Verlässliche Zahlen
Mitte kommenden Jahres soll die gesetzlich vorgesehene Evaluierung der GOZ 2012 kommen – das entsprechende Ausschreibungsverfahren läuft bereits. Die Bundeszahnärztekammer geht fest davon aus, dass hier aufgrund der umfangreichen Daten der GOZ-Analyse zum privatzahnärztlichen Abrechnungsgeschehen seitens der Zahnärzteschaft Einfluss geltend gemacht werden kann. Bei überzeugender Datengrundlage planen neben dem Ministerium auch die wissenschaftlichen Institute, die das entscheidende Gutachten zur Entwicklung der privaten Gebührenordnung erstellen sollen, maßgeblich auf die Auswertungen der Zahnärzteschaft zurückzugreifen.
Transparentes Verfahren
„Je mehr unsere Zahlen in die Berichterstattung eingehen, desto transparenter wird das gesamte Verfahren für die Zahnärzteschaft“, so der Vorsitzende des Arbeitskreises GOZ-Analyse, San.-Rat Dr. Hans Joachim Lellig. Vor diesem Hintergrund wirbt die Bundeszahnärztekammer aktiv um Beteiligung an der Erhebung und hat seit Ende 2012 bundesweit rund 13 000 zufällig ausgewählte Zahnarztpraxen direkt kontaktiert – bisher mit sehr großem Erfolg. Bis zum Ende des laufenden Quartals wird die Stichprobenerweiterung in 15 von 17 Kammerbereichen weitgehend abgeschlossen sein, als vorletzte Kammer ging Anfang Februar Hamburg an den Start. Die Rücklaufquoten in den einzelnen Kammern liegen durchweg zwischen 35 und 50 Prozent, die Zahl der teilnehmenden Praxen hat sich seit Beginn der Stichprobenerweiterung bereits nahezu versechsfacht.
„Dieses erfreuliche Ergebnis verdanken wir natürlich in erster Linie der unterstützungswilligen Kollegenschaft“ meint Lellig. „Wesentlich für den Erfolg war und ist aber auch die verlässliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kammern auf Landesebene. Ohne deren tatkräftige Unterstützung wäre die Durchführung des Projekts in dieser Form nicht möglich gewesen.“
Repräsentative Daten
Ziel der Stichprobenerweiterung ist nicht nur, die GOZ-Analyse quantitativ zu erweitern, sondern sie bis zur Evaluierung insbesondere auch zu einer regional repräsentativen Erhebung auszubauen. Durch die zufällige Auswahl der kontaktierten Zahnarztpraxen in den einzelnen Kammerbereichen ist genau das gewährleistet. Gleichzeitig gilt bei diesem Ansatz aber auch, dass eine einmal ausgewählte Praxis durch keine andere ersetzt werden kann. „Daher bitten wir die ausgewählten Kollegen um Verständnis, dass sie nicht nur einmal angeschrieben, sondern gegebenenfalls mehrfach kontaktiert werden“, so Lellig weiter. „Dies ändert selbstverständlich nichts an der Freiwilligkeit der Teilnahme. Allgemein gilt: Die Teilnahme ist einfach, anonym, jederzeit widerrufbar und nimmt pro Quartal maximal fünf Minuten in Anspruch.“ Die Bundeszahnärztekammer dankt allen teilnehmenden Praxen sowie den (Landes-)Zahnärztekammern für die Unterstützung.
Kathrin FuchsBZÄK Rechtsabteilung/StatistikChausseestr. 1310115 Berlin