Azubis in der Zahnarztpraxis

So geht Ausbildung!

„Oft haben Auszubildende einfach nicht gelernt, wie sie am besten lernen können.“ Wie man aus seinen Azubis das Beste herauskitzelt und warum man als Zahnarzt überhaupt ausbilden sollte, sagen uns Dr. Christian Bittner und Michael Behring. Beide führen regelmäßig Ausbilder-Seminare mit Zahnärzten durch und kennen sich in der Materie bestens aus.

Welcher Zahnarzt darf ausbilden?

Michael Behring:Um ausbilden zu dürfen, muss der Zahnarzt fachlich und persönlich geeignet sein und über eine geeignete Ausbildungsstätte verfügen. Die fachliche Eignung wird mit der Approbation erlangt, ein Ausbilderschein (AdA-Schein) ist für Zahnärzte nicht erforderlich. Die persönliche Eignung liegt vor, wenn dem Zahnarzt die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen nicht untersagt wurde und er nicht wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.

Untersagt wird die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, wenn man wegen bestimmter Vergehen vorbestraft ist. Dies sind etwa Taten aus dem Bereich der Misshandlungs- oder Missbrauchsdelikte. Zum Glück sind derartige Fälle jedoch extrem selten.

Grundsätzlich ist eine Vertragszahnarztpraxis als geeignete Ausbildungsstätte anzusehen, da in ihr die Inhalte der Ausbildungsverordnung vermittelt werden können. Für spezialisierte Praxen, wie etwa bei Kieferorthopäden, kann es von der zuständigen Kammer jedoch weitere Auflagen, wie zum Beispiel eine Ausbildungsphase in einer vertragszahnärztlichen Praxis, geben. Faktisch dürfen daher fast alle niedergelassenen Zahnärzte auch ausbilden!

Was macht denn einen Zahnarzt zum guten Ausbilder?

Dr. Christian Bittner:Aus kommunikativer Sicht sollte ein Ausbilder, aber auch das ganze in die Ausbildung eines jungen Menschen involvierte Team, über Empathie und Freude am Weitergeben des eigenen Wissens verfügen. Ebenso wichtig ist darüber hinaus das Setzen von kurz-, mittel- und langfristigen Zielen an den Auszubildenden, denn ohne Ziele ist niemand in der Lage, Erreichtes objektivierbar zu überprüfen. Letztlich kennen wir zwei Möglichkeiten der Führung von Auszubildenden und Mitarbeitern: Lob und konstruktive(!) Kritik.

Im Falle des Lernerfolgs sollte man sich angewöhnen, dies sofort und auch gern im Beisein Dritter (Kollegen, Patienten) lobend mitzuteilen. Oft wird das im Alltag vergessen, obwohl wir wissen, welch großen Einfluss positive Kritik auf die Eigenwahrnehmung und das Selbstwertgefühl von Menschen hat. Wer hört als Chef nicht gern, wie gut der angefertigte Zahnersatz dem Patienten gefällt, oder wie nett das Team gegenüber der Klientel ist ...

Bei offensichtlichen Lerndefiziten sollte die erste Frage an sich selbst gehen: „Was ist mein Anteil daran?“ Ist diese beantwortet, wird der kommunikationsoffene Ausbilder, die Erkenntnisse einbauend, konstruktiv Ratschläge geben können, wie der Auszubildende auf anderen Wegen das zu Lernende besser verinnerlichen kann. Anders gesagt: mit allen Sinnen begreifend! Dass man beim Kritikgespräch zunächst das Vier-Augen- Gespräch mit dem Auszubildenden sucht, sollte sich von selbst verstehen.

Lohnt es sich, im laufenden Praxis- betrieb noch auszubilden?

Bittner: Durch das Ausbilden schafft man sich einerseits eine gewisse Unabhängigkeit vom Arbeitsmarkt und ist darüber hinaus in der Lage, die Stärken aber auch die Schwächen eines Auszubildenden über den langen Zeitraum von drei Jahren wahrzunehmen und sich über die berufliche Weiterentwicklung seines „Schützlings“ frühzeitig Gedanken machen zu können.

