Psychische Störungen in Betrieben

Fürsorgepflichten annehmen

Psychische Störungen können jeden treffen, auch Mitarbeiter von klein- und mittelständischen Unternehmen wie Zahnarztpraxen. In seiner neuen Broschüre „Psychische Störungen“ gibt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) Tipps, wie Führungskräfte diese in ihren Unternehmen vermeiden oder mit ihnen umgehen können. „Angesichts von Vorurteilen gegenüber Betroffenen fällt es vielen schwer, mit psychischen Störungen von Mitarbeitern unverkrampft und unterstützend umzugehen“, so BDP-Präsident Prof. Michael Krämer in einer Mitteilung. „Wichtig ist, dass Vorgesetzte ihre Rolle kennen, keine Diagnosen stellen, sondern behutsam Expertenrat einholen“, so Krämer.

Ein Drittel der Bevölkerung sei innerhalb eines Jahres von mindestens einer psychischen Störung betroffen. Darunter fielen Angsterkrankungen, Depressionen sowie Missbrauch und Abhängigkeiten von Substanzen, wie zum Beispiel Alkohol oder Tabletten.

Auslösende Faktoren für das Entstehen von psychischen Störungen könnten auch in der Arbeitswelt liegen. Führungskräfte und Firmen hätten eine Fürsorgepflicht für die körperliche und die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Letztere dauerhaft zu gewährleisten, erfordere eine Analyse der psychischen Belastungen und bei Überlastungen das Ergreifen effektiver Maßnahmen. „Die Kompetenzen von Psychologen bei der Prävention und beim Wiedereingliederungsmanagement zu nutzen, hilft, vermeidbare Produktionsausfälle zu verhindern“, rät Krämer. Schließlich seien Fehlzeiten aufgrund psychischer Störungen die höchsten im Vergleich zu anderen Erkrankungen.

Die Broschüre als download:www.bdp-verband.de

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