Überziehungszinsen

Praxisreparatur nicht übers Geschäftskonto bezahlen!

Kennen Sie das auch? Sie haben den Überziehungskredit überzogen – und schon zahlen Sie horrende Zinsen. Und kommen aus der „Zinsmühle“ womöglich nicht mehr heraus. Dabei gibt es mit Darlehen und herkömmlichen Krediten preisgünstigere Alternativen.

Die drei jüngsten Zinserhöhungen auf dem Geschäftskonto erfolgten im Drei-Monats-Rhythmus: Von zunächst 8,25 Prozent erhöhte sich der Zinssatz des Überziehungskredits von Siegfried W. auf 9,5 Prozent. Seine Hausbank begründete die Entwicklung mit „einer Neueinschätzung der Kreditwürdigkeit“ des Zahnarztes. Denn diese hatte nach nicht einmal einem Jahr eine Kreditzinsverteuerung von mehr als einem Prozent und Mehrkosten von fast 2.000 Euro ergeben. Die Inanspruchnahme des Überziehungskredits hat bei W. Tradition, da er seine laufenden Kosten, insbesondere die Gehälter für seine Mitarbeiterinnen, über den Überziehungskredit begleicht. Darüber hinaus finanziert er anfallende Kosten, etwa Reparaturarbeiten am Praxisgebäude, ebenfalls mithilfe seines Geschäftskredits.

Zu wenig geredet

Da mittlerweile aber fast 10 Prozent Zinsen anfallen, hat W. die Nase endgültig voll. Dabei erinnerte er sich auch daran, dass das letzte ausführliche Bankgespräch mit dem damals für ihn zuständigen Kundenberater fast zwei Jahre zurückliegt, obwohl seinerzeit etwas anderes vereinbart worden war. Zudem hatte die Bank doch damals eine Verbesserung seines Ratings, also seiner Kreditbeurteilung, und damit seiner Kreditkonditionen in Aussicht gestellt – wenn es ihm gelinge, sein Eigenkapital schrittweise zu erhöhen. Das hat er längst geschafft, ob sich sein Rating aber tatsächlich verbessert hat oder nicht, darüber hat er keinerlei Information. Daher will er nun gemeinsam mit seinem Steuerberater, mit dem Kundenberater und mit dem für ihn zuständigen Mitarbeiter des Kreditmanagements seiner Hausbank überlegen, wie eine Umschuldung auf dem Praxiskonto stattfinden kann. Und zwar mittels eines herkömmlichen Kredits, wie er ihn vor Jahren bereits einmal in Anspruch genommen hat und der damals weit niedriger als sein Überziehungskredit verzinst wurde.

Zu viel bezahlt

Darüber hinaus wird sein Steuerberater bis zum Gesprächstermin eine Aufstellung jener Gesamtkosten anfertigen, die mit der Instandhaltung des Praxisgebäudes zu tun haben. Dieser Betrag soll durch ein mittelfristiges Darlehen umgeschuldet werden. Damit erreicht W. nicht nur eine Reduzierung seiner Kreditzinsen, sondern auch eine Tilgung seiner Verbindlichkeiten.

Ein weiterer Schwerpunkt soll die Verbesserung des Ratings sein. Hierzu soll sein Steuerberater anhand W.s Eigenkapitalentwicklung beweisen, dass eine Verbesserung seines Ratings und damit seiner Kreditkonditionen gerechtfertigt ist. Auch zum Praxisrating besteht Erklärungsbedarf, der von W. nicht eingefordert wurde: Es gibt bis heute keine Informationen der Bank über die Gewichtung der unterschiedlichen Ratingbestandteile seiner Praxis.

Michael Vetter, Fachjournalist für Finanzen E-mail:

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