Gastkommentar

Wahljahr

Mit Blick auf das Wahljahr 2013 steht eine spannende Zeit in der Gesundheitspolitik bevor, meint Julian Visarius M.A., Fachjournalist im LetV-Verlag, Berlin.

2013 ist das Jahr der Wahlen – zuerst die Landtagswahl in Niedersachsen, danach die Bundestagswahl und die Landtagswahl in Bayern. Diese Wahlen, die Wahlkämpfe und die darauf folgenden Koalitionsverhandlungen und -vereinbarungen werden das neue Jahr politisch weitgehend dominieren.

Trotz dieser Großwetterlage kommt die gesundheitspolitische Gesetzgebung zunächst aber noch nicht zum Stillstand, etliches ist auch noch zwischen Bund und Ländern höchst umstritten. Der Vermittlungsausschuss wird in den nächsten Wochen noch etliche vom Bundestag beschlossene Gesetze verändern oder zustimmungsfreie Gesetze zumindest aufhalten – ob einiges der Diskontinuität anheimfallen wird, scheint eher unwahrscheinlich.

Schon seit Anfang des Jahres 2012 befasst sich der Vermittlungsausschuss mit dem zustimmungsfreien „Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze“. Ob hier noch der große Durchbruch erzielt wird, kann heute niemand vorhersagen. Auch die Vermittlung der zustimmungsfreien Kartellrechtsnovelle „Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ – es ist keine Übertreibung, dieses Gesetz als ein schicksalhaftes für die GKV zu bezeichnen – ist erst einmal ins neue Jahr vertagt.

Dagegen hat der Bundesrat auf seiner letzten Sitzung im Jahr 2012 das zustimmungsfreie „Haushaltsbegleitgesetz 2013“ mit der Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds gebilligt. Die Abschaffung der Praxisgebühr im zustimmungspflichtigen „Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen“ hat sich als ebenso unumstritten erwiesen, aber gegen das zustimmungsfreie „Patientenrechte- gesetz“ hat sich Widerstand im Bundesrat formiert.

Weiterhin auf der Tagesordnung stehen der „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister“ und das „Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ und der „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“.

Trotz Einstimmung auf den Wahlkampf läuft die Gesetzmaschinerie also weiter. Viele dieser Aktivitäten werden auch durch eine verstärkte Opposition des Bundesrates ausgelöst, ein Phänomen, das an die 1990er-Jahre unter dem Oppositionsführer Oskar Lafontaine erinnert und auf einen unbedingten Willen zur Macht der Opposition schließen lässt.

Die Koalitionäre in Berlin haben dem Gesundheitswesen noch ein Weihnachts-geschenk, die Eckpunkte für eine Präventionsstrategie, beschert, wohl auch, um bei den Wählern zu punkten. Prävention klingt gut und ist positiv besetzt und alle vorher-gehenden Regierungen sind am Projekt Prävention gescheitert. Noch sind die Eckpunkte relativ vage, sodass unsicher bleibt, was davon gesetzlich geregelt werden muss und an welches Gesetz diese Regelungen wohl angehängt werden könnten. Die gesundheitspolitischen Lobbyisten, sicherlich auch die Zahnärzteschaft mit ihren ehr- geizigen Präventionszielen auch für Ältere, sind höchst alert, denn für die Prävention soll viel Geld umverteilt werden. Natürlich will jeder ein Stück vom Kuchen, und auch die Länder werden mitreden wollen, und das könnte vielleicht am Ende das Aus für die Präventionsstrategie bedeuten.

Alle Player im Gesundheitswesen formulieren und lobbyieren eifrig Wahlprüfsteine oder Ähnliches – Hochzeit der Arbeit in Berlin bis zum letzten Moment und kein gesundheitspolitisches Feriencamp. Ende September heißt es dann – neues Spiel, neues Glück und alles geht von vorn los – in Berlin steht ein heißes Jahr bevor.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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