Präventionsgesetz

Suboptimales Ergebnis

Noch in dieser Legislaturperiode will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verabschieden. Während Gröhe naturgemäß die Vorzüge seines vorliegenden Gesetzesentwurfs preist, sehen Akteure im Gesundheitsbereich noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Auch für die zahnärztlichen Berufsorganisationen fehlen im Entwurf bislang entscheidende Punkte.

Prinzipiell begrüßen die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), dass mit dem geplanten Gesetzesvorhaben Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland gestärkt und die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten weiterentwickelt werden sollen. Der Entwurf des Präventionsgesetzes enthält nach Auffassung von BZÄK und KZBV gute Ansätze. So unterstützen beide zahnärztlichen Organisationen die im Gesetzentwurf niedergelegten präventionspolitischen Inhalte zur Verhaltensprävention, zur Eigenverantwortung, zu zielgruppenspezifischen Präventionsansätzen, zur Evaluation von präventiven Maßnahmen sowie deren Qualitätssicherung und zur Verringerung sozial bedingter Ungleichheiten von Gesundheitschancen durchlebensweltbezogene Setting-Ansätze. Auch die Absicht, dass Ärzte und Zahnärzte Präventionsempfehlungen den Patienten gegenüber aussprechen sollen, wird von BZÄK und KZBV unterstützt, denn gerade sie erreichten in ihren Praxen gezielt diejenigen Menschen, die präventive Maßnahmen auch tatsächlich benötigen. Auf die durch das Gesetz intendierte Fokussierung auf Gesundheitsziele, deren Formulierung und Evaluation ist die Zahnärzteschaft gut  vorbereitet, zeigen sich BZÄK und KZBV überzeugt. Gerade die Ergebnisse der zahnmedizinischen Prävention insbesondere bei Kindern und Jugendlichen zeigten, wie Verhaltensprävention erfolgreich umgesetzt werden kann.

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Zahn-Prävention für die Jüngsten vernachlässigt

Allerdings sind die von der Zahnärzteschaft zum Referentenentwurf gemachten Änderungsvorschläge leider nicht im Regierungsentwurf aufgegriffen worden, monieren BZÄK und KZBV. Auch arbeiten beide Organisationen weiterhin daran, dass sie in die nationale Präventionskonferenz und das Präventionsforum einbezogen werden, um das zahnärztliche Erfahrungswissen und den Sachverstand im präventiven Bereich von Anfang an einzubringen. Nur so lasse sich eine perspektivische Abkopplung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde von präventions-politischen Entwicklungen vermeiden. Des Weiteren fordern beide zahnärztlichen Institutionen im Bereich der Kinderzahnheilkunde eine Ausweitung der Früherkennungsuntersuchungen durch Zahnärzte auf den Bereich zwischen dem 6. und dem 30. Lebensmonat. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind zahnmedizinische Früh- erkennungsmaßnahmen (FU) erst ab dem 30. Lebensmonat vorgesehen. Das ist für die optimale, präventive Betreuung durch den Zahnarzt eindeutig zu spät, betonen BZÄK und KZBV. Kinder müssten bereits mit Durchbrechen des ersten Milchzahnes systematisch zahnmedizinisch betreut werden. Deshalb sei der Beginn der zahnärztlichen Prävention für Kinder zwischen dem 6. und dem 30. Lebensmonat sinnvoll.

Hierzu wird zudem vorgeschlagen, den zahnärztlichen Kinderpass als wichtiges Instrument zur Umsetzung systematischer Vorsorge- und Früherkennungsprogramme durch eine Vernetzung mit dem ärztlichen Kinderuntersuchungsheft weiterzuentwickeln. Um die maximale Zahl der Kinder erreichen zu können, sollen die zahnärztlichen Früh-erkennungsuntersuchungen mit einer entsprechenden verbindlichen Verweisung zum Zahnarzt im „gelben Heft“ für ärztliche Kinderuntersuchungen dokumentiert und mit den Pädiatern vernetzt werden. BZÄK und KZBV verweisen darauf, dass sie schon vor längerer Zeit gesundheitspolitische Versorgungskonzepte zu den Bereichen „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter (2010)“ sowie „Frühkindliche Karies vermeiden (2014)“ erarbeitet hätten. Hier seien Grundsätze, Versorgungspfade und -ziele niedergelegt, die konkrete Vorschläge für eine umfassende Präventionsstrategie im zahnärztlichen Bereich beinhalten.

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