GOZ-Analyse der BZÄK – Feldphase 2013

Den Praxisalltag fest im Blick

Die GOZ-Analyse der BZÄK rüstet sich für die Evaluation der neuen Gebührenordnung. Die bereits seit 1997 gemeinsam von BZÄK, KZBV und IDZ durchgeführte Analyse wird 2013 auf eine breitere Basis gestellt, um aussagekräftige Auswertungen auch auf regionaler Ebene und auch für Fachzahnärzte zuzulassen. Insgesamt werden rund 12500 Zahnarztpraxen um Mithilfe gebeten.

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, die Auswirkungen der neuen GOZ genau zu beobachten. Aus Sicht von BZÄK, KZBV und IDZ muss hierbei vor allem der tatsächliche Praxisalltag in den Blick genommen und dürfen Entscheidungen nicht auf Basis von einzelnen „Problemrechnungen“ der Versicherer oder der Beihilfe getroffen werden.

Eine unverzichtbare – da die einzig regel-mäßig publizierte – Datenquelle bildet in diesem Zusammenhang die GOZ-Analyse. Im Rahmen dieses Projekts stellen Zahnärzte mittels der Praxissoftware ihre privaten Rechnungen für detaillierte Auswertungen zur Verfügung – selbstverständlich anonym für Patient und Arzt. Um Anonymität zu gewährleisten wurde ein Datentreuhänder, das Notariat Konrad Adenauer und E. Thies in Köln, mit der Adressverwaltung beauftragt.

Ergebnisse anerkannt

Dank des Engagements der Teilnehmer sind die Ergebnisse der Erhebung für das Bundesgebiet mittlerweile weitgehend anerkannt. Im kommenden Jahr soll die Datenbasis nun nochmals verbessert werden. Insgesamt werden rund 12 500 Zahnarztpraxen, die rein zufällig ausgewählt wurden, angeschrieben oder auch angerufen und um Unterstützung gebeten – die selbstverständlich freiwillig ist. „Nach den bisherigen Erfahrungen bin ich guten Mutes, dass es eine breite Unterstützung in der Kollegenschaft gibt“, so Dr. Hans Joachim Lellig, Vorsitzender des Arbeits- kreises GOZ-Analyse der Bundeszahnärztekammer. 2012 wurde in drei Bundesländern – Hessen, Brandenburg und dem Saarland – bereits ein Pilotprojekt durchgeführt – mit einer Beteiligung von bis zu 45 Prozent.

Zukünftig soll es möglich sein, Auswertungen auch auf regionaler Ebene durchzuführen. Hierfür müssen einzelne Bundesländer erheblich überrepräsentiert werden. „In meiner Kammer, dem Saarland, haben wir alle Kollegen, deren Software eine Teilnahme an der GOZ-Analyse erlaubt, auch angesprochen“, so Lellig: „Die Informationen aus der GOZ-Analyse sind mittlerweile eine unverzichtbare Basis für eine fundierte Argumentation und Entscheidungsfindung.“

Auswirkungen umstritten

Ein Beispiel: Umstrittenist , wie sich die neu in die Gebührenordnung aufgenommenen adhäsiv befestigten Füllungen (SDA) auswirken. Dabei werden die Auswirkungen für die einzelnen Praxen so unterschiedlich sein wie das Abrechnungsverhalten unter der alten GOZ im Jahr 2011. Das Bild, das die GOZ-Analyse 2011 ergab, zeigte ein breites Spektrum an Abrechnungen. Wenn auch seltener, fanden sich adhäsiv befestigte Füllungen auch unter den Gebührenziffern 205, 207, 209 und 211. Analog abgerechnete Füllungen unter den Inlaypositionen fanden sich mit nahezu jedem Multiplikator von 1,0 bis zu 3,5. Das alles nur für Privatpatienten.

Sicher sind hier noch Fragen zu klären, beispielsweise an welchen Zähnen die Leistungen erbracht wurden und welche anderen Leistungen im Zusammenhang angefallen sind. Ohne spezifische Auswertungen zu einzelnen Leistungen und Leistungskomplexen werden die Auswirkungen der neuen GOZ nicht praxisnah darstellbar sein.

Andreas KunzlerKathrin FuchsRechtsabteilung/Statistik der BZÄKChausseestr. 1310115 Berlin

Info

Kontakt für Fragen

Welchen Nutzen hat die GOZ-Analyse für mich? Warum wird ausgerechnet meine Praxis angeschrieben? Sind meine Daten sicher? Ihre Fragen zur GOZ-Analyse beantwortet die BZÄK:

Andreas Kunzler – Tel.: 030/40005-113Kathrin Fuchs – Tel.: 030/40005-112Chausseestr. 13, 10115 Berlinstatistik@bzaek.de

Unterhttp://www.bzaek.de/?id= goz-analysewurden zudem wichtige  Informationen zur GOZ-Analyse und zur aktuellen Erhebung übersichtlich  zusammengestellt. Hier erfahren Sie auch, zu welchem Zeitpunkt die Erhe-bung in Ihrer Kammer geplant ist.

Info

Aufruf zur Teilnahme an der GOZ-Analyse

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

mit Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hat sich die Politik verpflichtet, insbesondere die finanziellen Auswirkungen, die mit der Novellierung verbunden sind, zu prüfen. Sicherlich werden neben der BZÄK auch die Beihilfeträger sowie die PKV in diesen Prozess einbezogen. Das Gewicht, das den jeweiligen Argumenten dabei zugemessen wird, wird erheblich von der Datenbasis abhängen, auf die sich diese Argumente stützen. Für wissenschaftlich wasserdichte Aussagen brauchen wir Repräsentativität – nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf regionaler Ebene. Daher werden wir bis Ende 2013 vielleicht auch Sie anschreiben und um Teilnahme an der GOZ-Analyse bitten.

Ich selbst bin seit vielen Jahren dabei und sage deshalb sehr bewusst:

• Der Aufwand ist gering,• die Daten sind anonym,• die Daten sind sicher verschlüsselt,• die Zustimmung kann jederzeit wider-rufen werden.

Ich bitte Sie schon heute: Sollten Sie ausgewählt werden, machen Sie mit. Es gibt für Sie einfach keinen Ersatz, das ist das Problem bei einer Zufallsauswahl. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Bundeszahnärztekammer, dort hilft man Ihnen gerne weiter.

Dr. Hans Joachim LelligVorsitzender des Arbeitskreises GOZ-Analyse der Bundeszahnärztekammer

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