Aufklärungspflicht für Makler
Investmentfonds gelten als Risikoanlagen. Deshalb sind Kunden von Versicherungsmaklern per Gesetz auch über die Risiken solcher Geschäfte aufzuklären. Darauf verweisen der Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala aus München und der Versicherungsexperte Peter A. Schramm aus Frankfurt. Es gehöre seit 2007 zu den Kernpflichten in der Versicherungsvermittlung, dem Kunden zur Beratung eine Dokumentation zu überlassen. Hierbei handele es sich aber leider oft nur um vorformulierte Textbausteine oder Formulare zum Ankreuzen. Dies reiche aber nicht aus. Der Kunde solle stattdessen auf ein Gesprächsprotokoll bestehen, aus dem eindeutig der Verlauf des Informationsgesprächs sowie die konkrete Benennung der Risiken hervorgehe.
Bei einem Beratungsfehler treffe den Versicherungsmakler die sogenannte sekundäre Darlegungslast. Urteile zeigten, dass ihm dann keine allgemein gehaltenen Aussagen über Vor- und Nachteile der gewählten Investmentfonds helfen würden. Vielmehr käme es auf die konkreten Gesprächsinhalte an.