Freiberuflichkeit und Werte
mit Beginn des neuen Jahres nimmt ein standespolitisches Projekt an Fahrt auf, das das Selbstverständnis unseres Berufsstands und unsere Grundprinzipien formuliert: das neue Leitbild „Zukunft der Zahnmedizin“, gemeinsam getragen von BZÄK, KZBV und DGZMK. Vor dem Hintergrund einer sich verändernden Gesellschaft und deren Erwartungshaltung an die Zahnärzteschaft soll es nach innen Orientierung geben. Nach außen soll es deutlich machen, für welche Werte der Berufsstand eintritt – nämlich für Freiberuflichkeit und Gemeinwohlverpflichtung. Das bedeutet: Übernahme von Verantwortung für die Gesellschaft, für die Patienten und für das Praxisteam. Die Zahnärzte sind als Angehörige der Freien Berufe ein wichtiger Pfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Dazu passt es ganz und gar nicht, dass die Bundesregierung plant, einen Korruptionstatbestand speziell für das Gesundheitswesen zu schaffen und damit einer Kultur des Misstrauens gegenüber den Heilberufen Vorschub leistet. Das ist unverhältnismäßig und stellt alle ehrlich arbeitenden Ärzte und Zahnärzte unter Generalverdacht. Wir bekennen uns seit Jahren geschlossen zu dem Prinzip „Null Toleranz bei korruptivem Verhalten!“. BZÄK und KZBV haben in ihren Versammlungen zum Deutschen Zahnärztetag konkrete Maßnahmen beschlossen, um die Kollegenschaft vor unberechtigten Verfolgungen zu schützen, die jetzt sukzessive umgesetzt werden.
Zwei neue Gesetzespläne fordern den Berufsstand gleich zu Beginn des neuen Jahres heraus: das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) und das Präventionsgesetz. Beim GKV-VSG begrüßen wir ausdrücklich, dass im geplanten § 22 a SGB V ein zahnmedizinisches Präventionsmanagement für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen eingeführt werden soll. Das ist aus zahnärztlicher Sicht ein weiterer wichtiger und sinnvoller Schritt hin zu einer besseren Versorgung dieser Patientengruppen. Der Gesetzgeber knüpft an Maßnahmen an, die er bereits in der Vergangenheit zum Ausbau der Versorgung dieser Patienten eingeleitet hat. Positiv ist auch die geplante Einrichtung medizinischer Behandlungszentren (MZEB) für die zahn- und allgemeinmedizinische Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen. Eine flächendeckende Versorgung dieser Patienten kann Jedoch bei der jetzigen Ausgestaltung dieser Zentren nicht sichergestellt werden, denn derzeit gibt es bei den Trägern keine Verpflichtung, diese mit einem ganz bestimmten Leistungsspektrum zu versehen.
Grundsätzlich ist aus unserer Sicht im Gesetzesentwurf auch kritisch, dass die Krankenhäuser für die ambulante Versorgung geöffnet werden sollen. Die vorgesehenen arztgruppengleichen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und die Möglichkeit der Gründung von MVZs durch Kommunen widersprechen dem Selbstbild des freiberuflichen Zahnarztes, weil sie das Angestelltenverhältnis fördern. Eine Stärkung der Versorgung findet durch solche Maßnahmen nur in den ohnehin gut versorgten Städten statt. Die Politik sollte stattdessen attrakti-vere Rahmenbedingungen für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung schaffen. Problematisch ist aus unserer Sicht auch, dass selektivvertragliche Regelungen zulasten der Kollektivverträge gefördert werden sollen. Dies würde einseitig den Kassen einen Wettbewerbsvorteil einräumen.
Mit dem Ansatz, Gesundheitsförderung in allen Lebenswelten zu etablieren, hat der Gesetzgeber im Entwurf zum Präventionsgesetz einen großen Schritt in die richtige Richtung getan. Um Versorgungslücken zu schließen, ist es aus zahnmedizinischer Sicht aber erforderlich, Versorgungslücken zu schließen und systematische Wege für die Null- bis Dreijährigen zu etablieren. Das zahnmedizinische Versorgungskonzept „Frühkindliche Karies vermeiden“ hat hier entsprechende Lösungswege aufgezeigt.
Freiberuflichkeit ist für uns Herausforderung und Verpflichtung. Dieser Hauptaufgabe werden wir uns auch 2015 verstärkt stellen – und die geplanten Gesetzesvorhaben getreu unseren Werten und unserem neuen Leitbild mit unserer Expertise begleiten.