Rentenversicherung für Kinder

Verträge überprüfen

Schließen Eltern für minderjährigen Kinder unter sieben Jahren vorsorglich eine Lebens- oder Rentenversicherung bei Versicherungssummen von mehr als zurzeit 8 000 Euro ab, braucht es dafür eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Fehlt es an dieser Zustimmung, so ist der Vertrag unwirksam. Darauf macht der Bund der Versicherten aufmerksam. Betroffene sollten daher ihre Verträge genau prüfen. Ebenso seien Verträge unwirksam, bei denen das Kind sowohl Versicherungsnehmer als auch versicherte Person ist und die die Eltern für die Kinder in deren Namen ohne die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes abgeschlossen haben. Rechtlicher Hintergrund: Nach § 150 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) können Versicherungen auch über das Leben von anderen abgeschlossen werden.

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