Einfach, sicher und vollständig anonymisiert!
Letztlich ist es eine Binse, aber eine sehr wahre: Wer erfolgreich mit Krankenkassen um Preise verhandeln will, sollte über eine solide und abgesicherte Datenbasis verfügen. Denn man steht in Verhandlungen auf verlorenem Posten, wenn der Verhandlungs“partner“ über Informationen und Detailkenntnisse verfügt, die man selber nicht hat. Um bei dem Thema ZE nicht mit einem Messerchen gegen die Krankenkassenspieße antreten zu müssen, ist es von eminenter Bedeutung, die reale Versorgungssituation zu kennen, um daraus eine realistische und belastbare Verhandlungsposition zu generieren.
Die Vorteile des Berufsstandes für eine belastbare und solide Datenbasis über gleich- und andersartige Leistungen im ZE-Bereich liegen auf der Hand:
• Die KZBV kann harte Fakten aufweisen: Pauschale Aussagen in der Öffentlichkeit, die das Abrechnungsverhalten des Berufsstandes in Misskredit bringen, können damit entkräftet werden.
• Im Rahmen laufender und künftiger Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen kann die KZBV mit stets aktuellen Daten zur Art und Häufigkeit von abgerechneten Zahnersatzleistungen argumentieren.
• Die Zahlen sind aus dem Berufsstand für den Berufsstand generiert und geben die reale Versorgung in der Praxis wieder.
Das ZE-Statistik-Modul löst die Papierform ab
Um diese Daten für die Zahnärzteschaft aufwandsarm generieren zu können, hat die KZBV alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Seit Anfang 2016 sind alle Praxissoftware-Hersteller in der Lage, dem Zahnarzt über die Praxissoftware die Teilnahme an der KZBV-Erhebung gleich- und andersartigen ZE-Versorgungsfällen zu ermöglichen. Dazu hat die KZBV ein Software-Modul entwickelt, mit dem die relevanten Daten der gleich- und andersartigen Versorgung in anonymisierter Form vom Zahnarzt via KZV an die KZBV übermittelt werden können. Es ergänzt die bisher von Zahnarzt- praxen erfolgte Weitergabe der entsprechenden Daten in Papierform ab. Die dem neuen Modul zugrunde liegende Projektentwicklung und -erarbeitung erfolgte in der KZBV-AG „IT in der Zahnarztpraxis – Unter-AG-Vertragsinformatik“ zusammen mit der KZBV-Abteilung Vertragsinformatik unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden der KZV Berlin, Dr. Karl-Georg Pochhammer und unter der Federführung des stellvertretenden KZBV-Vorsitzenden Dr. Günther E. Buchholz.
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Der Weg: Von der Praxis über die KZV an die KZBV
Mittels dieses neuen Moduls ist es für die teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzte möglich, mit minimalstem Aufwand im Zuge seiner regulären monatlichen ZE-Abrechnung auch die statistischen Angaben weiterzugeben. Und das funktioniert so: Zwischen dem regulären Abrechnungs- modul und dem Sendemodul wird ein Transparenzmodul geschaltet. Dieses generiert aus dem Abrechnungsmodul die ZE-Statistikdaten. Allerdings nicht so, dass keine Kontrolle möglich ist. Denn die abgerechneten ZE-Fälle werden in einer Maske unverschlüsselt angezeigt. Auf diese Weise können auf einen Blick die normalen Abrechnungsdaten und zusätzlich auch die Statistikdaten über die gleich- und andersartige Versorgung angesehen und geprüft werden. Mit einem einfachen Klick auf ein Ja/Nein-Feld wird dann festgelegt, ob die Daten zu der Statistikübermittlung via KZV an die KZBV erfolgen soll. Mit diesem Ja-Klick erfolgt auch gleichzeitig die Verschlüsselung der Statistikdaten.
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Dann werden die Abrechnungs- und Statistikfälle getrennt an die KZV gegeben, damit eine Zusammenführung beider Datenstränge ausgeschlossen ist. Die verschlüsselten Statistikangaben werden von der KZV an die KZBV weitergegeben. Sie können in der KZV nicht entschlüsselt werden. Die KZBV kann nach Übermittlung aus der KZV ihrerseits keine Zuordnung von Daten zu bestimmten Zahnarztpraxen oder gar Patienten vornehmen.
Zum Nachweis der korrekten Implementierung des neuen Moduls fand bei den entsprechenden Dentalsoftwareherstellern ein Eignungsfeststellungsverfahren statt.
„Besser geht es nicht“, erläutert Ricardo Kieselnitzki, Leiter der Abteilung Vertragsinformatik, das Procedere gegenüber den zm. „Dieses Verfahren bietet – gemäß den Anforderungen des Bundesbeauftragen für den Datenschutz – das größtmögliche Maß an Sicherheit“. Die Vorgaben des Datenschutzes hätten bei der Entwicklung des Moduls eine wichtige Rolle gespielt, so Kieselnitzki. Genauso wichtig war die Prämisse, den kooperierenden Zahnärztinnen und Zahnärzten eine Funktion anzubieten, um mit ganz geringem Aufwand und im Zuge der monatlichen ZE-Abrechnung die erforderlichen Daten für die Erhebung generieren zu können. Zudem ist die Freiwilligkeit für die Teilnahme gesichert. „All dies haben wir mit dem vorliegenden Modul erreicht“, bilanziert Kieselnitzki.
Die Krux ist jedoch, dass zwar inzwischen alle Softwarehersteller das ZE-Statistikmodul in ihre Dentalsoftware implementiert haben, jedoch bieten einige Softwarehäuser dieses nicht – wie von der KZBV gewünscht – kostenfrei an, sondern verlangen von den Zahnärztinnen und Zahnärzten Gebühren. Der Marktanteil dieser Programme summiert sich auf rund 62 Prozent (siehe Kasten). Für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die diese Programme verwenden, ergäben sich also Extra-Kosten, wenn sie bei der Erhebung der ZE-Statistik mitwirken wollen.
Großes Potenzial noch vorhanden
Immerhin verbleiben 35 Prozent Markt- anteil von Softwareprogrammen, die das Modul den Zahnärztinnen und Zahnärzten kostenlos zur Verfügung stellen. Oder anders formuliert: Bei mehr als 10.000 installierten Dentalsoftwaren ist eine kostenlose Teilnahme an der ZE-Statistik Erhebung möglich! Und somit die Unterstützung der Verhandlungsposition der eigenen Standesorganisation.
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Dieses Potenzial machte der KZBV-Vize Dr. Günther E. Buchholz anlässlich der Vertreterversammlung im Juli in Köln vor den Delegierten deutlich. Er hofft, dass noch deutlich mehr Niedergelassene an der Erhebung teilnehmen werden. Denn: „Aktuell haben wir nur 860 Teilnehmer in dem im Übrigen gut funktionierenden System zu verzeichnen. Die Zahl müsste sich mindestens verdoppeln, um zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen.“