Editorial
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
vor Kurzem ging die Nachricht durch alle Medien: Der Deutsche Bundestag ist einer großen Cyber-Attacke zum Opfer gefallen, die allem Anschein nach schon seit etwa einem halben Jahr läuft. Es ist nicht auszuschließen, dass heikle Daten an die Hacker abgeflossen sind. Und das IT-System im Deutschen Bundestag muss nach dem Angriff wohl umfassend erneuert werden.
Dieses jüngste Beispiel zeigt, dass der Umgang mit großen Datensammlungen und die Angst vor deren Missbrauch oft Hand in Hand gehen. So auch im Gesundheitswesen. Grund genug für den Deutschen Ethikrat, seine Jahrestagung unter dem Titel „Die Vermessung des Menschen – Big Data und Gesundheit“ abzuhalten. Über 500 Teilnehmer waren nach Berlin gekommen, das Thema stieß in der Fachöffentlichkeit auf großes Interesse. Zu den Rednern gehörte auch der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger. Auf dem Programm standen Perspektiven und offene Fragen, die die wachsende Datenflut in der Medizin aufwirft. Die Sammlung und Speicherung von Daten, die Verknüpfung unterschiedlicher Datensätze sowie ihre Nutzung und Anwendung versprechen zwar große Fortschritte in der Medizin, bringen aber auch ethische und rechtliche Herausforderungen mit sich. Gerade im Gesundheitswesen stellen sich viele offene Fragen: Was ist sicher? Wo sind die Chancen, wo die Gefahren? Und was passiert bei Datenzusammenführung? Der Ruf wird laut, die Entwicklungen unter ethischen Gesichtspunkten zu begleiten. Unsere Titelstrecke fasst die vielen Facetten des Themas zusammen, abgerundet durch Aussagen des Autors und Bloggers Sascha Lobo.
Neue Impulse gibt es jetzt für das Zahnmedizinstudium. Sechs Jahre hat es gedauert – jetzt ist der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) unter Dach und Fach. Auf dem Medizinischen Fakultätentag in Kiel wurde er zusammen mit dem Katalog für die Humanmedizin verabschiedet. Es handelt sich um einen Qualifikationsrahmen für die zahnmedizinische Ausbildung, der die Kompetenzen definiert, die ein Zahnarzt nach der Approbation nachweisen soll. Besonders wichtig ist, dass für die Studierenden der Praxisbezug und der Kontakt mit den Patienten möglichst frühzeitig im Studium verankert werden. Der Katalog bringt neuen Drive in die Ausbildung, er war angesichts der immer noch in der Schublade ruhenden Approbationsordnung lange überfällig.
Ein für den Praxisalltag relevantes Thema ist der Mindestlohn – genauer gesagt, die Frage nach der Auftraggeberhaftung. Hier gab es einige Unsicherheiten, ein Schreiben von Bundesministerin Andrea Nahles an die BZÄK bringt Klarheit: Beauftragt ein Zahnarzt eine Reinigungsfirma, so haftet er nicht dafür, dass den Reinigungskräften der Mindestlohn gezahlt wird. Wohl aber haftet er dafür, wenn in einem beauftragten zahntechnischen Labor der Mindestlohn nicht bezahlt wird. Mehr Infos dazu in unserem Beitrag im Heft.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele PrchalaStellvertretende Chefredakteurin