delegierten der KZBV für das duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Eine Bürgerkasse lehnt die Vertragszahnärzteschaft ab. Schützenhilfe erhielt der Berufsstand von Gastredner Jens Spahn.

Die Zahnärzte stehen zum dualen System aus GKV und PKV. „Unser oberstes Ziel sind die Verbesserung der Mundgesundheit und die Sicherstellung einer flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Versorgung“, bekräftigte der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz. „Eine Einheitskasse wie die Bürgerversicherung kann das nicht leisten. Im Gegenteil: Sie tötet jeglichen Wettbewerb, insbesondere innerhalb der Krankenkassenlandschaft, und führt auf geradem Weg in eine Zwei-Klassen-Medizin, wie wir sie zum Beispiel aus dem englischen NHS mit all den bekannten negativen Erscheinungen kennen.“

Zukunft habe das bestehende System allerdings nur dann, wenn es reformiert wird. Dass es etwa in der GKV mittlerweile PKV-Elemente gibt und umgekehrt, hält die KZBV für eine große Fehlentwicklung: Sie lehnt die Konvergenz der Systeme ab. „Weitere Forderungen nach GKV-Instrumenten für die PKV sind der falsche Weg“, heißt es in dem Beschluss. Stattdessen setzen die Vertragszahnärzte auf eine starke PKV als zweiter Säule, fußend auf risikoäquivalenten Beiträgen, einer Kostenerstattung auf Basis der privaten Gebührenordnungen und Kapitaldeckung. „Die reformierte Dualität ist die Lösung“, hielten die Delegierten fest. „Nur durch eine maßvolle Weiterentwicklung des dualen Gesundheitssystems können wir das heutige qualitativ hochwertige Versorgungsniveau für alle Generationen in den nächsten Jahrzehnten aufrechterhalten.“

Unterstützung erhielten sie von Jens Spahn. Der gesundheitspolitische Sprecher der Union ging mit der Opposition hart ins Gericht.

Erwartungsgemäß attestiert er der Bürgerversicherung keinen Erfolg: „Das ist kein großer Wahlkampfschlager.“ Es müsse vor allem eins klar sein: Der SPD und den Grünen gehe es nicht primär um ein anderes Versorgungs- beziehungsweise Versicherungsmodell, sondern darum, die Gesellschaft zu verändern. Fedderwitz bestätigte Spahns Eindruck: „Worum es sich hier eigentlich dreht, ist die Verstaatlichung des Systems.“

Falsche Wohlfühlrhetorik

Die Bürgerversicherung gaukle falsche Tatsachen vor. Spahn: „Die Grundannahme, warum man die Bürgerversicherung will, ist schon falsch. In der PKV versammeln sich nicht die Schönen, Reichen und Gesunden, die sich vom Gros der GKV-Patienten entsolidarisieren. Wahr ist: Weit über die Hälfte der PKV-Versicherten machen Beamte und Pensionäre aus. Auch den Döderbudenbesitzer und den Taxifahrer finden wir in der PKV!“ Deswegen dürfe man von der Überführung der PKV in eine Einheitsversicherung keine Lösung der Probleme der GKV erwarten. „Aber wir werden der Wohlfühlrhetorik entgegentreten, denn dieser Weg führt direkt in die Einheits-AOK und das wäre das Ende von Service und Wettbewerb“, sagte er unter dem Beifall der Delegierten.

Zum den eingebrachten Gesetzesanträgen der Opposition sagte er: „In den Anträgen zum Patientenrechtegesetz und zur Korruption wird in der gesamten Rhetorik ein Antagonismus zwischen Ärzten und Patienten konstruiert, der völlig an der Realität vorbeigeht. Doch fest steht: Eine gute medizinische Versorgung geht nur mit den Ärzten, nie gegen sie.“ Natürlich wolle die Union schwarze Schafe dingfest machen, doch es sei keine Maßgabe, alle Ärzte unter Generalverdacht zu stellen.

Auch die Delegierten warnten davor, „eine Kultur des Misstrauens im Gesundheitswesen“ zu erzeugen. Die vor allem von Seiten der Krankenkassen und des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) geschürten Vorwürfe unterminierten auf Dauer das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt. „Der VDZI betreibt eine völlig falsche und destruktive Politik, wenn er unseren Berufsstand öffentlich diffamiert und pauschal des korruptiven Verhaltens verdächtigt“, verdeutlichte der stellvertretende Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer. „Sollte es wider Erwarten wirklich vereinzelt solche Fälle geben, erwarte ich, dass der VDZI Ross und Reiter nennt. Denn wir dulden bekanntlich keinerlei Form von Korruption in unserem Berufsstand und haben auch in der Vergangenheit – siehe Globudent – gezeigt, dass wir Fehlverhalten streng verfolgen und hart sanktionieren.“ Dieser Generalvorwurf gefährde ohne nachvollziehbaren Grund eine gute Partnerschaft.

