Pflegereform

Der nächste Schritt

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will neue Regelungen zur Definition der Pflegebedürftigkeit einführen. Ziel ist vor allem eine bessere pflegerische Versorgung von Demenzpatienten. Anfang April wurde der GKV-Spitzenverband beauftragt, ein neues Pflege-Begutachtungsverfahren zu erproben.

„Der besondere Hilfe- und Betreuungsbedarf zum Beispiel der Demenzerkrankten soll künftig durch die Pflegeversicherung besser berücksichtigt werden. Dazu bedarf es mittelfristig auch der Überarbeitung des Pflegebegriffs“ – so steht es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Es ist der Koalitionsvertrag von 2005.

Neun Jahre lang wurde begutachtet und diskutiert, wurden Verbesserungen immer wieder angekündigt. Für die Betroffenen änderte sich dadurch allerdings nur wenig. Nun hat die neue Bundesregierung das Thema erneut auf die Agenda gesetzt. Anfang April beauftragte der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den GKV-Spitzenverband damit, im Rahmen eines Modellprojekts ein neues Pflege-Begutachtungsverfahren zu erproben. Die neue Begutachtungsmethode soll nach bestandener Testphase noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. Gröhe würde damit zu Ende bringen, was die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt 2005 begonnen hat.

Schmidt hatte zu Beginn ihrer Amtszeit in der Großen Koalition Experten aus Politik, Verbänden und Wissenschaft damit beauftragt, den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu zu definieren. Es dauerte fast vier Jahre, bis der Rat im Januar 2009 den „Bericht zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ präsentierte. Die Experten plädierten darin dafür, in Zukunft kognitive, psychische und körperliche Störungen bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit gleichberechtigt zu behandeln. Eine Gesetzesinitiative zur vollständigen Umsetzung des Expertenberichts wurde im Wahljahr 2009 allerdings nicht mehr auf den Weg gebracht. Mit der Einführung einer Pflegestufe Null konnten für Demenzerkrankte lediglich kosmetische Korrekturen erreicht werden.

Auf der langen Bank

Nach der Wahl wurde das Thema von der neuen Bundesregierung erst mal auf die lange Bank geschoben, bis Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr im März 2012 einen weiteren Expertenbeirat beauftragte, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in ein Leistungsrecht umzusetzen. Im Juni 2013 übergaben die Experten ihren „Bericht zur konkreten Ausgestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“. Der Beirat empfahl darin, grundsätzlich an den Vorschlägen des ersten Pflegebeirats festzuhalten. Im Wahljahr 2013 passierte dann – wieder nichts.

Gröhe scheint nun dem Thema eine höhere Priorität einzuräumen: „Verbesserungen in der Pflege sind ein Schwerpunkt dieser Bundesregierung. Deshalb werden wir die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon zum 1. Januar 2015 deutlich verbessern.“ Für gesetzliche Reformen in der Pflegeversicherung hat das BMG bereits einen ersten Referentenentwurf vorgelegt. „Ich habe dem Spitzenverband der Pflegekassen außerdem grünes Licht für den Start einer Erprobungsphase für die umfassende Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gegeben. Damit stellen wir sicher, dass die Verbesserungen auch tatsächlich bei den Pflegebedürftigen ankommen“, so der Bundesgesundheitsminister weiter.

Fünf Pflegegrade

Mit dem neuen Begutachtungsverfahren sollen Pflegebedürftige künftig nicht mehr in drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegrade eingeteilt werden. Ziel ist es, durch einen überarbeiteten Pflegebedürftigkeitsbegriff dem individuellen Unterstützungsbedarf aller Pflegebedürftigen besser Rechnung tragen zu können.

Für die Einstufung sollen nicht mehr der Zeitaufwand der Pflegenden und die körperlichen Fähigkeiten des Betroffenen bei der Bewältigung der täglichen Verrichtungen entscheidend sein. Vielmehr soll der Grad der Selbstständigkeit der Patienten in acht verschiedenen Lebensbereichen bewertet werden, so die Experten. So finden dann die kognitiven und die kommunikativen Fähigkeiten, die Mobilität, die Gestaltung der sozialen Kontakte und die Selbstversorgungsfähigkeiten der Betroffenen bei der Beurteilung des Pflegegrades Berücksichtigung.

„Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss solide und verantwortungsvoll erprobt werden. Mit den beiden jetzt beginnenden Studien geschieht dies. Damit wird der erste Schritt auf dem Weg zur praktischen Einführung und damit zur spürbaren Leistungsverbesserung gemacht. Das ist ebenso richtig wie dringend notwendig“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.

Alltagstauglichkeit geprüft

Das neue Begutachtungsverfahren soll in zwei Modellprojekten auf seine Alltagstauglichkeit und Wirkung getestet werden. Dazu werden zunächst Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geschult. Ab dem Sommer 2014 sollen sie in allen Bundesländern insgesamt rund 4 000 Begutachtungen durchführen. In der ersten Studie geht es um die Praktikabilität des neuen Begutachtungsverfahrens. In allen Bundesländern werden insgesamt rund 2 000 Begutachtungen vorgenommen – und zwar sowohl in stationären Einrichtungen als auch bei der häuslichen Pflege. Begutachtet wird dabei sowohl nach den alten wie auch nach den neuen Regeln. Ziel ist ein repräsentatives Abbild des Begutachtungsgeschehens zu gewinnen, Fragen zur Gestaltung des Umsetzungsprozesses und zur Akzeptanz bei den Versicherten zu beantworten und aktuelle Erkenntnisse über die Verteilung der Pflegebedürftigen in den neuen Pflegegraden zu erhalten. Die Studie wird vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbands koordiniert und von der Hochschule für Gesundheit in Bochum wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.

Im Rahmen einer zweiten Studie soll ermittelt werden, welchen Versorgungsaufwand die neuen Pflegegrade in stationären Pflegeeinrichtungen auslösen. Begutachtet werden rund 2 000 Pflegebedürftige aus rund 40 Pflegeheimen in verschiedenen Bundesländern. Dazu wird jeweils erhoben, welcher zeitliche Aufwand mit der Erbringung der konkreten Pflegeleistungen verbunden ist.

Der GKV-Spitzenverband wird zu den beiden Vorhaben einen gemeinsamen Projektbeirat bilden, in dem Bund, Länder, Verbände und Wissenschaftler vertreten sind.

Die Ergebnisse der Begutachtungen sollen Anfang 2015 vorliegen. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden dann die gesetz- geberischen Arbeiten zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beginnen, der noch in dieser Wahlperiode eingeführt werden soll.

Otmar MüllerFreier Journalist mit Schwerpunkt Gesundheit/Gesundheitspolitikmail@otmar-mueller.de

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