Zahnärztliche Existenzgründung 2012

Investitionen für die Allgemeinwirtschaft

Die Übernahme einer Einzelpraxis war im Jahr 2012 die häufigste Form der zahnärztlichen Existenzgründung. 61 Prozent der Zahnärzte entschieden sich für diesen Weg in die Selbstständigkeit. Dies fördert die jüngste Analyse des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) zutage.

Bereits seit 1984 analysiert das IDZ gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) das zahnärztliche Investitionsverhalten bei der Niederlassung. Die beiden Autoren, Dr. David Klingenberger vom IDZ, und Betriebswirt (VWA) Bernd Köhler von der apoBank konstatieren in ihrer Untersuchung, dass die Investitionstätigkeit der Zahnärzte nicht nur aus einzelwirtschaftlicher Sicht, sondern ebenso gesamtwirtschaftlich Bedeutung habe. So seien in den Jahren 2011/2012 durch zahnärztliche Existenzgründer schätzungsweise eine Milliarde Euro investiert worden. „Orientiert man sich an der durchschnittlichen Zahl der entgeltlich Beschäftigten in west- und ostdeutschen Zahnarztpraxen im Jahr 2012, so zeigt sich, dass mit diesen Mitteln über 20 000 Arbeitsplätze neu geschaffen oder erhalten wurden“, heißt es.

Positive Einschätzung

Motivationsaspekte, warum die zahnärztlichen Existenzgründer nach wie vor bereit seien, auf diesem hohen Niveau zu investieren, sehen die beiden Autoren auch in zwei Befragungen bei einem bundesweiten Querschnitt niedergelassener Zahnärzte [Bergmann-Krauss, Micheelis und Walther, 2005; Micheelis, Bergmann-Krauss und Reich, 2010] dargestellt. „Demnach scheinen Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit, der Kontakt mit Menschen und die Möglichkeit einen Heilberuf auszuüben dominante Eckpunkte eines positiven Berufserlebens zu sein.“ Das Fazit der Autoren: Im zahnärztlichen Berufserleben besteht eine unverändert positive Berufsrolleneinschätzung, die sich offenbar auch in mutigen Investitionsentscheidungen niederschlägt.

Einige ausgewählte Ergebnisse der Analyse hier im Einzelnen:

• Finanzierung Neugründung Einzelpraxis

Bei der Einzelpraxisneugründung ist 2012 mit 406 000 Euro im Durchschnitt das höchste Gesamtfinanzierungsvolumen aufgewendet worden. Dieser Betrag liegt damit sieben Prozent unter Vorjahresniveau. Die bisherige Höchstmarke des Gesamtfinanzierungsvolumens ist 2009 mit 438 000 Euro erreicht worden.

• Finanzierung Übernahme Einzelpraxis

Hier erhöhte sich das Finanzierungsvolumen gegenüber dem Vorjahr um 2 000 Euro, beträgt derzeit 301 000 Euro und liegt damit nur knapp unter der historischen Höchstmarke von 303 000 Euro (2010).

• Finanzierung BAG

Bei den Berufsausübungsgemeinschaften schlugen die Neugründungen mit 340 000 Euro zu Buche, während für Übernahmen im Schnitt 321 000 Euro anfielen. „Der Beitritt zu einer oder der Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft erforderte ein durchschnittliches Finanzierungsvolumen von 275 000 Euro und war damit erstmals günstiger als die Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft“, so die Autoren.

• Vergleich Neugründungen EP/BAG

Vergleicht man die Neugründungen von Einzelpraxen (EP) und Berufsausübungsgemeinschaften hinsichtlich des benötigten Finanzierungsvolumens, so sei die Einzelpraxisneugründung im Zeitraum seit 2008 durchgängig teurer gewesen.

• Vergleich Übernahmen EP/BAG

Der Vergleich der Übernahmen von Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften zeigt, dass die Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft im Jahr 2012 erstmals höhere Investitionen erforderte als die Übernahme einer Einzelpraxis. „Machte die Einzelpraxisübernahme im Jahr 2008 noch einen finanziellen Mehraufwand von 35 000 Euro erforderlich, so war sie im Jahr 2012 bereits um 20 000 Euro günstiger zu finanzieren als eine Berufsausübungsgemeinschaft.“

Absolut ist der Übernahmepreis sowohl von Einzelpraxen als auch von Berufsausübungsgemeinschaften im Jahr 2012 angestiegen. Bei den Einzelpraxisübernahmen wurde im Schnitt ein Übernahmepreis von 155 000 Euro gezahlt, was einer Steigerung von elf Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Von diesem Betrag entfielen etwa 68 Prozent auf den Goodwill und 32 Prozent auf den Substanzwert.

Bei den Übernahmen von BAGs ist der durchschnittliche Übernahmepreis gegenüber dem Vorjahr noch kräftiger angestiegen, nämlich um 26 Prozent auf 184 000 Euro. Auch hier beträgt der auf den Goodwill entfallende Anteil 68 Prozent, während 32 Prozent des Betrags für den Substanzwert gezahlt wurden.

