Effektive Steuerplanung

Böse Überraschungen vermeiden

Das Eintreffen der Steuerbescheide wird in vielen Zahnarztpraxen eher von Anspannung als von freudiger Erwartung begleitet. Die Angst vor hohen Nachzahlungen bewahrheitet sich nur allzu oft und die ersten Reaktionen reichen von ungläubigem Staunen bis zu panischen Anrufen beim Steuerberater. Dabei sind solche bösen Überraschungen durch eine vernünftige Planung vermeidbar.

Leider erfüllt sich selten die Hoffnung, dass dem Finanzamt oder dem steuerlichen Berater Fehler bei der Berechnung unterlaufen sind und die Nachzahlungen irrtümlich eingefordert werden. Diese betragen nicht selten mehrere Tausend Euro – zuzüglich einer entsprechenden nachträglichen Anpassung der Vorauszahlung für das ver- gangene sowie einer Anpassung für das laufende Jahr. Der Gesamtbetrag nimmt dann schnell fünfstellige Dimensionen an und bringt Praxisinhaber in finanzielle Bedrängnis und Existenznot. In vielen Fällen bleibt nur der Griff zur Liquiditätsreserve oder zu einer Fremdfinanzierung durch die Bank, um die Nachzahlungen überhaupt leisten zu können.

Doch das muss nicht sein. Denn hohe Steuernachzahlungen treffen Zahnärzte vor allem dann, wenn sie hohe Gewinne erzielt haben oder wenn nicht ausreichend Vorauszahlungen geleistet wurden. Daher sind meist Praxen betroffen, die stark steigende oder schwankende Gewinne verzeichnen. Insbesondere Gewinnsteigerungen lassen die Steuerbelastung überproportional ansteigen. Beispiel: Bei einer Erhöhung der Gewinnsumme um etwa 50 000 Euro muss mit einer steuerlichen Mehrbelastung von bis zu 24 000 Euro gerechnet werden. Auch wenn Abschreibungen auslaufen, kann das in der Gesamtberechnung zu einem höheren Gewinn und damit zu einer entsprechenden Nachzahlungsforderung des Finanzamts führen. Die Krux daran: Der Geldzufluss durch die Einnahmen bleibt dabei unverändert, so dass die Steuerbelastung aus den bisherig erhaltenen Geldmitteln geleistet werden muss.

Langfristig denken

Ganz allgemein gilt: Kurzfristigkeit zahlt sich selten aus, Vorausschau ist eher das, was benötigt wird. Allerdings: Wenn ausreichend Geld auf dem Konto ist, verklärt dies oft den Blick – den des Zahnarztes ebenso wie den von Bank- und Steuerberatern, die bei ausreichenden Reserven zu Investitionen raten. „Geld hat die Eigenschaft, dass es ausgegeben werden möchte“ – gerade diesem Impuls sollte nicht automatisch gefolgt werden.

Kritisch wird es auch bei mangelnden finanziellen Mitteln. Passt die Liquidität nicht, kann man zunächst versuchen, die Nachzahlungen und Vorauszahlungen zu minimieren, beispielsweise mit einem Investitionsabzugsbetrag oder mit der Umwandlung von Laborschulden in Praxisdarlehen. Dies hört sich zunächst zwar klug an, führt aber zu einem gefährlichen Schneeball- effekt, denn die aufgeschobenen Steuerzahlungen müssen ebenso angespart werden wie die laufenden.

Das Problem ist also nicht gelöst, sondern wird verschoben und verstärkt sich zusätzlich. In diesem Fall empfiehlt sich dringend eine Überprüfung der kompletten Finanzsituation, in der Praxis wie privat.

Um die steuerliche Einschätzung der individuellen Situation anzupassen, ist es generell empfehlenswert, sich vom steuerlichen Berater quartalweise eine Steuerprognose erstellen zu lassen. Hierbei sollten die offenen Vorjahre sowie die Höhe vorhandener Investitionsabzugsbeträge mit aufgezeigt werden. Somit weiß der Zahnarzt nicht erst am Ende des Jahres, wo die Praxis aktuell steht, sondern erhält regelmäßige Statusmeldungen. Das erleichtert es, die notwendige Rücklagenbildung schon im Jahresverlauf anzupassen. Wie Zahnärzte sich in steuerlichen Angelegenheiten noch vor bösen Überraschungen schützen können, zeigen die Tipps im nebenstehenden Infokasten.

Detlef DiehrMünsterstr. 11148155 Münsterinfo@diehr-praxisplus.de

Info

Tipps zur Steuerplanung

Jahresabschluss bis spätestens April des Folgejahres erstellen:

Wer den Jahresabschluss bis spätestens April des Folgejahres erstellt, erhält frühzeitig Klarheit über seine steuerliche Situation und kann im Ernstfall leichter gegensteuern. Zudem wird ein Auflaufen von Steuerschulden durch nachträgliche Vorauszahlungen vermieden und eine Verdoppelung entfällt.

Konsequent Rücklagen bilden:

Auch die Bildung von Steuerrücklagen ist eine wichtige Maßnahme. Grundsätzlich gilt: je höher desto besser. Man kann sich jedoch an groben Kennzahlen orientieren, die auf Erfahrungswerten beruhen. Bei einem Gewinn bis 100 000 Euro wird eine Rücklage von mindestens 30 Prozent empfohlen; bei 150 000 Euro sollten 35 Prozent und ab einem Gewinn von 200 000 Euro etwa 40 Prozent zurückgelegt werden. Erwirtschaftet ein Zahnarzt beispielsweise 150 000 Euro Gewinn, so sollte er Rücklagen in Höhe von 52 500 Euro pro Jahr bilden, das entspricht einer monatlichen Rücklage von 4 375 Euro. Davon können dann auch die laufenden Vorauszahlungen getätigt werden. Grundsätzlich muss allerdings immer die persönliche, steuerliche Situation Berücksichtigung finden.

Für laufende Steuerprognosen sorgen:

Um die steuerliche Einschätzung der individuellen Situation anzupassen, ist es empfehlenswert, sich vom steuerlichen Berater quartalsweise eine Steuerprognose erstellen zu lassen. Hierbei sollten die offenen Vorjahre sowie die Höhe vorhandener Investitionsabzugsbeträge mit aufgezeigt werden. Somit weiß der Zahnarzt nicht erst am Ende des Jahres, wo die Praxis aktuell steht, sondern erhält regelmäßige Statusmeldungen. Das erleichtert es, die notwendige Rücklagenbildung schon im Jahresverlauf anzupassen.

Jahresplanung inklusive der Steuerplanung anlegen:

Eine erste Steuerprognose erfolgt im optimalen Fall im Rahmen einer Jahres-planung. Neben den Honorarumsätzen, den geplanten Kosten und Ausgaben der Zahnarztpraxis werden zugleich die Steuern prognostiziert. Erfahrungsgemäß findet dieses betriebswirtschaftlich wichtige Werkzeug bisher nur in wenigen Praxen Anwendung. Es hilft dem Zahnarzt jedoch, ein Gefühl für das „Finanzsystem Zahnarztpraxis“ zu entwickeln. Damit kann er seine Praxis inhaltlich wie monetär steuern und sich gleichzeitig vor steuerlichen Überraschungen schützen.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.