Auftakt für die neue zm-Reihe
Schon Hippokrates erkannte, dass eine Behandlung nur dann effektiv ist, wenn der Patient dem Arzt sein volles Vertrauen entgegenbringen kann, weil der Arzt über die Behandlung schweigt. Er hielt dies in seinem Eid, den Ärzte bis heute schwören, fest: „[...] Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgange mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren. [...]“ [Eckart, 2009]
Bis heute ist der Eid gültig. Ergänzt durch die im Strafgesetzbuch aufgeführte Verschwiegenheitspflicht [StGB, § 203] und durch die Musterberufsordnungen der Ärzte [MBO-Ä, 1997] und der Zahnärzte [MBO-ZÄ, 2010], wobei hier auch die Erfüllungsgehilfen des Behandelnden mit einbezogen werden. Weitere Regelungen, die für Zahnärzte von Bedeutung sind, finden sich in der Strafprozessordnung [StPO, 1950], im Bundesdatenschutzgesetz [BDSG, 1990] und in den Sozialgesetzbüchern I, V und X [SGB 1, 1975; SGB 5, 1988; SGB 10, 1980].
In dieser und weiteren Ausgaben stehen die oft als kompliziert empfundenen Themen des Datenschutzes und der IT- Sicherheit im Fokus. Gerade im medizinischen Umfeld ist das Bewusstsein aller Akteure dazu groß. In der tatsächlichen Umsetzung im Arbeitsalltag und der kontinuierlichen Betrachtung kommt das Thema, aufgrund vieler andere wichtiger Dinge, aber leider oft zu kurz.
In den eigentlichen Artikeln werden die Grundlagen der einzelnen Themen inklusive der rechtlichen Rahmenbedingungen oder sogenannte Best-Practice-Ideen vorgestellt. Der Datenschutz vertritt eherne Ziele, allerdings gilt auch immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit [§ 9 Satz 2, BDSG, 1990], so dass aus theoretischen Gesichtspunkten „nicht ideale“ Umsetzungen akzeptabel sind.
Den Einstieg in diese Artikelserie stellen die Grundsätze des EDV-Einsatzes in Zahnarztpraxen dar. Die Autoren dieser Serie erhoffen sich, dass die Lektüre einen Mehrwert für den Praxisalltag bietet.
Prof. Dr. Thomas Jäschke (Erstautor)
Verantwortliche Redakteurin:Sara Friedrich