Barmer von Regelversorgung begeistert
Nach dem Report wird die Regelversorgung bei zahnärztlichen Behandlungen von den Barmer-Versicherten regional sehr unterschiedlich in Anspruch genommen: So liegt der Eigenanteil für Zahnersatz in Bayern im Durchschnitt bei etwa 1.132 Euro, im Saarland bei etwa 853 Euro und in Sachsen- Anhalt bei rund 628 Euro. Straub führte aus, dass besonders bei den Einzelzahnkronen deutlich werde, wie groß die regionalen Unterschiede sind. So seien in Bayern 2014 weniger als zehn Prozent der Einzelzahnkronen in der Regelversorgung angefertigt worden. Mecklenburg-Vorpommern war zwar Spitzenreiter, doch auch hier lag der Wert bei nur etwa einem Drittel (siehe Abbildung „Zahnkronen – Anteil der Regelversorgung“).
Warum das so ist, darüber konnte Straub nur spekulieren. Ästhetische und sozio- ökonomische Faktoren könnten dabei eine große Rolle spielen, so der Barmer-Chef. Höhere Zuzahlungen für Zahnersatz seien eher dort zu erwarten, wo „Einkommen und Bildungsstand höher sind“. Eine These, die von Prof. Dr. med. dent. Michael Walter von der TU Dresden, der an dem Report von wissenschaftlicher Seite aus mitgewirkt hat, gestützt wurde: „Die Vermutung liegt nahe, dass die individuelle Zahlungsbereitschaft und -kraft in Bayern höher ist als in Mecklenburg-Vorpommern.“ Ein weiterer Grund könne laut Straub aber auch sein, dass die „Versorgungsdichte“, also die Zahl der in einer Region tätigen Zahnärzte, Einfluss auf die Art der Versorgung hat. Nähere Angaben darüber konnte Straub aber nicht machen, denn „wir kennen die Verteilung der Zahnärzte in der Fläche nicht“.
Straub zeigte sich ob der regionalen Nichtinanspruchnahme der Regelversorgung überrascht und machte sich dafür stark, die Regelversorgung bei den zahnärztlichen Behandlungen auszuweiten, schließlich sei „die Regelversorgung die Zahnmedizin mit der besten Evidenz“. Dies komme besonders im Bereich der Kronen zum Ausdruck. Erst im November 2013, so Straub, sei durch die Deutsche Gesellschaft für prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien noch einmal klargestellt worden, dass es zur Krone „keine gleichwertige Alternative bei Lebensdauer, Passgenauigkeit, Randschluss oder Substanzabtrag gibt“.
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Wo bleibt die Implantat- Prothese als Regelleistung?
Auch bei der Versorgung älterer Patienten ist es nach Straub notwendig, die Regelleistungen im Versorgungsbereich zu stärken. Aktuell würden Patienten mit einem zahnlosen Unterkiefer mit einer schleimhautgetragenen Totalprothese als Regelleistung versorgt. „Zahnmedizinisch ist dies jedoch nur die zweitbeste Lösung“, so Straub. Viele Patienten klagten über mangelnden Halt und schmerzhafte Druckstellen.
Erheblich mehr Komfort und damit auch Lebensqualität würden implantatgestützte Prothesen bieten – dafür gebe es „eine substanzielle Evidenzgrundlage“. Die Lebensqualität und Zufriedenheit von Patienten mit solchen Prothesen sei signifikant höher. Daher sei zu fragen, „wie lange die Menschen in Deutschland noch auf eine entsprechende Anpassung der Regelversorgung warten müssen“? Gerade weil es eine Vielzahl Betroffener gibt, müsse sich dies rasch ändern. Denn immerhin habe laut der Vierten Deutschen Mundgesundheitsstudie mehr als jeder fünfte Senior keine Zähne mehr. Keineswegs wolle er an den Festzuschüssen rütteln – „wer sich für mehr Ästhetik und Komfort entscheidet, soll dies tun können“, so Straub. Und dass es eine Reihe von Befunden gebe, bei denen die Nichtregelversorgung besser oder sogar überlegen ist, bestreite niemand. Dennoch erstaune, dass sich in Bayern neun von zehn Patienten gegen die Regelversorgung entscheiden.
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Dennoch könne die Zahnmedizin in Deutschland viele Erfolge vorweisen, schließlich habe sich die Mundgesundheit der Bevölkerung in allen Altersgruppen ständig verbessert. Ein Teil dieses Erfolgs sei auch der Tatsache zuzuschreiben, dass Deutschland ein Land sei, das die zahnmedizinische Versorgung noch als Teil ihres Sozialsystems bewahrt hat. Er appellierte an die Politik, daran festzuhalten – auch wenn in allen anderen Staaten der OECD die Zahnmedizin außerhalb eines solidarischen Systems geregelt sei.
Die Patienten nutzen ihre Wahlfreiheit
Als Reaktion auf den Zahnreport haben indes die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf die individuellen Wahlmöglichkeiten der Patienten in der zahnärztlichen Versorgung hingewiesen. In einer gemeinsamen Presseerklärung betonten sie die Wahlfreiheit zwischen einer hochwertigen Regelversorgung und den Versorgungsformen, die besonders hohe Ansprüche der Patienten erfüllen, aber von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgenommen seien. Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK: „Die Entscheidung für die Therapie ist abhängig von der Erwartungshaltung des Patienten und wird gemeinschaftlich mit dem Zahnarzt getroffen.
Eine steigende Zahl an Patienten entscheidet sich dabei für eine hochwertige Versorgung mit einem Mehr an Lebensqualität und Ästhetik.“
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Der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, hob hervor, dass es gerade im zahnprothetischen Bereich für einen Befund oft eine Vielzahl an Behandlungsmöglichkeiten gebe, die sich hinsichtlich der Ästhetik, der verwendeten Materialien und des Komforts unterscheiden. Eßer: „Bei Zahnersatz machen Material- und Laborkosten etwa 60 bis 70 Prozent der Gesamtkosten aus. Höhere Erwartungshaltungen der Patienten schlagen sich hier nieder. Die Entscheidung des Patienten ist somit auch abhängig von der jeweiligen regionalen Kaufkraft.“
Um dem Patienten die beste Versorgungsvariante bieten zu können, biete die Zahnärzteschaft – innerhalb und außerhalb der Praxen – eine Vielzahl von Informationen zum Thema Zahnersatz an. „Damit sorgen wir für maximale Transparenz und erleichtern dem Versicherten die Entscheidung bei der Wahl der jeweiligen Therapie“, sagte Eßer.