Qualität im Vordergrund
Für den wissenschaftlichen Teil stand ihnen Prof. Dr. Peter Eickholz von der Goethe-Universität Frankfurt/Main zur Seite. Ursprünglich hätte die PAR-Fachberaterin des Vorstands der KZBV, Dr. Ute Maier die Tagung leiten sollen. Leider war sie krankheitsbedingt ausgefallen. Vonseiten der Tagungsteilnehmer wurden ihr die besten Genesungswünsche ausgesprochen.
Eßer erinnerte einleitend an die vorherige Tagung in München, die bald zehn Jahre zurückliegt. Seinerzeit wurde das PAR-Versorgungskonzept als Diskussionsgrundlage durch die Zahnärzteschaft in die Politik sowie in die Ausschüsse der Zahnärzte und Krankenkassen hineingetragen. Ziel war es, eine moderne PAR-Therapie in die GKV zu installieren. Dies scheiterte jedoch an den finanziellen Möglichkeiten.
Ein erneuter Versuch in den Jahren 2007 bis 2009, ein umfassendes Versorgungskonzept über ein Festzuschussmodell in die GKV zu integrieren, scheiterte nicht allein am Vertragspartner; auch die Politiker stellten sich auf die Seite der Kostenträger mit dem Hinweis, dies sei für die Patienten wirtschaftlich nicht zumutbar. Deshalb sei heute noch von einer großen Diskrepanz zwischen der Wissenschaft und den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu sprechen. Die Versorgungskonzepte der Zukunft müssten deshalb neben dem Aufzeigen von Versorgungsengpässen auch erneut die Modernisierung im Fach Parodontologie beinhalten. Dies wurde bereits in die Agenda Mundgesundheit aufge- nommen und soll den politischen Parteien vorgestellt werden.
KZBV-Gutachterleitfaden
Die Grundsätze des Gutachterwesens, die die wesentlichen Grundlagen leistungsrechtlicher Entscheidungen der Krankenkassen bewirken, sind auch im aktuell in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz thematisiert worden. Die vom Gesetzgeber zunächst geforderten engen Fristen des Zeitraums der Gutachtenerstellung seien, so Eßer, durch Interventionen der KZBV liberalisiert worden.
Der parodontologische Gutachter habe permanent auf Qualität bei der Erbringung seiner Tätigkeit zu achten. Dazu solle ihm der Gutachterleitfaden dienen, den die KZBV vor Kurzem allen Gutachtern und Obergutachtern auch in anderen gutachterlichen Fachbereichen (Implantologie, Kieferorthopädie) zur Verfügung gestellt habe. Diese Leitfäden wurden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, der vertraglichen Beziehungen und den Richtlinien des G-BA erarbeitet. Dr. Wolfgang Eßer stellte klar, dass es sich bei den Leitfäden nicht um Kochbücher handelt. Die Leitfäden könnten nicht die gutachterliche, fachlich selbstständige und wissenschaftlich orientierte Entscheidung des Gutachters ersetzen. Auch könnten die Leitfäden nicht die Indifferenzen zwischen Wissenschaft und Richtlinien auflösen.
Eßer brachte den Tagungsteilnehmern anschließend die besonderen Herausforderungen der PAR-Therapie der Behinderten und multipel Erkrankten näher. Der Verlust von Alltagskompetenzen führe schlussendlich dazu, dass ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinien, nämlich die Mitarbeit des Patienten bei der systematischen Parodontaltherapie, durch diesen Personenkreis nicht immer erfüllt werden könne. Die Frage, ob bei fehlender Mitwirkung des Patienten eine PAR-Behandlung sinnvoll sei, konnte in der Vergangenheit auch durch die Wissenschaft nicht eindeutig beantwortet werden.