Darüber hinaus stärkt Ausbilden aber auch das soziale Image der Praxis, denn unsere Patienten nehmen sehr wohl wahr, wenn wir uns auch für die Belange der jungen Menschen und deren Weiterentwicklung engagieren. Durch das eigene Ausbilden „verjüngt“ sich im Allgemeinen auch das eigene Praxisklientel, denn Auszubildende bringen gern Freunde, Bekannte und Familienmitglieder als Patienten in die Praxis mit. Ausbilden ist also Arbeit für die eigene Praxis im edelsten Sinne. Außerdem macht es ganz einfach Spaß. Nicht immer, aber sehr oft.

Wie definiert man ein Anforderungsprofil, wenn man einen Azubi sucht?

Bittner:Zunächst muss man sagen, dass es nicht das eine allgemeinverbindliche Anforderungsprofil gibt. Vielmehr muss das Profil zum Ausbilder und zu seiner Praxis beziehungsweise seinen Mitarbeitern passen. Meiner Meinung nach sollte ein Bewerber neben der Lust, Neues zu lernen, auch eine „gute Kinderstube“ als Basis für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben mitbringen.

In einem Bereich, in dem die Arbeit mit und am Menschen im Vordergrund steht, und in dem man für den Patienten oft der erste Ansprechpartner für dessen Sorgen und Nöte ist, sollten Empathie und gute soziale Fähigkeiten zu den eigenen Stärken zählen. Ohne ein freundliches Wesen und ein kommunikationsoffenes Auftreten wird man in diesem Beruf recht schnell an Grenzen stoßen. Auch dürfte ein Interesse an Naturwissenschaften und Technik hilfreich sein.

Und wie plant man die Ausbildung?

Bittner:Nachdem man überlegt hat, wie viele Auszubildende man gleichzeitig beschäftigen möchte beziehungsweise darf, sollte man sich über die möglichen Schultage bei der zuständigen Berufsschule informieren. Darüber hinaus sollte überlegt werden, welche Mitarbeiter im Team für bestimmte Anteile innerhalb der Ausbildung unterstützend zur Verfügung stehen.

Dem Team sollte vor Ausbildungsbeginn dies zur Kenntnis gebracht werden und es sollten auch bereits erste kurz- und mittelfristige Ziele festgelegt werden. Ein Beispiel: Wer soll sich für die Fragen und Sorgen des Auszubildenden in der Anfangszeit verantwortlich fühlen? Wann und wie oft ist das Berichtsheft zu führen? Wann will ich es als Chef vorgelegt bekommen? Bei letzterer Frage rate ich im Übrigen dazu, es sich immer am Monatsanfang ausgefüllt vorlegen zu lassen, hiermit zeigt man das eigene Interesse an der Ausbildung und schafft ein Ritual, das gute Überprüfungsmöglichkeiten initiiert.

Welche Rechte und Pflichten gelten für Ausbilder und Azubis?

Behring:Wir versuchen in unseren Fortbildungen die verschiedenen Rechte und Pflichten der Parteien zu vermitteln und gegenüberzustellen. So steht zum Beispiel der Pflicht des Ausbildenden zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte die Verpflichtung des Azubis gegenüber, sich um den entsprechenden Lernerfolg auch tatsächlich zu bemühen. Der Ausbildungsbetrieb ist nicht nur verpflichtet, den Auszubildenden für den Besuch der Berufsschule freizustellen, der Auszubildende ist auch verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen. Wir bemühen uns jedoch, den juristischen Teil unserer Veranstaltung in Grenzen zu halten.

Was macht der Ausbilder, wenn die Leistungen unter den Erwartungen liegen?

Bittner:Lernen ist die Wahrnehmung der Umwelt auf all unseren Sinneskanälen, also multimodal. Da jeder Mensch eine andere Art zu lernen hat und auf verschiedenste Arten sein Erlerntes speichert, sollten der Ausbilder und sein Team über verschiedenste Möglichkeiten der Wissensvermittlung (Stichworte: Lernen am Modell; Lernen durch Arbeit mit Texten etc.) verfügen, und im Falle eines Misserfolgs also immer noch über einen weiteren „Pfeil im Köcher“ parat haben. Aus kommunikativer Sicht wiederhole ich darüber hinaus gerne: Ohne vorherige Zielsetzung und Bekanntgabe derselben, hat man als Ausbilder wenig Möglichkeiten der Überprüfung des Ausbildungserfolgs.

