Editorial

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Claudia Kluckhuhn
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit dem Leitsatz „Es ist normal, verschieden zu sein“ warb bereits der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker für ein Miteinander von Behinderten und Nichtbehinderten.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

mit dem Leitsatz „Es ist normal, verschieden zu sein“ warb bereits der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker für ein Miteinander von Behinderten und Nichtbehinderten. Allen Menschen auf Augenhöhe zu begegnen – das klingt nach einem Allgemeinplatz, ist aber, wenn wir ehrlich sind, alles andere als einfach. Statt entspannt zusammenzuleben spüren wir oft Berührungsängste im Umgang mit körperlich und geistig Behinderten, fühlen uns unwohl und sind die meiste Zeit über unsicher. Fragen uns, halte ich dem Rollstuhlfahrer die Tür auf oder ist das Bevormundung? Was antworte ich dem Mädchen mit Downsyndrom, das mich im Bus mir nichts, dir nichts auf meine Perlenohringe anspricht?

Und wie reagiere ich als Zahnarzt auf den Wutanfall des geistig verwirrten Patienten auf dem Behandlungsstuhl? Genau: Der Zahnmediziner trifft behinderte Menschen eben nicht nur auf der Straße, im Freundeskreis oder auf dem Spielplatz. Er erlebt in seiner Praxis unmittelbar die Veränderungen, die der demografische Wandel bewirkt. Analog zur gesellschaftlichen Situation sitzen nämlich zunehmend mehr alte – behinderte und demente – Frauen und Männer mit den für sie spezifischen gesundheitlichen Problemen in seinem Wartezimmer. Bisher hoffte diese Klientel in der Regel vergeblich auf eine adäquate Vorsorge und Therapie. Doch jetzt hat die Politik den Weg dazu endlich freigemacht: Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhalten Pflegebedürftige und Menschen mit Handicap oder eingeschränkter Alltagskompetenz insbesondere Zugang zu den Präventionsleistungen der Zahnheilkunde.

Für den Zahnarzt heißt das, er muss fit sein in der Alters- und Behindertenzahnheilkunde, um diese – oftmals multimorbiden und ja: auch schwierigen – Patienten behandeln zu können. Gefragt ist allerdings nicht nur das fachliche Know-how: Zum Rüstzeug gehören ebenso rechtliche wie versorgungspolitische Kenntnisse darüber, was es beim Aufklärungsgespräch sowie bei der Therapieentscheidung, -planung und -durchführung zu beachten gilt. Stichworte sind die womöglich eingeschränkte Geschäftsfähigkeit des Patienten und das natürlich nach wie vor bindende Patientenrechtegesetz. Nicht zu vergessen: das psychologische Wissen, Geschick und Einfühlungsvermögen.

Klar ist: Die zahnärztliche Betreuung von Menschen mit Behinderungen erfordert ein eigenes Konzept. Deshalb starten wir mit dieser Ausgabe eine neue Reihe zur Behindertenzahnheilkunde, die Sie bei der Therapieplanung, der Prophylaxe und der Behandllung unterstützt – praxisnah, umfassend und fundiert. Viel Spaß dabei!

Beste Grüße

Claudia Kluckhuhn

Chefin vom Dienst Online

Claudia Kluckhuhn

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