Aktuelles Thema zur zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen

Zusatzleistungen bringen Verbesserungen

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Zur besseren zahnmedizinischen Betreuung von Pflegebedürftigen gibt es 2013 für Zahnärzte zusätzliche Leistungspositionen. Dies ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband. Kurz vor Jahresende 2012 hatten sich beide Parteien auf Zusatzpositionen im Bema geeinigt.

Ab April 2013 wird es im Leistungskatalog der Krankenkassen eine neue Position für die aufsuchende Betreuung von Pflegebedürftigen, sowie von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Alltagskompetenz, die nicht mehr selbst in die Zahnarztpraxen kommen können, geben. Auch das Wegegeld, das Zahnärzte für Haus- und Heimbesuche erhalten, wird bedarfsgerechter angepasst. Beide Seiten zeigten sich mit dem Ergebnis der Verhandlungen im hierfür zuständigen Bewertungsausschuss für Zahnärzte und Krankenkassen zufrieden. In einer gemeinsamen Erklärung von KZBV und Kassen heißt es: „Mit der zügig und einvernehmlich getroffenen Regelung hat die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen einmal mehr ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt.“ Grundlage für die Verbesserungen ist eine Änderung im fünften Sozialgesetzbuch, die der Gesetzgeber im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes beschlossen hatte.

Verbriefter Anspruch für Patienten

Der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, verweist auf die jahrelangen Bemühungen der Zahnärzteschaft, einerseits die Situation bei der Mundhygiene von Pflegebedürftigen zu verbessern und andererseits die Honorierung hierfür adäquater zu gestalten. „Wir setzen uns seit Jahren für eine bessere Versorgung von Patienten ein, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht in die Praxis kommen können. Wir sind froh, jetzt nach konstruktiven Gesprächen eine gute Einigung erzielt zu haben.“

Mit den vereinbarten Leistungen werde die vertragszahnärztliche Betreuung der betroffenen Patienten deutlich einfacher. „Bisher war sie vor allem durch ehrenamtliches Engagement von Zahnärzten getragen“, so Eßer. Jetzt gebe es für diese Patienten einen verbrieften Anspruch auf aufsuchende Betreuung. „Damit haben wir eine wichtige Etappe in der Umsetzung unseres zahnärzt-lichen Versorgungskonzepts für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung geschafft“, sagte der KZBV-Vize.

Besuchshonorar für Zahnärzte angepasst

Konkret werde das Aufsuchen von Versicherten, denen eine Pflegestufe zugeordnet ist, die aufgrund ihrer Behinderung Eingliederungshilfe beziehen oder die auf Dauer stark in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, zusätzlich zu den Besuchsgebühren mit einem Zuschlag von 35 Bema-Punkten vergütet. Besucht der Zahnarzt noch einen weiteren Versicherten in derselben Familie oder Einrichtung, könne er diese Leistung mit 30 Punkten extra abrechnen.

Auch sei es erfreulich, so Eßer im Interview mit zm-online, dass das Wegegeld zukünftig nicht nur in der GOZ verankert, sondern auch auf die Höhe des GOZ-Honorars angehoben wird. Zusätzlich habe man in den Gesprächen mit dem GKV-Spitzenverband vorsorglich auf einer Dynamisierungsklausel bestanden für den Fall, dass die GOZ wie in der Vergangenheit nicht zeitgerecht angehoben wird. Das Wegegeld und die Reiseentschädigung waren bislang nur über einen Verweis im Bema auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt und aus Sicht der KZBV zu niedrig bewertet worden.

Konstruktive Verhandlungen

Von der KZBV hieß es, die Verhandlungen seien zwar auf harter Basis, aber in fairer und sehr konstruktiver Atmosphäre geführt worden. Es sei erkennbar gewesen, dass beide Partner die Verbesserung der Versorgungssituation der Betroffenen im Blick hatten und für sie ein Stück mehr Lebensqualitätschaffen wollten. Eßer: „Im ersten Schritt der Umsetzung unseres Versorgungskonzepts wollen wir Anreize für die Zahnärzte setzen, mehr Therapie- und Vorsorgeleistungen in die häusliche und in die stationäre Pflege zu bringen.“

Auch wenn das Erreichte nur ein erster Schritt auf dem Weg zur Realisierung des Gesamtkonzepts darstelle, bewertete Eßer das Ergebnis als großen Erfolg. Die erst- malige Verankerung besonderer Leistungsansprüche von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung stelle einen Durchbruch in den jahrelangen Bemühungen der zahnärztlichen Körperschaften dar, diesen Menschen zu einer bedarfsgerechten und guten Versorgung und Prävention zu verhelfen.