Behring:Ich kann mich den Ausführungen von Herrn Dr. Bittner nur anschließen. Ferner würde ich empfehlen, eine Ursachenforschung zu betreiben. Warum ist der Lernerfolg so schlecht? Oft haben Auszubildende einfach nicht gelernt, wie sie am besten lernen können. Nicht jedem Auszubildenden ist bewusst, dass zum Beispiel Wiederholungen den Lernerfolg steigern können. Die Ausbilder können hier zum Beispiel helfen, einen Zeitplan für die häuslichen Lernphasen aufzustellen, der ausreichend Wiederholungen beinhaltet.

Lassen sich die Probleme mit „Bordmitteln“ nicht abstellen, können ausbildungsbegleitende Hilfen eine Option sein. Hierbei handelt es sich, vereinfacht ausgedrückt, um einen Stützunterricht, den die Arbeitsagentur finanziert. Die Bandbreite reicht dabei von fachlicher Nachhilfe über Sprachunterricht bis zu sozialpädagogischer Unterstützung. Bei Bedarf kann sich der Auszubildende einfach an die für ihn zuständige Arbeitsagentur wenden.

An wen wendet sich der Azubi, wenn er Rat sucht?

Bittner:Schon um die kommunikativen Fähigkeiten und die Konfliktfähigkeit des Auszubildenden zu verbessern und die gegenseitigen Erwartungen und Wünsche in einem Ausbildungsverhältnis zu kanalisieren, sollte bei Problemen der Ausbilder der erste Ansprechpartner sein und bleiben.

Wenn der Auszubildende hier keine Lösungsmöglichkeit /-bereitschaft findet, wäre ein intimer Kenner der Situation sicher wünschenswert, eine Art Vertrauensperson innerhalb des Teams. Gerade erfahrene und langjährige Mitarbeiter können im Wissen um die Praxissituation und die Hierarchien oft vermittelnd mit Rat und Tat zur Seite stehen. Aber auch außerhalb der Praxis gibt es sicher für den Auszubildenden, aber auch den Ausbilder, kompetente Gesprächspartner. Als Erstes fallen mir hier die Ausbildungsberater der Zahnärztekammern ein.

Behring:Auch die Berufsschullehrer, insbesondere der Klassen- oder ein Vertrauenslehrer, können Ansprechpartner sein.

Und welche Rolle übernehmen die Kammern im Rahmen der Ausbildung?

Behring:Gemäß den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes überwachen die Kammern die Berufsausbildung, führen das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und nehmen die Zwischen- und Abschlussprüfung ab. Aber in erster Linie sind die Kammern im Hinblick auf die Ausbildung auch Dienstleister und Berater. Die Förderung der Ausbildung durch Beratung und Information von Azubis und Ausbildungspraxen ist eine Kernaufgabe der Kammern. Schulungsangebote für Ausbildende und Azubis runden das Dienstleistungsspektrum der Kammern ab. Zur Beilegung von ernsteren Streitfällen unterhalten die Kammern auch spezielle Ausschüsse, die auf eine außergerichtliche Einigung abzielen. In diesen Ausschüssen sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten. Eine weitere Aufgabe der Kammern liegt in der Werbung für die Ausbildung beziehungsweise das Berufsbild der Zahnmedizinischen Fachangestellten. Dies geschieht durch die Teilnahme an Berufsmessen oder durch die Erstellung von Berufsinformationsbroschüren oder Werbevideos.

Das Schlusswort:

Behring:Aus meiner Sicht ist die Ausbildung alternativlos. Wenn heute nicht ausgebildet wird, stehen morgen keine qualifizierten Fachkräfte zur Verfügung.

Bittner:Ausbildung macht Spaß und kann das Praxisleben erfrischen. Darüber hinaus investieren wir diese Zeit in unsere Jugend. Und wer würde das nicht auch für die eigenen Kinder als ein wünschenswertes Ziel definieren, dass es ausreichend motivierte Ausbilder geben möge. In diesem Sinne: Bilden wir aus!!!

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