Leitartikel

Schutz und Hilfe für den Zahnarzt

Wolfgang Eßer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Einhaltung der für ihn geltenden berufs- und sozialrechtlichen Pflichten stellt für jeden Zahnarzt seit jeher eine selbstverständliche Verpflichtung dar. Dem wird der ganz überwiegende Teil der Zahnärzteschaft Tag für Tag gerecht.

Lediglich in wenigen Einzelfällen erliegen „schwarze Schafe“, wie sie es in jedem Berufsstand gibt, auch im zahnärztlichen Bereich der Versuchung, sich zur unbotmäßigen Verbesserung ihrer Wirtschaftslage über bestehende Regelungen hinwegzusetzen. Gegenüber derartigen, das Ansehen des Berufsstands in Misskredit bringenden sowie das Vertrauen der Patienten untergrabenden Verhaltensweisen verfolgt die KZBV seit jeher eine „Zero Tolerance“-Politik.

Verletzungen der vertragszahnärztlichen Pflichten können empfindliche Sanktionen des Berufs-, des Disziplinar- sowie des Strafrechts nach sich ziehen. Das bereits jetzt schon bestehende umfangreiche Sanktionsinstrumentarium reicht zur Ahndung „korruptiven“ oder sonstigen wirtschaftlich motivierten Fehlverhaltens von Zahnärzten vollkommen aus. Ungeachtet dessen arbeitet der Gesetzgeber derzeit allerdings an weiteren Verschärfungen in Gestalt eines neuen Straftatbestands der „Korruption im Gesundheitswesen“ und schafft damit letztlich neben den allgemeinen, heute schon gegebenenfalls einschlägigen Straftatbeständen wie etwa Betrug oder Untreue ein Sonderstrafrecht für einen Berufsstand.

Die KZBV lehnt diese schon seit Längerem zu beobachtende Tendenz, den (zahn)ärztlichen Berufsstand immer stärker zu kriminalisieren beziehungsweise unter Generalverdacht zu stellen, auf das Schärfste ab. Die immer komplexer und unübersichtlicher werdenden vertragszahnärztlichen Pflichten und die gleichzeitige Ausdehnung höchst abstrakt und unbestimmt formulierter Verbots- und Sanktionsnormen treffen nämlich nicht allein die wenigen „schwarzen Schafe“ des Berufsstands, sondern machen es auch der Vielzahl der an sich redlichen, rechtschaffenen Kollegen zunehmend schwerer, sich in diesem dichter werdenden Dickicht aus Pflichten und drohenden Strafen nicht zu verlieren, zumal bekanntermaßen Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Neben fortgesetzten Bestrebungen, den Gesetzgeber in dieser Frage zur Vernunft zu bringen, haben sich daher die Vertreterversammlung und der Vorstand der KZBV entschlossen, der Zahnärzteschaft zu ihrem Schutz vor eventuellen Sanktionen infolge unbedachter oder gar auf Unwissenheit beruhender Pflichtenverletzungen die in diesem Heft auf Seite 80 abgedruckte Compliance-Leitlinie an die Hand zu geben.

Um es gleich klarzustellen: Mit dieser Leit linie werden keinesfalls neue Pflichten der Vertragszahnärzte aufgestellt oder bestehende Pflichten verschärft. Vielmehr stellt die Compliance-Leitlinie zur besseren Orientierung und Hilfestellung ausgewählte, bereits bestehende vertragszahnarztrechtliche Pflichten übersichtlich zusammen und nimmt zudem exemplarische Konkretisierungen beziehungsweise Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Verstößen und entsprechenden Sanktionen vor.

Wir hoffen und sind zuversichtlich, dass wir mit der Compliance-Leitlinie für mehr Transparenz, Sensibilität und Sicherheit im Umgang mit den Verpflichtungen unseres Berufsstands sorgen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Eßer

Vorsitzender des Vorstands der KZBV

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