Was wissen Sie über Kreditsicherheiten?
1. Wissen Sie, dass es einen engen Zusammenhang zwischen der Qualität Ihrer Kreditsicherheiten und Ihren Kreditzinssätzen gibt?
a) nein
b) ich habe, glaube ich, davon schon gehört
c) ja, das ist mir durch mehrere Gespräche mit meiner Bank längst bekannt
2. Wann haben Sie zuletzt Ihre Kreditsichersicherheiten bewertet und das Ergebnis der Höhe Ihrer Bankkredite gegenübergestellt?
a) noch gar nicht
b) hin und wieder in den vergangenen Jahren
c) vor Kurzem und darüber hinaus etwa einmal im Jahr
3. Wie sollte die Quote zwischen bewerteten Kreditsicherheiten und der jeweiligen Kredithöhe etwa sein?
a) das weiß ich nicht
b) etwa 2:1 zugunsten der Kreditsicherheiten
c) etwa 1:1. Die Höhe der bewerteten Kreditsicherheiten sollte den Kreditbeträgen also weitgehend entsprechen
4. Kennen Sie den Unterschied zwischen einer „Sicherungsabtretung“ und einer „Sicherungsübereignung“?
a) nein
b) Ich denke, dass es sich bei einer Sicherungsabtretung um irgendwelche Forderungen handelt, die ich gegenüber anderen Personen besitze. Mit einer Sicherungsübereignung kann ich nichts anfangen.
c) ja, bei einer Sicherungsabtretung geht es um meine Kundenforderungen und bei einer Sicherungsübereignung vor allem um meinen Dienst-Pkw als Kreditsicherheit.
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Was wissen Sie über Kreditsicherheiten?
5. Woran orientieren sich Banken bei derErmittlung des Wertes von Kreditsicherheiten?
a) an den ehemaligen Kaufpreisen bzw. Erwerbskosten des Sicherungsgegenstands
b) an aktuellen Wiederverkaufswerten
c) an aktuellen Wiederverkaufswerten unter Berücksichtigung eines jeweiligen Sicherheitsabschlags
6. Kennen Sie den Unterschied zwischen dem „Beleihungswert“ und der „Beleihungsgrenze“ von Kreditsicherheiten?
a) nein
b) ich weiß zumindest, dass es um einen zusätzlichen Wertabschlag geht
c) ja, die Beleihungsgrenze liegt aus Sicherheitsgründen unter dem Beleihungswert, also dem von der Bank vorsichtig kalkulierten Veräußerungs- bzw. Verkehrswert. Die Beleihungsgrenze limitiert in der Regel die jeweilige Kredithöhe.
7. Welcher Informationsquelle bedienen sich Banken in der Regel bei der Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks als Kreditsicherheit?
a) sie schätzen den Wert aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen
b) sie orientieren sich am Durchschnitt der Grundstückspreise in der jeweiligen Stadt/ Gemeinde
c) sie ziehen die Zahlen des Gutachterausschusses der jeweiligen Stadt/Gemeinde heran, der sich mit Käufen und Verkäufen von Grundstücken konkret auseinandersetzt
8. Besitzen Sie als Kreditnehmer einen Rückübertragungsanspruch eines Teils Ihrer Kreditsicherheiten, wenn deren Wert Ihre Kredithöhe erheblich übersteigt?
a) nein
b) ja, aber ich bin nicht sicher
c) ja, das geht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken hervor
9. Kann Ihre Bank von Ihnen auch während der Laufzeit eines Kredits zusätzliche Kreditsicherheiten verlangen?
a) nein, natürlich nicht
b) ja und zwar auch ohne besondere Begründung
c) ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel wenn sich der Wert einer Kreditsicherheit verringert hat)
10. Unterscheiden Bankinstitute Kreditsicherheiten nach ihrer Qualität oder gibt es dies bezüglich keine bankinternen Abstufungen?
a) ich glaube nicht
b) da gibt es sicherlich Abstufungen, die ich aber nicht kenne
c) selbstverständlich: Je besser eine Kreditsicherheit ist (beispielsweise werthaltige Grundschulden oder entsprechende Bürgschaften), umso günstiger sollte sich diese Qualität auf meinen Kreditzinssatz auswirken.
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Michael VetterFachjournalist für Finanzenvetter-finanz@t-online.de