Erwerb einer Zahnarztpraxis

Damit es mit der Übernahme klappt

Mit dem Kauf einer Praxis werden Zahnärzte zu Betriebsführern und Unternehmern. Dabei müssen eine Vielzahl wichtiger kaufmännischer Entscheidungen getroffen werden. Daher gilt bei diesem Karriereschritt: keine Kompromisse an der falschen Stelle.

Das Angebot zum Verkauf stehender Praxen ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass es zahlreiche Praxisbörsen am Markt gibt. Diese Anbieter haben allerdings einen gemeinsamen Nachteil: Sie stellen jeweils nur einen begrenzten Ausschnitt der zur Übernahme stehenden Praxen dar. Viele Existenzgründer schränken sich (unnötigerweise) ein, indem sie sich nur noch mit einem Anbieter beschäftigen. Die Wahrscheinlichkeit, aus einem von vorneherein begrenzten Angebot durch Zufall genau die richtige Praxis auszuwählen, ist eher gering.

Da die meisten nur eine Zahnarztpraxis in ihrem Berufsleben übernehmen, ist es ratsam, sich mehrere Optionen offenzuhalten und aus dem Angebot verschiedener Institutionen auszuwählen. Zeit lassen heißt die Devise bei der Entscheidung und sich nicht auf einen Anbieter beschränken. Der Kauf einer falschen Praxis lässt sich nur schwer korrigieren.

Zudem sollte man sich in diesem Zusammenhang bewusst machen, dass es Eigeninteressen (Dentaldepot, Praxis- und Versicherungsmakler) geben kann, die eine neutrale Perspektive und unabhängige Sicht der Dinge erschweren können.

Übernahme mit Umzug als Alternativstrategie

Manche Existenzgründer entscheiden sich für eine komplette Neugründung, da sie dadurch ihre Vorstellungen und Wünsche am besten realisieren können. Berücksichtigt werden sollte hierbei, dass bei einem Vergleich der Einnahmen und Ausgaben zwischen Übernehmer und Neugründer der Übernehmer grundsätzlich besser abschneidet. Eine Neugründung bedeutet ein hohes finanzielles Risiko und eine möglicherweise sehr lange Anlaufphase mit zeitlich schwer eingrenzbarer Durststrecke.

Der Kauf einer bestehenden Praxis und die Verlegung in andere Räumlichkeiten nach einem gewissen Zeitraum kann eine sinnvolle Strategie sein. Durch die Übernahme des Patientenstammes minimiert man einerseits das finanzielle Risiko erheblich und durch den späteren Umzug in andere Räumlichkeiten lassen sich die persönlichen Vorstellungen von der Idealpraxis realisieren.

Der Übernahme einer Zahnarztpraxis auf dem Land wird nach der Ansicht von Fachleuten immer noch zu wenig Beachtung geschenkt. Fakt ist, dass es zahlreiche Praxen in ländlichen Gegenden gibt, die wirtschaftlich deutlich besser aufgestellt sind als die der Kollegen in den Großstädten. Die im Zuge des Versorgungsstrukturgesetzes aufgehobene Residenzpflicht ermöglicht es Zahnärzten zudem, eine Praxis auf dem Land zu übernehmen und weiterhin in der Großstadt zu wohnen. Eine weitere Option, die Existenzgründer viel häufiger in ihre Überlegungen miteinbeziehen sollten.

Teamplayer oder Einzelkämpfer

Insbesondere immer mehr jüngere Zahnärzte wissen die höhere Sicherheit und die Rentabilitätsvorteile, die eine Kooperation zu bieten hat, sehr zu schätzen. In diesem Bereich hat zudem ein Umdenken stattgefunden. Früher wurde die notwendige Abstimmung mit dem Kooperationspartner als wesentlicher Nachteil gegenüber der Einzelpraxis empfunden. Heute, in einem sich stetig wandelnden Wettbewerbsumfeld, werden die in einer Kooperation notwendigen Diskussionen, die vor wichtigen Entscheidungen geführt werden müssen, oft als wesentlicher Vorteil empfunden.

Fallstricke bei Gründung einer Kooperation

Kooperationsgründern ist grundsätzlich zu raten, sich vor Gründung einer Kooperation auch mit dem hoffentlich nicht eintretenden Fall der Auflösung zu beschäftigen. Für die Austritts- beziehungsweise Auflösungsklauseln im Gesellschaftsvertrag muss dabei von vorneherein am meisten Zeit eingeplant werden. Hierbei geht es darum, zu regeln, wer im Fall der Auflösung die Praxis verlässt und welche Entschädigung dafür ausbezahlt werden muss. Neben der juristischen Beratung kann es an dieser Stelle auch hilfreich sein, einen neutralen Experten miteinzubeziehen, der auf die Bewertung von Zahnarztpraxen spezialisiert ist.

Denn wenn etwa einige der in den Gesellschaftsverträgen vorhandenen Abfindungsklauseln unklar formuliert sind, lässt dies viel Interpretationsspielraum zu und kann damit langwierige Auseinandersetzungen bedeuten. Vielmehr müsste bereits im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, wie die wesentlichen Parameter im Fall des Auseinanderbrechens der Gesellschaft konkret bestimmt werden. Insbesondere die Berechnung des Kalkulationszinssatzes sollte bereits vertraglich festgelegt werden, da der Zinssatz einen wesentlichen Einfluss auf den Praxiswert hat.

