Diese Kassen zahlen die PZR (2)
KZBV-Service zum Heraustrennen
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) führte – nach einer ersten Erhebung im April 2015 – vom 18. Januar bis zum 29. Februar 2016 eine zweite Umfrage bei allen gesetzlichen Krankenkassen zu deren Zusatzleistungen bei der PZR durch. Alle 118 Kassen wurden angefragt, 63 haben geantwortet.
Diese Fragen stellte die KZBV im Rahmen der Erhebung:
• Leistet Ihre Kasse generell einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung und, wenn ja, wie sieht dieser konkret aus?
• Gibt es hinsichtlich dieser Leistung Absprachen oder Verträge mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen?
• Ist der Betrag für den Behandlungspreis festgeschrieben oder kann der Zahnarzt frei nach GOZ abrechnen?
Es handelt sich bei der Tabelle nicht um eine abschließende Zusammenstellung, sondern um das Ergebnis einer Umfrage, die bis zum 29. Februar 2016 beantwortet werden konnte. In die Tabelle wurden nur gesetzliche Krankenkassen aufgenommen, die bis zum genannten Stichtag eine Rückmeldung gegeben haben.
Keine Rückmeldung erhielt die KZBV von diesen gesetzlichen Krankenkassen:
AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern, AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Hessen, AOK Niedersachsen, AOK Nordost, AOK NordWest, AOK Plus, AOK Rheinland/ Hamburg, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, AOK Sachsen-Anhalt, Audi BKK, Bahn-BKK, BKK Achenbach Buschhütten, BKK Akzo Nobel Bayern, BKK Beiersdorf AG, BKK BPW Bergische Achsen KG, BKK Deutsche Bank AG, BKK Euregio, BKK EVM, BKK EWE, BKK exclusiv, BKK Faber-Castell Partner, BKK firmus, BKK Grillo-Werke AG, BKK Groz- Beckert, BKK Karl Mayer, BKK KBA, BKK Mahle, BKK Miele, BKK Mobil Oil, BKK PricewaterhouseCoopers, BKK ProVita, BKK Public, BKK Rieker.Ricosta.Weisser, BKK Salzgitter, BKK Stadt Augsburg, BKK Textilgruppe Hof, BKK VDN, BKK VerbundPlus, BKK Voralb Heller*Leuze*Traub, BKK Würth, Bosch BKK, Daimler BKK, DAK-Gesundheit, E.on BKK, Ernst Young BK, IKK classic, R+V BKK, SKD BKK, TUI BKK, Wieland BKK, WMF BKK. Die BKK Linde meldete sich zurück, wollte aber nicht teilnehmen.
Vor diesem Hintergrund übernimmt die KZBV für Inhalt und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr. Die Angaben beruhen auf freiwilligen Selbstauskünften der Krankenkassen, die sich an der Umfrage beteiligt haben.