Die Idee ist das Spannende

Die Festzuschüsse stellte Spahn als einmaliges Modell heraus, „weil man sich hier von der Praxis verabschiedete: Die GKV zahlt alles oder gar nichts“. Erstmals habe man den Versicherten echte Wahlmöglichkeiten eingeräumt. „Die Idee ist das Spannende“, sagte er und führte aus, dass das Festzuschusskonzept mittlerweile auch auf Hörgeräte und Augenlinsen übertragen wurde. Die Union wolle weiterhin gezielt Richtung Vorsorge Akzente setzen. Ziel sei, vor diesem Hintergrund eine hochwertige und angemessene Versorgung der Patienten sicherzustellen. Spahn weiter: „Eine gute Sozial- und Gesundheitspolitik ist nur dann möglich, wenn man vorher eine gute Wirtschaftspolitik gemacht hat. Wir haben zuerst die GKV auf solide finanzielle Beine gestellt und das hat sich gerechnet. Zwar gab es für die Medizin und die Zahnmedizin weniger Mehr, aber nicht wie für die Pharmabranche spürbar mehr Weniger!“ Der Gesundheitspolitiker appellierte daran, die GKV-Überschüsse nicht zu verjuxen: „Ich möchte die neue Legislatur ohne Kostendämpfungsmaßnahmen starten!“ Diese ersprießliche Lage biete schließlich die nahezu historische Chance, statt über Geld- über Versorgungsfragen nachzudenken.

„Für uns in der Zahnmedizin ist eins wichtig“, erinnerte Federwitz den Politiker: „Allen Patienten, auch den gesetzlich Versicherten, muss die Teilhabe am medizinischen Fortschritt gesichert sein.“ Es sei überfällig, „dass die zwei Milliarden Euro, die die GKV jedes Jahr durch die Festzuschüsse erzielt, wieder in die zahnmedizinische Versorgung zurückfließen, damit wir ein strukturiertes Präventionsmanagement für alte und pflegebedürftige Menschen aufbauen und die zahnmedizinische Betreuung der unter Dreijährigen bei den Zahnärzten verankern können.“

Ein attraktives Gesicht

Was den Ärztemangel betrifft, entscheidet laut Spahn auch das „Gesicht“ der Städte und Dörfer darüber, wie beliebt sie sind: „Wie attraktiv ist ein Ort für Ärzte und Patienten, wenn die Infrastruktur fehlt?“ Garanten für die Versorgung sind für ihn ganz klar die Freien Berufe. „Ärzte und Zahnärzte haben als Freiberufler und Selbstständige im Zweifel einfach eine andere Bereitschaft, wenn um 18 Uhr noch ein Patient im Wartezimmer sitzt.“

Die Bedeutung der Freiberuflichkeit für den Zahnarzt stellte auch der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Günther E. Buchholz heraus. „Wir müssen besonders den jungen Kollegen und Kolleginnen eine Perspektive bieten, damit sie weiter den Mumm aufbringen, eine Praxis zu führen und daran auch noch Freude haben. Das heißt auch, dass wir Möglichkeiten bieten müssen, die Arbeit in der Praxis und die Zeit zuhause mit der Familie in Einklang zu bringen. Die nächste Generation ist unsere Zukunft!“ Auch die Politik sei hier gefragt. Buchholz: „Sie muss faire Bedingungen schaffen, damit sich junge Leute für die Freiberuflichkeit entscheiden – konkret geht es etwa darum, die Kreditvergabe zu erleichtern, aber auch die bürokratischen Hürden abzubauen, unter der wir Mediziner im Alltag leiden.“

Info

Weitere Beschlüsse

• Um den tatsächlichen Leistungs- und Versorgungsbedarf der Versicherten in Zukunft besser abschätzen zu können, wollen KZBV und KZVen ihre Datenbasis verbreitern und einen Datenkoordinationsausschuss einrichten. Dazu wurden die notwendigen Satzungsänderungen zur Auswertung und zum Schutz der Abrechnungsdaten beschlossen.

• Damit man den Anliegen von Patienten mit Behinderungen besser gerecht werden kann, soll die Regierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Programm für die Förderung barrierearmer Praxen auflegen.

•Die Vertreterversammlung spricht sich gegen eine Kultur des Misstrauens im Gesundheitswesen aus. Die tatsächlich auftretenden Fälle von Behandlungsfehlern oder korruptivem Verhalten seien verschwindend gering und würden zudem entsprechend berufsrechtlich sanktioniert. Weitere Sanktionsmechanismen seien daher nicht notwendig. Die Delegierten riefen die Mitglieder von Bundestag und Bundesrat auf, den diskutierten Änderungsantrag zur Einführung eines speziellen Korruptionsstraftatbestandes im SGB V nicht zu verabschieden.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.