Versorgungskonzepte
Als Ziel der KZBV unterstrich Eßer, dass auf der Basis konsensfähiger wissenschaftlicher Grundlagen tragfähige Versorgungskonzepte entwickelt werden müssen, die von der Zahnärzteschaft in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen erbracht werden können. Das Wirtschaftlichkeitsgebot habe der Behandlungsnotwendigkeit zu folgen und das Interesse des Berufsstands an einer angemessenen Vergütung müsse bestehen bleiben.
Zum Abschluss seines Vortrags wies Eßer auf die steigenden PAR-Fallzahlen in der GKV hin. So seien von 1995 bis 2011 die Fallzahlen von 670 000 um 300 000 auf 970 000 gestiegen. Gleichzeitig sei der Fallwert durch die Abwertung parodontolo- gischer Leistungen im Jahr 2004 um etwa 32 Prozent auf 390 Euro je Fall gesunken. Dem entgegenzustellen seien die Begutachtungszahlen. Wurden im Jahre 2004 noch 47 000 Behandlungsfälle dem Gutachterverfahren zugeführt, seien es 2011 nur noch rund 18 000 Begutachtungen. Hier hätten die Krankenkassen ihre Mitwirkungspflichten vernachlässigt.
Messbarkeit der Therapie
Im wissenschaftlichen Teil der Tagung referierte Prof. Eickholz über zwei Themenbereiche. Zunächst erläuterte er die aktuellen Entwicklungen in der Parodontologie. Dabei stellte er heraus, dass die Parodontologie „nicht jedes Jahr neu erfunden“ werde. Wichtig sei die Frage, woran Therapieerfolg gemessen werden könne und ob es tolerierbare Sondiertiefen gebe. Das Behandlungsziel sei weiterhin, so Eickholz, der langfristige Erhalt der Zähne. Dazu könnten auch sinnvolle Maßnahmen zusätzlich zur antiinfektiösen Therapie indiziert sein. Nach seinem Dafürhalten ist das Konzept „Full-mouth-disinfection“ in seiner Effektivität der „Photodynamischen Therapie“ aus Zeit- und Kostengründen vorzuziehen.
In seinem zweiten Vortrag beschäftigte sich Eickholz mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Er stellte die Frage nach den Erfordernissen einer Vorbehandlung und der nötigen Mitarbeit des Patienten. Des Weiteren stellte er die Möglichkeiten und Grenzen des geschlos-senen versus des offenen Vorgehens dar und erläuterte, wann ein sofortiges Vorgehen sinnvoll und notwendig erscheint. Grundsätzlich favorisierte er zunächst die geschlossene Therapie und die spätere Beantragung einer dann noch erforderlichen Ergänzungstherapie im offenen Verfahren. Eine erneute Behandlung sei nicht an jeder Tasche bei noch bestehender Sondiertiefe von 3,5 mm erforderlich. Bei Sondiertiefen von 5 mm an mehreren Zähnen biete sich eine Reinstrumentierung an. Reevaluation und Recall waren weitere Themen von Eickholz.
Abschließend befasste er sich mit der Häufigkeit der Erhaltungstherapie, der Neubeantragung einer PAR-Therapie und dem Einsatz von Antibiotika. Er schilderte die Behandlungsabläufe zweier Patienten über mehrere Jahre und machte die Behandlungserfolge visuell sichtbar. Die an und für sich im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten PAR-Therapie erforderliche unterstützende Parodontitistherapie sei in der GKV nicht abgebildet. Derartige Leistungen könnten nur privat mit dem Patienten vereinbart werden.
Nach diesen Vorträgen wurden die eingereichten Fragen erörtert. Es entwickelte sich ein reger Gedankenaustausch mit einer Vielzahl fachlicher Fragestellungen aus dem Bereich des Gutachterwesens. Die meisten Fragen konnten im Konsens beantwortet werden. Die Teilnehmer sprachen anschließend von einer gelungenen Veranstaltung. Es wurde allgemein der Wunsch geäußert, dass man nicht erneut zehn Jahre warten möge, bis eine Gutachtertagung im Bereich Parodontologie stattfinde.
kzbv/Gey