Kein Kauf oder Einstieg ohne Praxiswertgutachten

Aufgrund der gestiegenen Komplexität und der nicht unerheblichen finanziellen Größenordnung eines Praxiskaufs ist dies heutzutage kaum mehr ohne ein Gutachten abzuwickeln. In der Bewertungspraxis ergibt sich der Wert einer Zahnarztpraxis aus einem materiellen Wert (Substanzwert) und einem immateriellen/ideellen Wert (Goodwill). Der materielle Wert (Substanzwert oder auch Sachwert) einer Zahnarztpraxis liegt laut aktuellen Statistiken bei circa 30-35 Prozent vom Praxisgesamtwert. Dies allein zeigt schon, dass dieser Anteil am Praxisgesamtwert nicht vernachlässigt werden sollte.

Ein immer häufiger zu beobachtendes Phänomen ist, dass Gründer nach Vergleichspreisen für einzelne Geräte im Internet recherchieren. Von dieser Vorgehensweise ist abzuraten, da der Bewertungsanlass allemal ein anderes Ergebnis liefert. Wird etwa eine Praxis an einen Nachfolger übergeben, erfolgt die Bewertung des Inventars unter Fortführungsgesichtspunkten.

Übernehmer laufen durch diese Vorgehensweise Gefahr, interessante Praxen möglicherweise auszuschließen, obwohl diese Praxen sehr viel Potenzial haben und im Vergleich zu anderen Praxen wirtschaftlich wesentlich gesünder sind.

Für die Einzelpraxisübernahme oder die Einbringung in eine Kooperation gilt zudem, dass zur Vermeidung jeglicher Interessenkonflikte Berater oder Institutionen mit weiteren wirtschaftlichen Interessen an der Praxis mit der Vergabe eines Bewertungsauftrags absolut nichts zu tun haben sollten. Um Zielkonflikte von Anfang zu vermeiden ist daher die Bewertung durch einen unabhängigen, neutralen Dritten die beste Wahl.

Umbauinvestitionen erst nach Übergangsphase

Beim Kauf ist zudem darauf zu achten, dass ein gutes Verhältnis zum Abgeber auch für die Zeit nach der Übergabe besteht. Wenn man auf ein gutes Verhältnis zum Übergeber achtet, ist in der Regel sichergestellt, dass dieser positiv vor seinen Patienten und Mitarbeitern über den Nachfolger spricht. Damit ein reibungsloser Übergang des Praxisbetriebs gelingt, ist es optimal, wenn Praxisübergeber und- übernehmer noch einige Wochen gemeinsam miteinander arbeiten. Praxisübernehmer sollten daher versuchen, sich mit dem Abgeber auf eine Übergangsphase zu einigen.

Ein zusätzlicher Vorteil einer Übergangsphase liegt darin, dass sich der Übernehmer in dieser Zeit ein optimales Bild von den Arbeitsabläufen machen kann. Notwendige Umbaumaßnahmen oder Ersatz- und Neuinvestitionen können nach dieser Übergangsphase viel besser beurteilt werden. Eine Praxis, in der man noch nicht gearbeitet hat, optimal umzubauen oder einzurichten ist schwierig.

Häufig ist festzustellen, dass sich viele Praxisinhaber in den Jahren vor dem Ruhestand wenig mit dem Thema Kostensenkung beschäftigt haben. Oftmals aber zeigt sich, dass gerade in diesen Praxen erhebliche Reserven schlummern. Zu Beginn der Selbstständigkeit kann jedem Existenzgründer daher nur empfohlen werden, auch die Kostenseite der übernommenen Praxis eingehend zu analysieren um Kosteneinsparungspotenziale aufzudecken.

Neben den größten Kostenblöcken Fremdlabor respektive Personal sollten dabei auch Lieferantenkonditionen, Versicherungsverträge und weitere langfristige Verträge (wie etwa Wartungsverträge) einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Hierbei können bereits auf den ersten Blick vermeintlich geringe Beträge über die Jahre zu einem großen Geldbetrag anwachsen.

Falsche Entscheidungen resultieren häufig aus Zeitmangel und/oder aufgrund fehlender Information. Der mit einem Praxiskauf verbundene Zeitaufwand sollte keinesfalls unterschätzt werden. Für die Suche nach einer geeigneten Praxis ist ein Zeitraum von ein bis zwei Jahren durchaus realistisch. Für einen erfolgreichen Praxiskauf müssen sowohl betriebswirtschaftliche, steuerliche und juristische Bereiche berücksichtigt werden. Die rechtzeitige Einbeziehung von kompetenten Partnern in diesen drei Bereichen führt zu enormen Einsparungen für die Existenzgründer, da teure Fehler vermieden werden.

Professioneller Businessplan erleichtert einiges

Viele Existenzgründer unterschätzen die Bedeutung, die ein Businessplan hat. Ein professioneller Businessplan kann in der Regel zu einer schnelleren Bearbeitung und Entscheidungsfindung bei der Bank führen und zugleich das Vertrauen in den Gründer stärken. Ratsam kann es auch sein, einen spezialisierten Ärzteberater bei der Businessplan-Erstellung hinzuziehen. Neben seinen Erfahrungen bringt der Berater auch seinen Ruf und sein Beziehungsnetzwerk in eine Beratung ein.

Florian Hoffmann (Dipl.-Kaufmann)Wirtschaftsberatung GesundheitswesenStoißbergstr. 683451 Piding

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