Fast alle Kollegen rechnen elektronisch ab
Um eine möglichst aussagekräftige Statistik über das 4. Quartal 2013 sowohl für die elektronische Abrechnung in den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) als auch die Marktanteile der Dentalsoftwarehersteller zu erhalten, wurden für diese Auswertung zwei verschiedene Messwerte zugrunde gelegt.
So bilden die Anzahlen eingereichter Abrechnungsfälle die Basis für die Abbildung der elektronischen Einreichungen in den KZVen, während für die Auswertung hinsichtlich der Dentalsoftwareprogramme als Grundlage, wie schon vormals geschehen, die Anzahl der elektronisch übermittelten Abrechnungen genommen wurde. Im 4. Quartal 2013 hat sich das Niveau der Anzahl eingereichter Abrechnungen konservierend chirurgischer (KCH) Fälle zur Erhebung des Vorjahres nicht verändert. Auch in diesem Quartal wurden 99,6 Prozent aller eingereichten Abrechnungsfälle im Bereich KCH-Leistungen bundesweit auf elektronischem Weg (online oder per Datenträger) bei den KZVen eingereicht. In den KZVen Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden alle Abrechnungsfälle elektronisch eingereicht. In den anderen KZV-Bereichen gibt es nur noch eine sehr geringe Anzahl Zahnarzt-praxen, die ihre Abrechnungen in Papierform einreicht.
Auch im Leistungsbereich Kieferorthopädie (KFO) hat sich der Prozent-Anteil der elektronisch eingereichten Abrechnungsfälle im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Er liegt nach wie vor bei 98,8 Prozent. Auch hier liegen die KZVen Saarland und Sachsen-Anhalt bei einer 100-Prozent-Quote, in der KZV Thüringen wurden acht Abrechnungsfälle per Papier eingereicht, so dass hier der Prozent-Anteil bei 99,98 lag. Dass es hier im KZV-Vergleich noch etwas größere Abweichungen gibt, die Prozentwerte liegen hier zwischen den genannten 100 und 95,1 Prozent, liegt an den unterschiedlichen Vorgaben der KZVen. Neben den KZVen, die nur noch elektronische Einreichungen akzeptieren, nehmen die meisten KZVen Gebühren für die per Papier eingereichten Abrechnungen, da damit ein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Mehraufwand bei Handabrechnungen
Diese Abrechnungen müssen in der KZV von Hand erfasst werden, da die Abrechnungen mit den Krankenkassen gemäß der gültigen gesetzlichen Regelung ausschließlich elektronisch erfolgen. Dass es nach wie vor zu Abrechnungen über den Papierweg kommt, liegt darin begründet, dass es Zahnarztpraxen gibt, für die sich die Anschaffung eines beispielsweise kieferorthopädischen Abrechnungsprogramms einfach nicht lohnt, weil sie nur in geringem Maß kieferorthopädisch tätig sind und somit nur wenige Abrechnungsfälle im Quartal anfallen.
Insgesamt wurden die KCH-Abrechnungen (Grafik 1) mit 53 verschiedenen Dentalsoftwareprogrammen erstellt, davon haben 46 Programme weniger als drei Prozent Marktanteil an den elektronischen Abrechnungen, sie sind unter „Andere“ zusammengefasst. Große Veränderungen bei den Marktanteilen sind nicht mehr ersichtlich, nur die Anzahl der auf dem Markt vertretenen Systeme reduziert sich von Jahr zu Jahr.
Nach wie vor teilen sich die Programme Z1 (CompuGroup Medical Dentalsysteme) und DS-WIN-PLUS (Dampsoft) mehr als die Hälfte der Marktanteile, wobei mit Z1 25,9 Prozent und mit DS-WIN-PLUS 25,6 Prozent der elektronisch eingereichten KCH-Abrechnungen erstellt wurden. Über fünf Prozent liegen dann nur noch die Dentalsoftwaresysteme ChreMaSoft (CompuGroup Medical Dentalsysteme), Charly (Solutio) und EVIDENT (EVIDENT).
Ein Vergleich zum Vorjahr kann im Bereich der kieferorthopädischen Abrechnungsprogramme (Grafik 2) nicht hergestellt werden. Wie bereits in der letzten Veröffentlichung angemerkt, die auf der Grundlage der eingereichten Abrechnungsfälle basierte, können Veränderungen auch auf die Art der geänderten Erhebungsweise zurück- zuführen sein. Bedingt durch die Rückkehr zur Auswertungsweise nach der Anzahl Abrechnungen bei den Dentalsoftwareprogrammen und nicht der Abrechnungsfälle stellt sich nun wieder ein anderes Bild dar.
Hierzu kann die Aussage getroffen werden, dass die zahnärztlichen Softwareprogramme, die auch im KCH-Bereich häufig vertreten sind, auch in der Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen oft eingesetzt werden. Daraus lässt sich schließen, dass diese mehr heitlich in Zahnarztpraxen eingesetzt werden, die in erster Linie konservierend-chirurgisch behandeln und sich das KFO-Programm-modul nur für die Abrechnung einiger weniger KFO-Fälle angeschafft haben.
Individuelle Anpassung der Systeme
Nach wie vor liegt das Programm ivoris – vormals kfo-win – der Firma Computer konkret mit einem Prozent-Anteil von 21,7 Prozent an der Spitze. Gefolgt von den Praxissystemen Z1 (CompuGroup Medical Dentalsysteme) mit 17,2 Prozent und DS-WIN-PLUS (Dampsoft) mit 15,6 Prozent.
Insgesamt gingen 48 Dentalsysteme in die KZBV-Statistik zur elektronischen Abrechnung von KFO-Leistungen ein. 39 Programme liegen unter drei Prozent Marktanteil und sind unter „Andere“ zusammengefasst.
In der Darstellung der absoluten Zahlen der Softwareprogramme im KCH-Leistungs- bereich (Grafik 3) wird die marktführende Stellung der beiden Dentalsoftwareprogramme Z1 und DS-WIN-PLUS deutlich.
Hinter der Zusammenfassung „Andere“ verbergen sich insgesamt 38 Abrechnungsprogramme, davon sind sechs Individualsysteme, die Zahnärzte selbst zur ausschließlichen Eigennutzung programmiert haben.
In der Abbildung der absoluten Zahlen elektronisch eingereichter KFO-Abrechnungen (Grafik 4) zeigt sich nochmals die führende Position der Programme ivoris, Z1 und DS-WIN-PLUS in diesem Segment.
33 zahnärztliche Abrechnungssysteme sind unter „Andere“ zusammengefasst, hierin sind sieben Individualsysteme enthalten.
Susanne Bonin, M.A.
KZBV Vertragsinformatik
s.bonin@kzbv.de