Gastkommentar

Transparenzfalle

Wie ein roter Faden zieht sich das Thema Qualität durch die Pläne der Regierung. Doch Entscheidungen sind immer dann schwierig, wenn ärztliche Belange mit rein ökonomischen Fragen verknüpft werden, meint Thomas Grünert, Chefredakteur Vincentz Network, Berlin.

Liest man der Koalitionsvertrag zum Thema Gesundheitsversorgung, fallen zwei Worte besonders ins Auge: Qualität und Innovation. Wie ein roter Leitfaden schlängeln diese sich nicht nur durch die Absichtserklärungen der Regierung, sondern inzwischen auch durch Gesetzesentwürfe und Diskussionen zur Gestaltung des Gesundheitswesens. Ganz oben auf der Hitliste: das neu zu gründende Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), aber auch der Innovationsfonds, der laut politischer Willensbekundung mit 300 Millionen Euro (davon 75 Millionen für Forschung) die Versorgung verbessern soll.

Vielfach wird dabei so getan, als ob Qualität, Transparenz und Innovationen eine neue Erfindung seien. Und manchmal hat man dabei sogar den Eindruck, als predigen interessierte Gesundheits-Funktionäre, dass man diese Wohltaten erst gegen den Widerstand derjenigen etablieren müsse, die die Leistungen erbringen. Also gegen Ärzte, Zahnärzte, Heilberufe.

Die Strategie ist nur allzu offensichtlich: Wenn Kassenvorstände offen bekennen „Wer bezahlt, bestimmt auch …“, zeigt dies, wohin die Reise aus ihrer Sicht führen soll. Qualität aus Kassensicht heißt eben auch Selektivverträge, „Pay per Peformance“, kostensparende Regelversorgung.

Um dies zu erreichen, muss allerdings die Kompetenz der Kammern als gesetzlich verankerter „untergesetzlicher Normgeber“ in Sachen Qualität und Berufsausübung infrage gestellt werden. Auch die Rolle der KVen/KZVen als Vertreter der Ärzteschaft müsste geschwächt werden. Unter Regie des Gemeinsamen Bundesausschusses werden wesentliche Entscheidungen durch das Votum der Bänke gefällt. Die Rolle der GKV ist hier erheblich stärker, erst recht, wenn sie glaubt, sich auf Unterstützung seitens der sogenannten „Unabhängigen“ verlassen zu können. Tatsache ist: Die meisten G-BA-Entscheidungen fielen zugunsten der GKV aus, die sich dank G-BA nicht selten sowohl in der Rolle eines Schiedsrichters wie auch eines Entscheiders und späteren Geschäftsverhandlers positionieren kann.

Qualität und Innovationsfähigkeit zu institutionalisieren ist immer dann ein schwieriges Feld, wenn die Entscheidungen nicht auf der Ebene der ärztlichen Profession fallen, sondern mit ökonomischen und versorgungspolitischen Fragen verknüpft werden. Zudem erhebt sich dann auch schnell die Frage „Wer prüft die Prüfer?“. Werden die richtigen Ziele und Mess-Indikatoren definiert? Ähnlich verhält es sich mit der Transparenz. Schaut man auf die aktuellen „Arzt-Bewertungsportale“ oder gar Qualitäts-Rankinglisten – zurzeit vorwiegend noch im stationären Bereich –, erweist sich schnell, auf welch dünnen Boden man sich begibt.

Dazu braucht es nicht einmal des aktuellen Urteils des BGH, nach dem Ärzte sich nicht gegen anonyme schlechte Bewertungen wehren können. Auch die Vorlage von Behandlungsfehlerstatistiken, beispielsweise der sogenannten Unabhängigen Patientenberatung (UPD), zeigt, wie problematisch es ist, signifikante Entwicklungen zu ermitteln, die Grundlage gesundheitspolitischer Entscheidungen werden könnten.

Man kann verstehen, dass die Politik sich gerade bei einem so komplexen Thema wie der Gesundheitsversorgung gerne auf zentralistisch aufgestellte Organisationen verlässt. Dass dies bei dezentralen Versorgungsstrukturen und einer gewachsenen und eher auf föderalen Strukturen beruhenden Selbstverwaltung der Expertenberufe nicht immer die ideale Lösung ist, dürfte in der Praxis allerdings recht schnell offensichtlich werden. Das klar zu machen, gehört auch zur Transparenz im Gesundheitswesen.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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