Jetzt müssen Taten folgen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Monate nach der Bundestagswahl zu debattieren, ob diese Regierung die richtige sei, ist wirklichkeitsfremd. Deutschland hat gewählt, die Gewählten haben sich auf ein Programm geeinigt, der Rest ist pragmatisch zu sehen: Jetzt müssen Taten folgen.
Herrmann Gröhe als neuer Bundesgesundheitsminister hat bis heute selbst spontan an ihn herangetragene Themen wie das der Sterbehilfe unaufgeregt aufgenommen und damit schon angedeutet, wie er seine Aufgabe verstehen will. Gesellschaftliche Werte-Diskussionen scheut er nicht.
Das koalitionär vereinbarte Programm – insbesondere das zur Pflege oder zu der auf ärztlicher Seite anzudockenden Versorgungsdebatte – zeigt auf, dass die gesellschaftlichen Großbaustellen Demografiewandel und Inklusion keinesfalls stiefkindlich behandelt werden sollen. Die Maximen stehen, die Richtungsparameter sind vereinbart, alle Zeichen stehen auf „Los“.
Aber auch diese Regierung hat keine Füllhörner, aus denen sie zusätzliche Finanzmittel breit über Deutschlands Versorgungslandschaft streuen wird. Im Gegenteil: Schon jetzt hadert die Fachwelt, wie man verhindert, dass Deutschlands Gesundheitsversorgung zulasten des prospektierten, aber noch nicht angegangenen Pflegenotstands zusätzlich geschröpft wird.
Hier ist in nächster Zeit mehr denn je bodenständige Vernunft gefragt und ein offenkundiger Wille, anstehende Probleme aktiv-kreativ anzugehen. Gut fahren werden die, die diese Debatten schon eigenständig geführt haben. Das zählt für die jetzt anstehende Bestandsaufnahme.
Wir Zahnärzte sind in diesem Terrain wahrlich keine Anfänger. Unsere Vorstellungen für die zahnmedizinische Versorgung und präventive Betreuung von pflegebedürftigen alten Menschen und Menschen mit Behinderungen sind schon vor dem Regierungswechsel breit diskutiert worden, gelten auch in der Politik als Bespiel für gute Ansätze zur Problembewältigung, allerdings immer entstanden in Eigenregie der beruflichen Selbstverwaltung. Diese Wege sind vorgezeichnet. Denn der Wert unserer Gemeinschaft misst sich letztlich immer auch an ihrem Engagement für diejenigen, die Hilfe brauchen. Das wäre ein geeigneter und reeller Maßstab für den Erfolg dieser jetzt angetretenen Bundesregierung. Aber auch unser Berufsstand und die Gesellschaft selbst müssen sich hier aktiv einbringen.
Die KZBV und der GKV-Spitzenverband haben gemäß Paragraf 119 b Absatz 2 des SGB V inzwischen eine Rahmenvereinbarung für die kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von stationär Pflegebedürftigen verabschiedet. Nach Benehmensherstellung zwischen allen Beteiligten wird dieser Teil eines pragmatischen Modells professioneller und qualitativ hochwertiger Betreuung schon ab April dieses Jahres in Kraft treten können – ein weiterer Angang, bestehende Probleme in der Gesundheitsversorgung frühzeitig zu erkennen, konzeptionell mit entsprechenden Lösungen zu versehen, die nötige politische Überzeugungsarbeit zu leisten und im Sinne der Betroffenen umzusetzen. So funktioniert Selbstverwaltung.
Der Zahnärzteschaft ist es immer wieder gelungen, im Hinblick auf versorgungspolitische Missstände aus dem Berufstand heraus spezifische zahnmedizinische Lösungen zu erreichen. Ein Prozedere, das nach Umsetzung immer wieder als beispielhaft für durchdachte, funktionierende Selbstverwaltung angeführt wird, weil es Rahmen- bedingungen schafft, die vernünftiges zahnärztliches Handeln ermöglichen.
Daraus Schablonen zu fertigen, die Probleme in anderen Bereichen passgenau bewältigen, wäre allerdings zu kurz gedacht. Letztendlich werden wir dann Erfolg in unserer Arbeit haben, wenn wir spezifische Lösungen für den Berufsstand und den jeweiligen Einsatz in der zahnärztlichen Praxis finden. Diese Gesellschaft braucht solche passgenauen Lösungen, wenn sie sich angesichts der immensen Herausforderungen auch künftig die hohe Qualität des Gesundheitswesens erhalten will.
Mit freundichen Grüßen
Dr. Wolfgang EßerVorstandsvorsitzender der KZBV