Gesundheitsminister will Qualitätsinstitut

Spezifika der Zahnmedizin beachten

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die Finanzstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung angehen. Gleichzeitig möchte er die Qualität medizinischer Leistungen anhand eines Instituts stärker in den Vordergrund stellen. Auf Einladung des Bundesgesundheitsministeriums konnten sich bei einer Anhörung am 24.02.2014 Verbände zu den Plänen äußern. Auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) waren beim Termin.

Hinsichtlich der GKV-Finanzierungsstruktur sieht der Referentenentwurf unter anderem vor, dass der paritätisch finanzierte Beitragssatz bei 14,6 Prozent festgesetzt und der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent festgeschrieben werden soll. Der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich sollen abgeschafft werden, die Krankenkassen sollen Zusatzbeiträge künftig als kassenindividuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben.

Zudem soll ein vollständiger Einkommensausgleich eingeführt werden. Dadurch erhält jede Krankenkasse die Einnahmen aus dem einkommensabhängigen Zusatzbeitrag, die sie erzielen würde, wenn die beitragspflichtigen Einnahmen ihrer Mitglieder dem GKV-Durchschnitt entsprechen würden. Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich wird ebenfalls angepasst, indem es Sonderregelungen zur Verbesserung der Zielgenauigkeit der Zuweisungen beim Krankengeld und bei den Auslandsversicherten gibt.

Qualität medizinischer Behandlungen im Visier

Für den Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung sind insbesondere die vorgesehenen Neuregelungen hinsichtlich der Bildung eines fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQuaTraG) von Bedeutung, das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verpflichtend gründen soll (siehe Kasten). Ziel des Instituts: Laut Referentenentwurf soll es „die Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung stärken“. Aufgabe sei es, „sich wissenschaftlich mit der Ermittlung und Weiterentwicklung der Versorgungsqualität zu befassen und dem Gemeinsamen Bundesausschuss die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die von ihm … zu gestaltenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu liefern“.

In der Anhörung und in einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich BZÄK und KZBV auf diejenigen Themen des Referentenentwurfs konzentriert, die sich unmittelbar auf die vertragszahnärztliche Versorgung auswirken. Prinzipiell begrüßen beide berufsständischen Körperschaften ein derartiges Institut als „sachgerecht“, weil damit Verfahrensvereinfachungen und Kompetenzvorteile erzielt werden könnten, wie es in der gemeinsamen Stellungnahme heißt.

Allerdings: Die Aufgaben und Tätigkeiten des IQuaTraG sollen laut Referentenentwurf möglichst sektorenübergreifend ausgestaltet werden, wie sie charakteristisch im Grenzbereich stationärer und ambulanter medizinischer Behandlungen anzutreffen sind.

Zahnbehandlungen meist in einer Hand

Daher weisen BZÄK und KZBV in der Stellungnahme darauf hin, dass derartige Fallgestaltungen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung rare Ausnahmefälle darstellen. Zahnmedizinische Behandlungen erfolgten in aller Regel nicht arbeitsteilig durch mehrere Ärzte unterschiedlicher Fachgebiete und auch nicht im Zusammenhang mit stationären Behandlungen, heißt es in der Stellungnahme von BZÄK und KZBV. Vielmehr würden zahnmedizinische Behandlungen in aller Regel durch den behandelnden Zahnarzt selbst und somit aus einer Hand in der ambulanten Praxis durchgeführt. Daher wäre es sachlich nicht gerechtfertigt, Kriterien, Indikatoren oder Behandlungsverfahren, die auf völlig anders gestaltete Sachverhalte einer sektorenübergreifenden Versorgung abzielen, auf diesen Sektor zu übertragen.

In ihrer Stellungnahmen greifen die zahnärztlichen Körperschaften auch den Kompetenzbereich des Instituts auf: Da es nicht der staatlichen Forschungsförderung oder der Entlastung des Bundeshaushalts dienen soll, sondern vielmehr die Versorgungsqualität ermitteln und weiterentwickeln (und zudem dem G-BA notwendige Entscheidungsgrundlagen liefern) soll, seien die zulässigen Tätigkeiten des Instituts näher einzugrenzen.

Sektorbezogene Regelungen angemahnt

In der Anhörung waren die Referentin für Qualität und Versorgung der BZÄK, Dr. Sanaz von Elsner, und der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, zugegen. Dabei wies Eßer darauf hin, dass zahnärztliche Behandlungen durch andere Abläufe geprägt seien als diejenigen in der vertragsärztlichen Versorgung. Insbesondere bestehe in der Regel keine Notwendigkeit zur Kooperation verschiedener Fachrichtungen.

Daher forderte der KZBV-Vorstandsvorsitzende bei dem Anhörungstermin auch, diesen Besonderheiten des zahnärztlichen Berufsstands im Rahmen der Qualitätssicherungsmaßnahmen Rechnung zu tragen und klarzustellen, dass hier sektorbezogene Regelungen zu treffen seien.

Es würde die Qualitätssicherung konterkarieren, wenn Mechanismen und Maßnahmen der Qualitätssicherung, die auf bestimmten Tatsachen und Problemfeldern einzelner Leistungssektoren aufbauen, unbesehen auf einen anderen übertragen würden, in dem tatsächlich völlig andere Verhältnisse herrschen, wie eben in der Zahnmedizin, so Eßer.

Beauftragung des Instituts noch zu vage

Ein weiterer Aspekt, der in der Anhörung zur Sprache kam, betraf die Beauftragung des neu zu gründenden Instituts, das laut Referentenentwurf sowohl vom Bundesgesundheitsministerium als auch vom G-BA oder durch Selbstbestimmung, also durch sich selbst, beauftragt werden kann.

Hierbei jedoch sehen BZÄK und KZBV noch einigen Klärungsbedarf. Was die Arbeitsfelder des Instituts, die Auftragskompetenzen des G-BA, die Auftragserfüllung durch das Institut und die dabei zu verwendenden Daten anbelangt, forderte Eßer in der Anhörung konkrete gesetzliche Vorgaben.

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