Editorial

Editorial

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, kurz vor der Anhörung des Regierungsentwurfs zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) im Deutschen Bundestag am 25.3. hat die Ärzteschaft noch einmal gegen die Pläne mobil gemacht.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

kurz vor der Anhörung des Regierungsentwurfs zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) im Deutschen Bundestag am 25.3. hat die Ärzteschaft noch einmal gegen die Pläne mobil gemacht: Mit einer Fülle von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der ambulanten Medizin will die KBV die Politik zum Umdenken gewinnen. Nicht alle Punkte im Gesetz werden verteufelt, aber die Ärzte befürchten, dass etliche Regelungen zwar auf den ersten Blick harmlos wirken, längerfristig aber eine fatale Wirkung für das Gesundheitssystem entwickeln könnten. Vor allem sieht die KBV die Freiberuflichkeit in Gefahr, ein Aspekt,der auch aus sicht der Zahnärzteschaft kritisch zu sehen ist. Kritik gibt es auch an der Erhöhung der Freiräume der Krankenkassen und der Vereinfachung der Bereinigungsverfahren bei Selektivverträgen. Für die Zahnärzte positiv ist die Einführung des zahnärztlichen Präventionsmanagements für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen in dem neu zu schaffenden § 22a SGB V. Details zu den Gesetzesplänen liefert unser Hintergrundbericht im Heft.

Einen Versorgungsaspekt ganz anderen Art hat der Kongress Armut und Gesundheit (siehe Bericht im Heft) aufgegriffen. Diese bundesweit größte Public-Health-Veranstaltung feierte in diesem Jahr ihr 20-jähriges Bestehen (mehr dazu auch im Interview mit Prof. Rolf Rosenbrock auf zm-online) und verbuchte mit mehr als 2 000 Teilnehmern einen hohen Zulauf. Der Kongress stellte in diesem Jahr die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für Gesundheit in den Fokus und thematisierte ein weiteres aktuelles Gesetzesvorhaben, das Präventionsgesetz. Mit dem neuen Gesetz sollen fast 500 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden, um Menschen in allen Gesellschaftsschichten zu erreichen. Nachbesserungsbedarf besteht, aber insgesamt steuert das Gesetz in eine Richtung, die von vielen begrüßt wird: es geht um die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten.

Unsere Titelgeschichte über „Myofunktionstherapie als Prophylaxesäule“ gibt für den Praxisalltag eine nützliche Hilfestellung. Funktionsstörungen bei Patienten sind einfach zu erkennen. Oftmals ist es der bloße Gesichtsausdruck, der Anlass zu weiteren Überprüfungen geben sollte. Die Fachautorin Karla Passon, Sprachheilpädagogin und Myofunktionstherapeutin, wirbt dafür, interdisziplinär vorzugehen. Ein orofaziales Ungleichgewicht sollte von den unterschiedlichsten Fachdisziplinen, von Hauszahnärzten, Kinderärzten, Kieferorthopäden, HNO-Ärzten und auch von Hauszahnärzten möglicht früh erkannt und an einen qualifizierten Myofunktionstherapeuten überwiesen werden. Denn eine unbehandelte Funktionsstörung wächst sich nicht aus, sondern führt zu Fehlfunktionen, die sich vom Kleinkindalter bis zum Erwachsenenalter erheblich negativ auswirken können. Fallbeispiele mit konkreten Übungen gibt es in der Bilderstrecke auf zm-online.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Prchala
Stellvertretende Chefredakteurin

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.