Gastkommentar

Notlage

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat einen Gesetzesvorschlag zur Vermeidung von Zinswucher bei säumigen Krankenversicherungsbeiträgen eingebracht. Zu Recht, meint Andreas Mihm, FAZ-Korrespondent in Berlin.

Einige Hunderttausend Deutsche können ihre Krankenversicherung nicht bezahlen. Das wird für sie zum Problem. Nicht sofort zu einem gesundheitlichen, weil die Notfallversorgung steht, aber doch zu einem ökonomischen. Die durch fehlende Beitragsgelder, Säumniszuschläge und Mahnkosten aufgelaufene Schuldenlast geht schnell in die Tausende, manchmal auch Zehntausende Euro.

Allein in der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind Forderungen von fast 750 Millionen Euro aufgelaufen, die vielfach als uneinbringlich gelten. 144 000 Versicherte zahlen ihren Beiträge nicht und sind mindestens einige Monate im Rückstand. Das ist bitter, auch für die anderen PKV-Kunden. Denn die Nichtzahler bringen die Kalkulation des Tarifs durcheinander. Entsprechend steigen die Prämien schneller, als sonst nötig wäre.

Zum Teil sind die Versicherungsunternehmen dafür mit verantwortlich. Etwa weil sie ihren Vertrieb angestachelt haben, möglichst viele Kunden einzufangen, ohne auf deren Leistungsfähigkeit zu achten. Damit einher geht, dass zuweilen zu wenige Versicherte in einem Tarif sind. Schon kleine Ausfälle haben hier große Wirkung. Für säumige Privatversicherte soll es nun künftig einen „Notlagentarif“ geben. Der kostet sie um die 100 Euro im Monat, bietet ein stark eingeschränktes Leistungsspektrum und bildet keine Altersrückstellung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Problem der unbeglichenen Beiträge größer: Auf 2,1 Milliarden Euro beziffert der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen die Außenstände. Seine 140 Mitgliedskassen führen 638 000 defizitäre Konten. Was die Lage zur PKV unterscheidet, sind die „Wucherzinsen“, die die Kassen laut Gesetz ab dem zweiten Monat Zahlungsverzug auf die Beitragsschuld anrechnen dürfen: Fünf Prozent, Monat für Monat. Würden Banken das verlangen, stünden sie wegen Wuchers bald vor Gericht.

So mancher kleine Gewerbetreibende, der sich an der Existenzgrenze abmüht, hat damit kaum noch eine Chance, seine Schuld abzuzahlen. Immerhin hat die Bundesregierung jetzt eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, nach der die Schuldenlast nicht noch weiter wachsen soll. In der gesetzlichen Versicherung soll der Säumniszuschlag auf ein Prozent im Monat gekürzt werden. Es ist gut, dass das Kabinett sich auch dazu durchgerungen hat. Es hat nur zu lange abgewartet.

Denn das Problem ist nicht neu. Aber in der Regierung wollte das Thema so recht keiner anfassen. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte keinerlei Interesse, sich der Privatversicherten anzunehmen. Dabei ist sein Haus als Hüter der Finanzaufsicht für die PKV zuständig. Auch die Justizministerin war nicht bereit, die PKV-Regelung an eines der Gesetze aus ihrem Haus, etwa das Versicherungsvertragsgesetz, anzuflanschen. So blieb Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) am Ende nichts übrig, als einen Gesetzesvorschlag zu machen.

Bahr gebührt dafür Lob. Denn es geht darum, Menschen einen Weg aus der Schuldenspirale wieder in ein normales Versicherungsverhältnis zu eröffnen. Dass die politische Linke die Kosten für die Nichtzahler lieber den anderen Privatversicherten aufhalsen will, um die anschließend folgenden Prämiensteigerungen als Beleg für ihr überlegenes Bürgerversicherungsmodell zu behaupten, ist ein durchsichtiges Manöver. Dass sie die Nichtversicherten dabei offensichtlich nur als politisches Spielmaterial interessieren, ist allerdings schändlich.

Bahr hat einen Schritt in die richtige Richtung getan. Das ist aber nicht genug. Noch ist unklar, wie die aufgelaufenen Schulden reduziert werden können. Offen auch die Frage, was mit den schätzungsweise 130 000 Menschen ist, die (rechtswidrig) keine Krankenversicherung haben. Melden die sich heute bei der gesetzlichen Kasse, müssten sie alle Beiträge bis 2007 nachzahlen. Da hat die Koalition noch etwas zu erledigen.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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