Großer Knall beim Online-Rollout
jetzt hat es beim Online-Rollout richtig geknallt: Der für November vorgesehene Start von Tests für die elektronische Gesundheitskarte in den beiden Erprobungsregionen kann erneut nicht gehalten werden.
Die Erprobung der Online-Prüfung der elektronischen Gesundheitskarte soll jetzt erst im ersten Quartal 2016 möglich sein. Die Industrie hat - quasi in letzter Minute vor dem Liefertermin - Lieferschwierigkeiten bei den dezentralen Produkten der Telematikinfrastruktur (TI) gemeldet. Das betrifft vor allem die Konnektoren, die für die sichere Verbindung in die TI sorgen sollen.
Die Erprobung der Online-Prüfung der elektronischen Gesundheitskarte soll jetzt erst im ersten Quartal 2016 möglich sein. Die Industrie hat - quasi in letzter Minute vor dem Liefertermin – Lieferschwierigkeiten bei den dezentralen Produkten der Telematikinfrastruktur (TI) gemeldet. Das betrifft vor allem die Konnektoren, die für die sichere Verbindung in die TI sorgen sollen.
Die gematik hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt über die Nichteinhaltung der Frist informiert. Ebenso hat sie ihre Gesellschafter (BÄK, BZÄK, KBV, KZBV, GKV-SV, DKG und Apotheker) unterrichtet, dass weitere Lieferverzögerungen bei den beauftragten Konsortien eingetreten sind, die den Erprobungsstart des Online-Rollouts im November „weder rechnerisch noch realistisch“ für möglich halten.
Damit ist der vorgesehene Starttermin für den Online-Rollout der TI im deutschen Gesundheitswesen am 1. Juli 2016, der im geplanten E-Health-Gesetz verankert werden soll, nicht mehr haltbar. Das Gesetz soll im Herbst verabschiedet werden. Falls die gematik bis dahin nicht die notwendigen Voraussetzungen für den Rollout geschaffen hat, droht der Gesetzgeber mit Sanktionen – und zwar für die Haushalte der beteiligten Körperschaften, unter anderen auch der KZBV.
Das Ganze zieht also einen Rattenschwanz an Konsequenzen nach sich. Fest steht, dass die IT-Vernetzung mit Industrielösungen erprobt werden muss, um sicherzugehen, dass in den Praxen eine funktionierende und vor allem qualitativ hochwertige und sichere Technik eingesetzt werden kann. Der Zeitplan war für dieses ambitionierte Ziel ohnehin schon sehr eng getaktet.
Mit den Sanktionen gegen die Selbstverwaltung ist jedoch aus Sicht der Gesellschafter vom Gesetzgeber das falsche Instrumentarium gewählt worden, um die TI zu fördern. Darauf haben wir in unseren Stellungnahmen zum E-Health-Gesetz bereits mehrfach hingewiesen. Verwaltungskostenkürzungen für die Spitzenorganisationen und Honorarkürzungen für die Leistungserbringer können nicht der Weg sein, um Termine einzuhalten, die diese letztlich gar nicht verantworten können. Diese Fristen zu wahren, hängt in erster Linie von den Lieferungen der Industriekonsortien und den Prüfungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ab.
Wir stehen vor einem Possenstück, wie es im Buche steht – fast fühlt man sich an das Großprojekt „Berliner Flughafen“ erinnert. Denn es geht auch bei der elektronischen Gesundheitskarte nicht nur um Prestige – sondern natürlich um ganz viel Geld. Das Projekt eGK ist ja schon mehr als zwölf Jahre alt und es gab in all den Jahren immer wieder Verschiebungen und Verzögerungen. Nachdem im Dezember 2013 die beiden Konsortien (T-Systems für den Südosten, Strategy für den Nordwesten) von der gematik den Zuschlag erhalten hatten, ging zunächst einmal alles nach Plan.
Das Problem ist, dass die Industrie der gematik zwar mehrfach die Einhaltung dieses Planes zugesichert hat. Letztlich konnte sie ihre vollmundigen Versprechen aber nicht einhalten, sie hat die Komplexität der Vernetzung angesichts der hohen Anforderungen an Qualität und Sicherheit insgesamt unterschätzt. Die Gesellschafter der gematik haben schon seit geraumer Zeit auf dieses Risiko hingewiesen und die Aussagen der Industrie immer wieder kritisch hinterfragt.
Wie geht es jetzt weiter? Jetzt ist die Politik am Zug, eine entsprechende neue Fristsetzung im E-Health-Gesetz zu berücksichtigen. Schließlich geht es um Sorgfalt, Sicherheit und Qualität bei der TI. Und um eine langfristige und flächendeckende Akzeptanz bei den Versicherten und Leistungserbringern. Die Selbstverwaltung dazu mit Sanktionen abzustrafen, ist keine Lösung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günther E. Buchholz
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV