Für den Fall der Fälle
Wenn Praxisinhaber Versorger der Familie sind und versterben, werden die laufenden monatlichen Tilgungen eines Bankdarlehens erst recht zur Last. Denn dann müssen die Kreditverbindlichkeiten vom Ehepartner oder gegebenenfalls von den Kindern weiterhin verzinst und getilgt oder in einer Summe zurückgezahlt werden. Vor allem bei größeren betrieblichen oder privaten Investitionen ist ein solches Szenario im Einzelfall durchaus möglich. Vor der Unterschrift auf einem Kreditvertrag sollten Zahnärzte daher sorgfältig prüfen, ob und in welchem Umfang eine konkrete Vorsorge getroffen wird und wie diese im Detail aussehen sollte.
In der Regel bietet sich zur Absicherung eine Risikolebensversicherung an, die bei einem plötzlichen Ableben des Zahnarztes als Kreditnehmer die noch ausstehenden Bankschulden abdeckt und somit für eine (erhebliche) finanzielle Entlastung der Angehörigen sorgt. Allerdings steckt auch hier die Tücke oft im Detail: So kann ein Absicherungsangebot der jeweiligen Bank, die auch den Kredit anbietet, zum Vergleich mit den Offerten anderer Anbieter zwar durchaus hilfreich sein. Ob sich dieses Angebot aber mit den individuellen Ansprüchen des Zahnarztes auch deckt und ob es überhaupt konkurrenzfähig ist, sollte dieser sorgfältig prüfen. Daran ändert in der Regel auch die Erfahrung nichts, dass Kreditgeber häufig selbst auf dem Abschluss einer solchen Versicherung bestehen. Denn letztlich sollte es dem Zahnarzt als Kunden überlassen bleiben, wie eine entsprechende Risikoabsicherung tatsächlich erfolgt.
Bestandsaufnahme wichtig
Zur Ermittlung des erforderlichen Schutzes ist daher zunächst eine Bestandsaufnahme eventuell bereits bestehender Versicherungen – wie vor allem Lebensversicherungen sowohl als Risikolebensversicherung als auch in der Form der Kapitallebensversicherung – sinnvoll. Häufig besitzen Zahnärzte schon derartige Versicherungsverträge, die meist entweder zur zusätzlichen späteren Altersvorsorge oder zur Absicherung bereits laufender Bankkredite abgeschlossen wurden. Im Rahmen der Bestandsaufnahme ist daher weiter zu prüfen, in welchem Umfang diese Verträge der jeweiligen Bank als Sicherheit überlassen wurden oder ob sie zur freien Verfügung des Praxisinhabers stehen. Darüber hinaus sollte ebenfalls geprüft werden, ob freie Verträge im Versicherungsfall zur Kredittilgung eingesetzt werden können oder ob sie dem ursprünglich vorgesehenen Verwendungszweck wie zum Beispiel der erwähnten finanziellen Altersabsicherung auch zukünftig vorbehalten sein sollen.
Die Gesamtbeurteilung dieser Situation bleibt naturgemäß einer individuellen Einschätzung des Zahnarztes und seiner Familie als den möglicherweise unmittelbar betroffenen Personen vorbehalten. Im Ergebnis ist vor allem wichtig, dass ein vertretbarer Ausgleich zwischen dem bisherigen Verwendungszweck der Versicherungen und der Absicherung zukünftiger Kredite erfolgt.
Prämienoptimierung
Entscheidet sich der Zahnarzt zum Abschluss einer neuen Versicherung, sollte darüber nachgedacht werden, wie ein möglichst günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis erzielt werden kann. Durch den eingeschränkten Versicherungszweck der Todesfallabsicherung sind die Prämien einer Risikolebensversicherung in der Regel weitaus preiswerter als die Prämien zum Beispiel von Kapitallebensversicherungen.
Zur weiteren Reduzierung der Prämien kann über einen Vertrag mit fallender Versicherungssumme nachgedacht werden. Die jeweilige Verringerung der Versicherungssumme orientiert sich dabei an dem sich durch Tilgungen ebenfalls kontinuierlich reduzierenden Kreditbetrag, so dass im Ergebnis stets nur der jeweilige Restkreditbetrag abgesichert ist. Darüber hinaus können die wenn auch meist eher geringen Erträge mit den Versicherungsprämien verrechnet werden und diese verringern. Damit besteht für den Zahnarzt eine weitere Möglichkeit, die mit dem Versicherungsabschluss verbundenen Kosten möglichst gering zu halten.
Bei der Auswahl des geeigneten Versicherungspartners besitzen Ärzte die Qual der Wahl: Neben Angeboten herkömmlicher Versicherungsgesellschaften sind Offerten von Direktversicherern ebenso möglich wie Offerten von seriösen Internetanbietern. Selbstverständlich sollte auch der Vorschlag der kreditgebenden Bank in einen (möglichst umfangreichen) Vergleich mit einbezogen werden.
Neben den tatsächlichen Kosten sollten die Angebote auch den Prozentsatz enthalten, um den sich der jährliche Effektivzins des Darlehens durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung erhöhen würde.
Michael VetterFachjournalist für Finanzenvetter-finanz@t-online.de
Info
Penibel planen
• Vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung sollte eine Bestandsaufnahme eventuell bereits bestehender Lebensversicherungen stehen.
• Zum Einholen verschiedener Angebote gehören auch Offerten oft preisgünstiger Online-Anbieter.
• Möglichkeiten zur Prämienreduzierung bestehen vor allem bei Versicherungen mit fallender Versicherungssumme sowie bei der Verrechnung der Prämien mit den jeweiligen Zinserträgen.