Kassengnade
Das deutsche Gesundheitswesen hat eine Besonderheit, um dass es vielfach beneidet wird: die Selbstverwaltung, die im Prinzip das System seit Jahren erfolgreich steuert. Auch wenn politische Entwicklungen immer mehr auf Zentralismus und starke Regulierung hinsteuern, so sind noch wenigstens gesetzgeberische Basta-Beschlüsse in therapeutischen Fragen bislang nahezu tabu.
Ob das so bleibt, ist fraglich. Unter dem Kostendruck, den die demographische Entwicklung mit sich bringt, sowie erst recht unter dem Diktat einer Bürgerversicherung wird schon bald der Leistungskatalog der Krankenkassen in Frage gestellt werden. Bislang gilt politisch die Regel: Das soll die Selbstverwaltung lösen.
Wie schnell sich die Gemengelage jedoch ändern könnte, zeigt ein aktuelles Beispiel: Seit Jahren kämpft die deutsche Schmerzliga darum, hochwirksame Schmerzmittel, die so genannten Opioide, die der Arzt nur auf Betäubungsmittelrezept verordnen darf, in der Apotheke nicht einfach gegen jeweils von der Kasse rabattierte Medikamente auszutauschen. Auch bei Wirkstoffgleichheit führt das in der Regel dazu, dass Schmerzpatienten neu eingestellt werden müssen – immer verbunden mit erheblichen Schmerzen. Fast 80 000 Betroffene wandten sich deshalb in einer Petition an den Bundestag, diesen pharmakologisch ohnehin nicht vertretbaren Austausch zu verhindern. Einstimmig folgte der Petitionsausschuss des Bundestags ihrem Antrag.
Und nun? Seit Monaten hat die Selbstverwaltung – hier der GKV-Spitzenverband und die ABDA für die Apotheker – den Auftrag, dieses über einen Rahmenvertrag zu lösen, indem die Rabattvertragslösung durch eine Ausnahmeliste ergänzt wird. Der GKV-Spitzenverband blockiert das, möchte er doch zu gerne den schwarzen Peter auf die Mediziner schieben. Die könnten doch den Austausch durch ein „Aut-idem“-Kreuz auf dem Rezept verhindern, auch wenn sie dafür in die Wirtschaftsprüfung kommen. In einer aufsehenerregenden Aktion haben nun alle Fraktionen im Gesundheitsausschuss des Bundestages einen Entschließungsantrag verabschiedet. Bis zum 1. August soll die Selbstverwaltung gefälligst liefern. Sanktionen? Die nächste Legislaturperiode ist ein Überraschungspaket.
Die Aktion zeigt, wie schwer es künftig für die Selbstverwaltung sein wird, wenn einer ihrer wesentlichen Akteure – die gesetzlichen Kassen – ungeachtet massiver Patienteninteressen den Fokus nicht mehr auf eine optimale Versorgung richtet, sondern vor allem darum ringt, die Strukturen zu beherrschen und Kosten zu dämpfen. Dass auch aus GKV-Sicht in Fragen der Therapie der Ball im Feld der Ärzte und Zahnärzte liegen soll, ist klar. Aber dann bitte nach den Spielregeln, die ein GKV-Spitzenverband aufstellt. Sanktionsmechanismen gegen Mediziner, die nicht das Spardiktat vor individuelle Patienteninteressen stellen, sind gleich inklusive. Und die Frage, was Qualität der Behandlung bedeutet und welche Ärzte gut oder schlecht sind, möchten die Kostenträger auch gleich entscheiden. Wenn das die künftige Selbstverwaltung ist, wäre staatliches Gesundheitswesen mit amtsärztlichem Regelwerk vielleicht sogar noch patientenfreundlicher.
Was ist eigentlich mit den Ärzte und Zahnärzten los, dass sie eine solche Pervertierung der ursprünglichen Ziele der Selbstverwaltung scheinbar widerspruchslos akzeptieren? Es wird Zeit, dass sie, die eigentlichen Interessensvertreter der Patienten, sich wieder stärker für deren Belange artikulieren. Im Wahlkampf lassen sich auch Politiker dafür ins Wort nehmen. Selbstverwaltung heißt Engagement für die Bürger. Nicht allerdings für eine Bürgerversicherung, in der eine früher oder später entstehende Einheitskasse schnell das Diktat über Selbstverwaltung und Gesundheitswesen ergreifen würde.
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