Eßer dankte in diesem Zusammenhang „allen Mitstreitern aus Profession, Wissenschaft, Verbänden und Politik, ohne deren Hilfe und Unterstützung wir diesen wichtigen Erfolg nicht hätten erreichen können. Auch den Krankenkassen gelten mein Dank und meine Anerkennung“. Auf dieser Basis könne man gut aufbauen. Als nächster Schritt sei geplant, die zahnmedizinische Prävention in der Pflege zu verbessern. Eßer: „Die Einführung eines systematischen Präventionsmanagements ist überfällig und muss dringend angegangen werden.“

Herausforderung demografischer Wandel

Für den GKV-Spitzenverband stellte dessen stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Johann-Magnus von Stackelberg, die Bedeutung des Verhandlungsergebnisses heraus: „Wir wollen und müssen uns in der gesetz- lichen Krankenversicherung rechtzeitig auf den demografischen Wandel und die wachsende Zahl Pflegebedürftiger einstellen. Das gilt auch für den zahnärztlichen Sektor.“ Wo der Patient nicht mehr zum Zahnarzt kommen könne, müsse der Zahnarzt zum Patienten kommen. Dafür hätten die verhandelnden Parteien nun eine solide Grundlage geschaffen. Es bleibe zu hoffen, dass dieser Schritt dazu beitrage, die zahnärzt- liche Betreuung der davon betroffenen Patientengruppe weiter zu verbessern.sg

Info

Pflegebedürftige im Fokus

• Die Probleme der zahnärztlichen Ver-sorgung von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderung sind durch zahlreiche Studien belegt. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat in seinem Gutachten „Generationsspezifische Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens“ auf die unzureichende zahnmedizinische Versorgung dieser Patientengruppen aufmerksam gemacht.

• Die Patientenklientel gehört zur Hochrisikogruppe für Karies- und Parodontalerkrankungen. Sie hat eine deutlich schlechtere Zahngesundheit als der Bevölkerungsdurchschnitt und braucht bedarfsadäquate präventive Leistungen, um die Versorgungssituation zu verbessern.

• Diesem Versorgungsbedarf trugen die Regelungen im SGB V bislang nicht genügend Rechnung.

• Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer haben bereits 2010 gemeinsam mit der Wissenschaft und den Fachverbänden unter dem Titel „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ Vorschläge für eine bessere vertragszahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderungen vorgelegt.

Info

Umsetzungs-Prozedere

• Zur Umsetzung werden zwei neue Zuschlagspositionen in den Bema eingeführt: Die neuen Ziffern 171 PBA 1a und 1b werden den Mehrbedarf für das Aufsuchen von Versicherten, die in eine Pflegestufe eingeordnet sind, eine Behinderung aufweisen oder dauerhaft in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, vergüten.

• Die Leistung nach PBA 1a ist mit 35 Bema-Punkten bewertet. Sucht der Zahnarzt einen weiteren Versicherten in derselben häuslichen Gemeinschaft oder Einrichtung auf, erfolgt die Bewertung nach PBA 1b mit 30 Punkten.

• Besuchsgebühren und Zuschlagspositionen, die bisher in der GOÄ verankert sind, werden in der Systematik der Bema verankert.

• Die GOÄ-Position 51 – neue Bema-Position 152 – wurde von 28 auf 34 Punkte angehoben und in der Leistungsbeschreibung auf den Besuch eines weiteren Versicherten in derselben Einrichtung erweitert.

• Das Wegegeld wurde auf die Euro- Beträge der GOZ angehoben.

• Der allgemeine Teil des Bema enthält zukünftig einen Verweis auf die GOZ hinsichtlich des Wegegeldes, da eine Überführung auch des Wegegeldes in den Bema mit dem GKV-Spitzenverband nicht umsetzbar war. Flankiert wird diese Regelung allerdings mit einer Protokollnotiz, die vorsieht, dass die Vertragspartner über eine Anpassung verhandeln, wenn der Verordnungsgeber nicht innerhalb von sechs Jahren selbst eine Anpassung vornimmt, so dass auch hier eine Dynamisierung gewährleistet ist.

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