• Alter als Kriterium

Eine nach Alter differenzierte Betrachtung zeigt, dass die jüngeren Zahnärzte (bis 30 Jahre) mit einem durchschnittlichen Gesamtfinanzierungsvolumen von 441 000 Euro für eine Einzelpraxisneugründung am meisten investierten.

Bei den Einzelpraxisübernahmen investierten ebenfalls die jüngeren Existenzgründer (bis 30 Jahre) mit einem durchschnittlichen Finanzierungsvolumen von 314 000 Euro vergleichsweise am meisten.

Die älteren Zahnärzte (über 40 Jahre) erzielten ein Gesamtfinanzierungsvolumen bei Einzelpraxisneugründungen von 374 000 Euro und bei den Einzelpraxisübernahmen von 256 000 Euro.

Die Altersstruktur der zahnärztlichen Existenzgründer zeigt, dass 15 Prozent sich bis zum 30. Lebensjahr niederlassen, während 21 Prozent bereits das 40. Lebensjahr überschritten haben. 64 Prozent der Existenzgründer waren zwischen 30 und 40 Jahre alt.

Das Durchschnittsalter der zahnärztlichen Existenzgründer bei der Niederlassung betrug 36,1 Jahre, in Westdeutschland war es mit 36,3 Jahren minimal höher; in Ostdeutschland mit 35,0 Jahren etwas niedriger. Die männlichen Existenzgründer waren durchschnittlich 35,9 Jahre, die weiblichen Existenzgründer im Schnitt 36,3 Jahre alt.

• Geschlechtsspezifische Unterschiede

In die Neugründung oder Übernahme einer zahnärztlichen Einzelpraxis investierten Männer durchschnittlich 429 000 Euro respektive 322 000 Euro. Die Finanzierungsvolumina weiblicher Zahnärzte bei der Einzelpraxisneugründung beliefen sich demgegenüber auf 376 000 Euro. Bei der Einzelpraxisübernahme investierten weibliche Existenzgründer 278 000 Euro.

Männliche Existenzgründer lagen mit einem Anteil von 51 Prozent im Jahr 2012 nur noch knapp über dem entsprechenden Anteil der weiblichen Existenzgründer. Allerdings zeigten sich klare Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland. Im Gegensatz zu Westdeutschland, in denen 54 Prozent der Existenzgründungen durch Männer und 46 Prozent durch Frauen realisiert wurden, zeigte sich in Ostdeutschland eine klare Überlegenheit der weiblichen Existenzgründer, auf die 71 Prozent der Fälle entfielen.

Hierbei ist die Einzelpraxisübernahme für beide Geschlechter nach wie vor die bevorzugte Niederlassungsform.

• Praxislage

Im Hinblick auf Ort und Umgebung erforderte die Einzelpraxisneugründung im mittelstädtischen Bereich 2012 die höchsten finanziellen Anstrengungen. Hier betrug das Finanzierungsvolumen im Schnitt 435 000 Euro. Bei den Einzelpraxisübernahmen ist in ländlichen Praxislagen mit einem Betrag von 305 000 Euro das höchste Finanzierungsvolumen aufgewendet worden.

• Art der Existenzgründung

Der Anteil der übernommenen Einzelpraxen ist im Zeitablauf relativ stabil geblieben und lag im Zeitraum von 2008 bis 2012 jeweils zwischen 50 Prozent und 61 Prozent.

Die Einzelpraxisneugründung stellt mit einem

Anteilswert zwischen 10 Prozent und 20 Prozent in den vergangenen fünf Jahren die am seltensten gewählte Niederlassungsform dar. Im Jahr 2012 betrug ihr Anteil 12 Prozent. Zum Vergleich: 27 Prozent der zahnärztlichen Existenzgründer bevorzugten eine BAG.

• Vergleich West-und Ostdeutschland

In Ostdeutschland fiel der Anteil der Einzelpraxisübernahmen zwischen 2008 und 2012 von 76 Prozent auf 70 Prozent, im Westen stieg er im gleichen Zeitraum von 53 Prozent auf 59 Prozent. Trotz dieser Konvergenzentwicklung gilt, dass über alle fünf Betrachtungsjahre hinweg im Westen vergleichsweise häufiger Einzelpraxisübernahmen realisiert wurden als in den neuen Bundesländern.

Bei den Einzelpraxisneugründungen zeigt sich die entgegengesetzte Tendenz. Stets haben sich die zahnärztlichen Existenz-gründer in Ostdeutschland seltener für die Neugründung einer Einzelpraxis entschieden als ihre westdeutschen Kollegen.

Im Jahre 2012 wurden in Westdeutschland 13 Prozent als Einzelpraxisneugründungen realisiert, in Ostdeutschland waren es lediglich 6 Prozent. Der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaften in Ostdeutschland lag 2008 bei 19 Prozent und stieg bis 2012 auf 24 Prozent. In Westdeutschland fiel der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaften im gleichen Zeitraum von 37 Prozent auf 28 Prozent.

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