24. Fortbildungstage der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Die digitale Zahnarztpraxis

Ob digitale bildgebende Systeme, Praxisverwaltungssoftware oder Internetauftritte – kaum eine andere Entwicklung hat in den vergangenen Jahren die Prozesse und Abläufe im Gesundheitswesen so verändert wie die Digitalisierung. In Wernigerode im Harz ließen sich rund 850 Teilnehmer über Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Zahnarztpraxis fortbilden.

Unter der Leitung von Prof. Dr. Christian Gernhardt aus Halle fand das wissenschaftliche Programm mit 19 Referenten statt. Dr. Jeremias Hey von der Universitätsklinik für Zahnärztliche Prothetik der Martin-Luther-Universität (MLU) in Halle stellte in seinem Vortrag die Vor- und Nachteile der intraoralen digitalen Abformung dar. Die MLU arbeitet seit 2013 mit Intraoralscannern. Hey zeigte einzelne Schritte der Anwendung an einem Probanden. Zudem erklärte er, welche Veränderungen des Arbeitsflusses entstehen. Mit einem Intraoralscanner formte er in einem ersten Schritt den Unterkiefer und danach den Oberkiefer. Danach folgte eine Kieferrealationsbestimmung. „Amalgam-Füllungen oder metallische Restaurationen lassen sich mit einem Scanner sehr gut abbilden“, sagte Hey. Problematischer seien dagegen die Weichgewebe, wie etwa die Zunge. Bei Gebissen mit Brackets, Einzelzahnimplantaten, Provisorien sowie Zahnstümpfen würde sich eine digitale intraorale Abformung dagegen besonders gut eignen. Für Hey scheint dies die Zukunft der Abformung zu sein: „Nachwuchszahnärzte werden auf jeden Fall in der täglichen Praxis mit Scannern arbeiten“, sagte er.

DVT - Eine populäre Diagnostikmethode

Die digitale (dentale) Volumentomografie (DVT) scheint sich als diagnostische Methode in der Zahnheilkunde etabliert zu haben: „Im Jahr 2010 wurden in deutschen Praxen und Kliniken 1.000 DVT-Geräte betrieben. Drei Jahre später waren es 4.000. Demnach scheint es eine populäre Diagnostikmethode zu sein“, sagte Dr. Frank Peter Strietzel, Oberarzt Bereich Oralmedizin, Zahnärztliche Röntgenologie und Chirurgie an der Charité in Berlin. Er gab in seinem Vortrag einen Überblick über technische Besonderheiten, Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen sowie rechtliche Aspekte dieses dreidimensionalen Verfahrens. Grundsätzlich sollten Zahnärzte die Röntgenverordnung (RÖV) Paragraf 23 „Rechtfertigende Indikation“ beachten und sich nach der S2k-Leitlinie „Dentale digitale Volumentomographie“ richten. Zudem sei es wichtig, die rechtfertigende Indikation und auch klinische Vorbefunde schriftlich zu dokumentieren. Rechtfertigende Indikationen in der Oralchirurgie seien nach Strietzel beispielsweise Tumore, Zysten, Wurzelfrakturen, Alveolarfrakturen sowie verlagerte Zähne. „Indikationen in der Disziplin der Implantologie sind zum Beispiel klinisch oder auf 2-D-Voraufnahmen erkennbare anatomische Abweichungen, wie etwa reduziertes transversales oder vertikales Knochenangebot, extreme Atrophie oder Kieferhöhlensepten. Auch pathologische Veränderungen mit weiterem Klärungsbedarf, Erkrankungen der Kieferhöhlen mit Einfluss auf die Therapieplanung oder bei Verdacht auf postoperative Komplikationen machen eine DVT nötig“, erklärte Strietzel.

Das Verfahren zur differenzialdiagnostischen Abklärung verschiedener Krankheitsbilder in der Zahnheilkunde erläuterte Prof. Dr. Uwe J. Rother, Facharzt für Radiologie mit DVT-Praxis in Hamburg, in seinem Vortrag. Er beschrieb die Entwicklung der DVT in Deutschland, ging auf den aktuellen Entwicklungsstand der Technik ein und erläuterte Unterschiede zur Computertomografie: „Eine räumliche Rekonstruktion ist in allen Ebenen möglich. Zudem ist die Strahlenexposition geringer als bei der Computertomografie und es treten weniger Artefakte auf“, sagte der Spezialist. Anhand von Beispielen aus der Praxis zeigte Rother wichtige Erkennungskriterien zahnmedizinischer Erkrankungen im DVT. Er wies darauf hin, dass die RÖV im Jahr 2018 von der EU-Strahlenschutz-Richtlinie Euratom abgelöst werden wird. Untrennbar mit der Digitalisierung sind die Begriffe Datenschutz und Datensicherheit in der Zahnarztpraxis verbunden. Carsten Knoop aus Herford zeigte den Teilnehmern, wie Datenschutz in der Praxis organisiert werden kann und wie Patientendaten verwaltet werden. „Die Verantwortung liegt beim Zahnarzt und kann nicht delegiert werden“, sagte Knoop. „Aufgrund der elektronischen Datenverarbeitung ist das Missbrauchsrisiko besonders hoch. Die Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit sind heute höher als früher.“ Der Diplomwirtschaftsinformatiker erklärte, worauf es beim Datenschutz bei der Abrechnung sowie bei der Kommunikation und Datenübermittlung mit zum Beispiel Laboren ankommt. Er riet davon ab, sensible Daten per E-Mail zu versenden: „Man kann eine E-Mail mit einer Postkarte vergleichen. Für Provider ist der Inhalt von E-Mails frei einsehbar.“ Eine sichere Möglichkeit, Patientendaten und Laborergebnisse zu versenden, seien verschlüsselte PDF-Dokumente. Um den Datenschutz bei der Abrechnung durch einen Dienstleister zu gewährleisten, sei eine Einwilligung für Behandlungsdaten notwendig. Zudem sei eine vertragliche Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Paragraf 11 des Bundesdatenschutzgesetzes erforderlich. „Außerdem muss die Datenübermittlung zum Dienstleister sicher sein“, sagte Knoop. Das Versenden der Abrechnung in der eigenen Praxis und die Abrechnung durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigung stelle aus datenschutzrechtlicher Sicht jedoch kein Problem dar. Knoops Fazit: „Auch wenn Patientendaten nach bestem Wissen und Gewissen von Praxisinhabern geschützt werden, ist eine einhundertprozentige Sicherheit nie zu gewährleisten.“

Artikel nicht gefunden id_extern: typo3-import-article-612

<interactive-element xmlns:ns3="http://www.w3.org/1999/xlink" ns3:href="censhare:///service/assets/asset/id/" ns3:role="censhare:///service/masterdata/asset_rel_typedef;key=actual."/>

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.