Editorial
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
Naturkatastrophen und Kriegskonflikte haben die Zahl der Menschen, die weltweit auf humanitäre Hilfe angewiesen sind, in den letzten Jahren stetig steigen lassen. Große nationale und internationale Organisationen, die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegungen wie auch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NGO) helfen mit zielgerichteten Maßnahmen.
Was immer noch zu wenig nach draußen dringt, ist die Tatsache, dass sich auch die Zahnärzteschaft in Deutschland stark in Sachen humanitärer Hilfe einsetzt – im In- und Ausland und mit Projekten ganz unterschiedlicher Art. Rund 100 Millionen Euro wurden in den vergangenen 20 Jahren für Hilfsprojekte ausgegeben. Regional und weltweit engagieren sich Zahnärztinnen und Zahnärzte und setzen Geld und Freizeit ein, um Not zu lindern. Leider – und das macht die Titelgeschichte in diesem Heft deutlich – wird das Engagement der zahnärztlichen Hilfsorganisationen in der breiten Öffentlichkeit viel zu wenig wahrgenommen. Vernetzung ist angesagt, und es geht auch darum, die Zusammenarbeit unter den einzelnen Akteuren zu fördern. So findet in diesem März (am 13.3.) anlässlich der IDS in Köln turnusmäßig die Koordinierungskonferenz „Zahnärztliche Hilfsorganisationen“ statt. Sie bietet ein breites und bisher auch einziges Forum zum Austausch der weltweit aktiven zahnärztlichen Hilfsprojekte und ist nach außen Zeichen dafür, das gesellschaftliche Engagement der Zahnärzte in den Fokus zu rücken.
Um die Wünsche der Generation Y ging es auf dem Nachwuchskongress „Operation Karriere“ vor kurzem in Berlin, der sich an junge, angehende Mediziner wendete und über den wir im Heft berichten. Jenseits eines bisher typischen Ärzte-Arbeitslebens, geprägt von Übermüdung und ständigem Stress, haben sie klare Ziele: Sie legen mehr Wert auf geregelte Arbeitszeiten als auf steile Karrieren, sie wollen eine stimmige Work-Life-Balance und mehr Zeit für die Familie. Keinesfalls sind sie deswegen arbeitsscheu. Bei ihrer Arbeitsplatzwahl rücken aber gute berufliche Bedingungen und ein gesundes Umfeld verstärkt in den Fokus leben, nur um zu arbeiten, kommt für sie nicht mehr infrage.
Eine Situation, die den Praxisinhaber im Praxisalltag vor eine besondere Herausforderung stellt, ist die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin. Sobald diese ihm bekannt gegeben hat, dass sie Mutter wird, ist der Praxisinhaber verpflichtet, zu reagieren. Er muss diverse Auflagen erfüllen, die sich aus den gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz ergeben. In unserem Praxismanagement-Beitrag im Heft sind konkrete Tipps zusammengestellt, die helfen sollen, den Mitarbeiterschutz entsprechend zu gewährleisten.
Lohnend ist auch ein Blick auf die zm im Netz unter www.zm-online.de. Dort sind zu den genannten Schwerpunktthemen weitere Informationen und Experten-Interviews zusammengestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Prchala
Stellvertretende Chefredakteurin