Editorial

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Ärzte und Zahnärzte haben eine hohe Verantwortung, wenn es darum geht, die richtigen Diagnosen für ihre Patienten zu stellen und eine passende Therapie zu finden. Dass diese Aussage mehr ist als nur eine Binsenweisheit, zeigt die gelebte Wirklichkeit in der täglichen Praxis.

Shared Decision Making, das Thema unserer Titelgeschichte, wird als Modell zu einer besseren Arzt-/Patientenbindung in der Versorgungswissenschaft schon lange verfolgt. Interessant ist, wie der Bereich weiterentwickelt wird und auch in der Politik seinen Widerhall findet. Dabei geht es stets um Konzepte, um eine bedarfsgerechte und an den Patienten ausgerichtete Gesundheitsversorgung voranzutreiben. Die Aktivitäten des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen (mehr zum neuesten Gutachten über bedarfsgerechte Versorgung bringt ein Bericht im Heft), der Ausbau von Patientenberatungsstellen, das Amt des Patienten- beauftragten der Bundesregierung und das Patientenrechtegesetz sind markante Bausteine auf dem Weg dorthin.

Der informierte Patient ist also kein besserwisserisches Übel. Im Gegenteil, die Begegnung zwischen Arzt und Patient auf Augenhöhe kann entschieden zum Therapieerfolg beitragen. Hilfreich ist dabei, das Informationsgefälle zwischen dem Fachmann und dem Laien zu überbrücken – was dem Mediziner oftmals großes Fingerspitzengefühl abverlangt.

Gesundheitsinformationen sind im Netz rund um die Uhr verfügbar, und vielen Patienten nutzt es, gezielt vorbereitet ins Gespräch mit dem Behandler zu gehen. Die Krux besteht darin, angesichts der Vielzahl von Möglichkeiten diejenigen Informationen herauszufiltern, die auch wirklich etwas taugen. Es gilt, die Spreu vom Weizen zu trennen und zu differenzieren, ob es sich um fachlich fundierte Informationen, um interessengesteuerte Beiträge oder manchmal schlichtweg um blanken Unsinn handelt. Hier bieten qualitätsgesicherte Patienteninformationen eine wertvolle Unterstützung, und die Angebote aus dem zahnärztlichen Berufsstand, die auf den Webseiten der Bundes- und Länderorganisationen verfügbar sind, leisten wertvolle Hilfestellung.

Dass die Zahnärzteschaft in dieser Hinsicht gut aufgestellt ist, zeigt sich ferner am gut funktionierenden Angebot von Patientenberatungs-, Gutachter- und Schlichtungsstellen. In Bezug auf Aufklärung, Information und Zuzahlung fand die zahnärztliche Versorgung auch Erwähnung im neuen UPD-Monitor (siehe Bericht). Denn gerade in der Zahnmedizin werden Patienten durch wissenschaftliche Therapieentscheidungen und durch Zuzahlungen bei der Mehrkostenregelung und beim Festzuschusssystem stärker als in anderen Versorgungsbereichen in die Therapieentscheidungen eingebunden.

Was bleibt, ist die individuelle Situation in der Praxis. Hier kann die Theorie zwar Denkanstöße bieten. Ob diese im Behandlungsalltag auch belastbar sind, muss jeder Zahnarzt durch seinen persönlichen Faktencheck entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele PrchalaStellvertretende Chefredakteurin

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