Nationale Lernziele festgelegt

Studieren nach Standards

Sechs Jahre hat es gedauert: Auf dem Medizinischen Fakultätentag in Kiel wurde Mitte Juni der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) verabschiedet. Für die Beteiligten ist es ein großer Schritt zu einer neuen Approbationsordnung. Skeptiker befürchten eine Verschulung des Studiums.

Bislang standen für die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin in Deutschland keine kompetenzorientierten Lernziele zur Verfügung. Aus diesem Grund haben der Medizinische Fakultätentag (MFT, siehe Kasten) und die Gesellschaft für Medizinische Ausbildung mit Vertretern aus medizinischen Fachgesellschaften, zuständigen Ministerien und Behörden sowie Wissenschaftsorganisationen gemeinsam Lernziele erarbeitet, die sich am Berufsbild des Arztes und des Zahnarztes orientieren.

Beide Kataloge wurden auf der Mitgliederversammlung des MFT in Kiel mit überwältigender Mehrheit verabschiedet und können nun von den Fakultäten genutzt werden. „Mit der Verabschiedung der Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkataloge hat der MFT ein wichtiges Zeichen für die Medizindidaktik gesetzt. Ich bin der Überzeugung, dass die Kataloge sehr hilfreich für die curriculare Entwicklung sein können“, sagte Prof. Heyo Kroemer, Präsident des MFT, erfreut über das klare Abstimmungsergebnis.

Sechs Jahre hat die Erarbeitung der Kataloge gedauert. Initiiert wurde das NKLZ-Projekt von einer Gruppe aus dem Arbeitskreis für die Weiterentwicklung der Lehre in der Zahnmedizin (AKWLZ). Im März 2011 wurde durch die Kultusministerkonferenz der Auftrag zur Erstellung eines Qualifikationsrahmens für die zahnmedizinische Ausbildung offiziell erteilt und im darauf folgenden Oktober wurde der NKLZ-Lenkungs-ausschuss gegründet. Anfang 2012 startete dann die inhaltliche Bearbeitung. Dazu wurden innerhalb eines Jahres die Lerninhalte in Form von Lernzielen von bis zu 300 Hochschullehrern von allen Medizinischen Fakultäten mit einem Studiengang Zahnmedizin erarbeitet und die Kompetenzen definiert, die ein Zahnarzt bei der Approbation nachweisen soll.

Der Weg zur neuen Approbationsordnung

Indirekt soll der NKLZ eine neue Approbationsordnung einleiten, die seit Jahrzehnten von den Zahnmedizinstudierenden gefordert wird. Der Katalog diene „als Hilfestellung, es den Universitäten zu erleichtern, ihr Curriculum anzupassen und auf einen hohen, deutschlandweiten Standard zu bringen“, sagt Kai Becker, Vorsitzender vom Bundesverband der Zahnmedizinstudenten in Deutschland e.V. (BdZM). Er hofft, mit dem NKLZ nun „einen gewissen Druck auf die Universitäten ausüben zu können, den Katalog zeitnah auch ohne eine neue Approbationsordnung umzusetzen“. Denn es müsse jetzt etwas passieren. Mehrere Jahre darauf warten, dass die Approbationsordnung für Zahnärzte aus dem Jahr 1955 nicht nur wie zuletzt 2011 geändert, sondern durch eine neue ersetzt wird, wolle man nicht.

Universitäten stehen selbst in der Verantwortung

Vertreter des BdZM haben ebenfalls bei der Erarbeitung des NKLZ mitgeholfen. Besonders wichtig war den Studenten, den praktischen Bezug und den Patientenkontakt möglichst frühzeitig im Studium zu verankern, berichtet Becker: „An jedem Zahn hängt ein Mensch. Die Allgemeinmedizin ist enorm wichtig, daher auch die fundierte Ausbildung in diesem Bereich.“ Die definierten Lernziele sollen das Studieren erleichtern. Kritiker befürchten jedoch eine weitere Verschulung des Studiums. Prof. Christoph Benz, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, warnte schon auf dem vergangenen Fakultätentag, dass man die „Unstudierbarkeit der Zahnmedizin“ verhindern müsse. Vor allem für die nun beginnende fünfjährige Erprobungsphase des Katalogs benötige man „Augenmaß und den Mut zum Streichen“.

Becker sieht dies ähnlich: „Es bleibt die Frage, ob der Katalog sich als deutschlandweiter Qualitätsstandard für die Universitäten entwickelt oder auch in den nächsten Jahren nur ein theoretischen Grundgerüst bleibt.“ Dies hängt vor allem von den Universitäten ab. Ihnen ist freigestellt, ob und wie weit sie die definierten Lernziele tatsächlich umsetzen.

„Die Freiheit finden wir gut“, sagt Becker. Denn nur so seien unter anderem Modell studiengänge möglich und die Universitäten könnten Fortschritte zeitnah in die eigene Lehre implementieren sowie bestimmte Schwerpunkte setzen. „In meiner Idealvorstellung beschäftigt sich jede Universität innerhalb von fünf Jahren zweimal intensiv mit der Aktualisierung ihrer zahnmedizinischen Ausbildung“, berichtet Becker – dies könnte auch einer neuen Approbationsordnung einen neuen Push versetzen.

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