Praxisnahe Ausbildung sichern
Der zuständige Referent im Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Präsident der Landeszahnärztekammer Niedersachsen, Dr. Michael Sereny, machte auf der Tagung deutlich, unter welchen Vorzeichen derzeit die Diskussion um die Qualifizierung der Dentalhygienikerin geschieht: Bis 2016 laufe in der Europäischen Union ein sogenannter Transparenzprozess zur Bewertung regulierter Berufe (siehe Kasten). Dabei werde Sereny zufolge auch über einen partiellen Berufszugang wie auch über einen gemeinsamen, europaweiten Ausbildungsrahmen für die DH diskutiert. Sereny: „Von deutscher Seite ist im Rahmen der EU-Transparenzinitiative ausdrücklich auf die kammerfortgebildete DH verwiesen worden, die im europäischen Vergleich durch ihre fachliche und praktische Kompetenz eine qualitative Sonderstellung einnimmt.“
Die Gesundheitsfachberufe und deren Stellung seien auf EU-Ebene ein wichtiges Thema. Unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit finde die Diskussion auch zu den Arbeitskräften im Gesundheitswesen statt. Hier gehe es um die Frage, ob Europa in Zukunft noch genügend Arbeitskräfte im Gesundheitssektor hat. Dabei werden jedoch keine verbindlichen Empfehlungen abgegeben.
DH-Fortbildung der Kammern hat sich bewährt
Mit Blick auf den Transparenzprozess und die vertiefte Evaluation der DH gelte Ähnliches. Ziel sei der Systemvergleich. Die EU-Mitgliedstaaten sollten voneinander lernen und könnten gegebenenfalls Änderungen vornehmen. Konkrete Vorgaben aus Brüssel werde es im Rahmen des Transparenz- prozesses für Gesundheitsfachberufe aber nicht geben, auch nicht im Fall der DHs, die in Deutschland nicht reglementiert sind, sagte Sereny.
Gerade deswegen sei die BZÄK sehr stark auf der EU-Ebene involviert, um die Interessen der deutschen Zahnärzteschaft deutlich zu vertreten und um ausdrücklich für die kammerfortgebildete DH zu werben, unterstrich auch der Leiter der Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung in der BZÄK, Dr. Sebastian Ziller. Er verwies zudem auf die Stellungnahme des BMG in dieser Angelegenheit. Daraus würde hervorgehen, dass der Gesetzgeber derzeit nicht beabsichtige, das Berufsbild der DH in Deutschland näher zu überprüfen, da hier keinerlei Regulierungen vorliegen. Die Tagungsteilnehmer waren sich darüber einig, dass es tatsächlich keine Veranlassung gibt, von der kammerfortgebildeten Dentalhygienikerin abzulassen.
Insofern sei auch die Stellungnahme der Europäischen Regionalorganisation (ERO) des Weltzahnärzteverbands FDI zu begrüßen. Dort wurde in einer Resolution festgehalten, dass die DH grundsätzlich der Weisung des Zahnarztes unterliege und somit das Prinzip „Delegation ja, Substitution nein.“ gelte. Für die Länder der Europäischen Union sei das Profil der DH ein Berufsbild, das nicht unter die regulierten Berufe gemäß Berufsqualifikationsrichtlinie falle, heißt es in der Resolution.
Allerdings, so Sereny, zeigten die Beispiele der praxisHochschule in Köln oder in Krems (Österreich), an denen ein DH-Bachelorabschluss als „DH erster Klasse“ verkauft werde, dass mit dem Thema bereits auch jetzt schon Stimmung gemacht werde. Dies auch, um die Kammerfortbildung in Misskredit zu bringen. Europa würde so von kommerziellen Anbietern von Bachelor-DH-Studiengängen im deutschsprachigen Raum lanciert, um Unruhe zu stiften und Eigenwerbung zu betreiben. Deren formal falsches Credo laute sinngemäß: „Die EU wertet die akademische DH in Deutschland auf und will ein eigenes Berufsbild schaffen, das unabhängig vom Zahnarzt in der Praxis arbeiten darf.“ Dies allerdings stimme nicht, so Ziller.
Sozialkompetenz gefragt
Dass bei der Ausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten derzeit so manches zu verbessern sei, darauf verwies Sabine Ridder, die Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe (VmF). In diesem Zusammenhang wurde auf der Tagung auch über eine Novellierung der ZFA-Ausbildungsverordnung diskutiert. Sei die ZFA, so Ridder, bis vor wenigen Jahren noch ein typischer Berufswunsch von Realschülerinnen gewesen, so ergriffen mittlerweile hauptsächlich Hauptschulabgängerinnen diesen Beruf. Für die Praxen bedeute dies häufig, dass es im Bereich der Bildung und der Sozialkompetenz bei den Auszubildenden bisweilen noch Luft nach oben gebe.
Die stellvertretende Referatsleiterin für die ZFA im VmF, Marion Schellmann, ergänzte, ein Argument für eine Novellierung liege darin, dass die derzeitige Ausbildungsverordnung optimierbar sei. Dies mache sich etwa in der Kompetenz bei der Betreuung von bestimmten Patientengruppen wie Senioren oder Menschen mit Behinderung bemerkbar, hier gebe es noch Aufholbedarf. Insgesamt ergab sich auf der Tagung eine Mehrheit dafür, eine Novellierung einzuleiten, die Gegenargumente sollten aber mitbedacht werden. Ridder brachte eine Kooperation mit der BZÄK ins Gespräch, um den Bedarf der Praxen an geeigneten Fachkräften zu eruieren. Diskutiert wurde auch, dass über Erhebungen herausgefunden werden soll, wieso es bei den Berufsstartern immer wieder zum Abbruch der Ausbildung kommt.