Leitartikel

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Aufgaben der Kammern sind nah am Versorgungsalltag ausgerichtet. Und die zahnärztliche Berufsausübung gewinnt immer mehr an politischem Gewicht. Aus Sicht des Praxisalltags ist die Förderung der zahnärztlichen Berufsausübung durch die Kammern sogar das Thema Nummer eins. Das war Anlass für den Vorstand der Bundeszahnärztekammer, sich diesem Bereich auf seiner diesjährigen Klausurtagung ausführlich zu widmen (siehe BerichtQualitätsdiskussion auf der BZÄK-Klausurtagung - Eine Frage des Vertrauens).

Fragen rund um die Berufsausübung sind ein sehr komplexes Feld. Sie reichen von A wie Arbeitsschutz bis zu Z wie Zertifizierung. Für manchen Kollegen ist die hohe Regelungsdichte, die in diesem Bereich anfällt, ein regelrecht rotes Tuch, immer neue Vorschriften und Verordnungen führen im Alltag zur Verunsicherung. Nachvollziehbar ist, dass der Wunsch nach einer unbürokratischen und kompetenten Beratung angebracht ist, und genau das erwarten die Kollegen von ihrer Kammer. Hier sind wir also mit unserer Kernkompetenz gefordert, hier können wir aktiven Service für die Kollegenschaft betreiben.

Das stellt die Standesorganisationen vor besondere Herausforderungen, hier ist die Interaktion zwischen Bundes- und Länderebene gefragt. Fest steht, dass eine enge Verzahnung der BZÄK mit den Länderkammern wichtig ist. Was die BZÄK beisteuern kann, ist Monitoring – und eine frühzeitige Analyse von relevanten Entwicklungen für die Zahnärzteschaft. Das geschieht durch eine gute Vernetzung mit dem BMG, dem Bundesumweltministerium, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder mit Behörden wie dem Robert Koch- Institut oder dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Ärzte- und Apothekerschaft gehören genauso dazu wie Kontakte zu Fachgesellschaften und zur Dentalindustrie. Die BZÄK wirkt aktiv an der Gestaltung von Normen mit, indem sie Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen erarbeitet und direkt in die Erarbeitung von Richtlinien, Leitlinien, Standards und Empfehlungen eingebunden ist.

Der fachliche Input dazu erfolgt in den BZÄK-Gremien: den Ausschüssen für Praxisführung und Hygiene, dem Arbeitskreis Dentalinstrumente, der Röntgenstelle, dem Normenausschuss Dental, der Arzneimittelkommission Zahnärzte und den Weiterbildungsausschüssen Kieferorthopädie und Oralchirurgie. Durch die kontinuierliche Arbeit der Ausschüsse konnte also bisher bei vielen Änderungen in Gesetzen und weiteren Regelwerken erreicht werden, dass der Berufsstand entlastet wird und dass es keine neuen verschärften Anforderungen an Zahnarztpraxen geben wird.

Wenn man berücksichtigt, dass alle Aspekte der Berufsausübung wesentlicher Bestandteil der ureigensten Aufgabe der Kammern, nämlich der Qualitätssicherung und Qualitätsförderung sind, dann bekommt das Thema ein ganz aktuelles politisches Gewicht. Denn auf der Agenda der großen Koalition ist Qualitätssicherung einer der Schwerpunkte der laufenden Legislaturperiode. Schaut man sich die derzeitigen Bestrebungen im Gemeinsamen Bundesausschuss an, in der vertragszahnärztlichen Versorgung Qualitätsindikatoren für Hygiene und Röntgen zu definieren, so sind eine enge Zusammenarbeit der Körperschaften und ein Rückgriff auf den Sachverstand der Kammern erforderlich. Deren Fachkompetenz in Bund und Ländern muss eingebunden werden.

Die Kammern bieten bereits verschiedene und sehr effektive Modelle zur Förderung der Berufsausübung – dies sollte eine breite Darstellung auf der Ebene der BZÄK erfahren.

Sinnvoll wäre zum Beispiel auch eine einheitliche Kommentierung von Sachverhalten, die BZÄK könnte dazu entsprechende Standards erarbeiten. Angebracht ist auch, eine neue Hygienekostenstudie auf Bundesebene zu veranlassen. Diese könnte belastbare Zahlen zu Hygienekosten in der Zahnarztpraxis auf den Tisch legen.

Wir Kammern müssen uns immer wieder neu orientieren – unsere Rolle ist die Navigation durch den Dschungel der Gesetze und Dienstleistung im Sinne der Kollegen. Das ist gelebte Qualität in der zahnärztlichen Berufsausübung.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Dietmar OesterreichVizepräsident der Bundeszahnärztekammer

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