Die Debatte: Zahnärzte als Heilpraktiker
Laut Memorandum gibt es im deutschen Gesundheitswesen zwei Parallelwelten: die Welt der akademischen Medizin und die Welt der Heilpraktiker. Während die akademische Medizin nach Evidenzbasierung und begründetem Fortschritt strebe, seien Heilpraktiker in der bis heute wissenschaftlich unterlegten Gedankenwelt der Samuel Hahnemanns verankert.
Dabei geht es nicht nur um Heilpraktiker, sondern auch um Ärzte und Zahnärzte, die Komplementäre und Alternative Medizin-Verfahren anbieten. Während Ärzte nicht als Heilpraktiker firmieren dürfen, ist dies für Zahnärzte, Psychologen oder Physiotherapeuten möglich. Diese können ihre Befugnisse durch eine Zusatzzulassung als Heilpraktiker ausweiten. Den Münsteraner Experten ist es ein Dorn im Auge, dass Heilpraktiker-Zahnärzte – ebenso wie praktiker-Physiotherapeuten – grundsätzlich auch Nieren- und Herzprobleme behandeln dürfen.
Sie schlagen daher vier Optionen vor, um „das Missverhältnis von Qualität und Befugnis der Heilpraktiker“ zu korrigieren – diese reichen von der Einschränkung ärztlicher Tätigkeiten über die Unterwerfung an ärztliche Weisungen und die Abschaffung des staatlichen geschützten Berufs des Heilpraktikers bis hin zu einem staatlich geprüften Fach-Heilpraktiker. Anschließend folgte ein Interview mit Dr. Hans-Werner Bertelsen, Mitglied der Expertengruppe „Münsteraner Kreis“. Darin äußerte er sich zu den Gefahren, die seiner Meinung nach bestehen, wenn Zahnärzte als Heilpraktiker arbeiten: „Aus eigener – auch leidvoller – Erfahrung weiß ich, dass Heilpraktiker-Zahnärzte esoterische Erklärungsmodelle für banale odontogene Entzündungen angeben, um mithilfe von induzierten irrationalen Ängsten ‘Leistungen‘ zu verkaufen.“ Für Bertelsen ist die Sache klar: „In Anbetracht der aktuellen Erkenntnislage kann es nach meinem Dafürhalten nur eine Konsequenz für Add-on-Zahnärzte geben: Entweder sie bleiben auf dem esoterischen Acker [...] oder sie kehren zurück in den von ihnen studierten und examinierten Bereich logischer Plausibilität.“
Anmerkung der Redaktion
Als wir den Artikel zum Münsteraner Memorandum in den zm 17/2017 veröffentlichten, war uns bewusst, dass wir damit unterschiedliche und in Teilen auch emotionale Reaktionen auslösen werden. Allerdings haben uns die teils heftigen Leserreaktionen samt drastischer Formulierungen überrascht. Und es gehen nach wie vor noch Leserbriefe zu diesem Thema ein. Bereits die bloße Anzahl an Zuschriften zeigt, dass Sie das Thema bewegt, hier und da sogar getroffen hat. Dennoch möchte ich mich für eine sachlich geführte Debatte aussprechen. Wie die folgenden Leserbriefe zeigen, fühlt sich manch ein Leser von Herrn Dr. Hans-Werner Bertelsen persönlich angegangen. Und auch die zm musste sich den Vorwurf der Polemik gefallen lassen. Dazu sei gesagt: Dass die zm über das Münsteraner Memorandum und die darin formulierten Forderungen angemessen und sachlich berichtet, ist eine Notwendigkeit. Dass Herr Dr. Bertelsen, als Mitglied des Münsteraner Kreises, in einem Interview dazu sehr deutliche – auch emotionale – Worte findet, um die Forderungen aus seiner Sicht zu unterstreichen, negiert das nicht. Aus meiner Sicht darf in dieser Debatte deshalb nicht aus den Augen verloren werden, dass das Münsteraner Memorandum nicht die Einzelmeinung von Herrn Dr. Bertelsen – der als einziger Zahnarzt in diesem Kreis natürlich als erster im Interview zu Worte kam – darstellt, sondern eine von 15 Wissenschaftlern getragene und konsentierte Forderung eines Expertenkreises ist. Ri
Wer bestimmt, was Irrsinn ist?
So sehe ich es – das Münsteraner Memorandum in der Exegese durch Herrn Kollegen Bertelsen: Als meine Kommilitonen mit mir 1984 das Zahnmedizinstudium begannen, wetterte der Universitätsprofessor über die „Eisenstangen“, die man neuerdings in die Münder einpflanze und meinte, das sei Prothetik! Niemals werde sich dieser Unfug durchsetzen! Wir merken uns: Implantologie wurde in der Praxis entwickelt, verächtlich gemacht und erst später von der Schulmedizin übernommen.
Wissenschaft ist Wandel
Man lehrte uns, Fluoride in den mütterlichen Organismus zu rezeptieren, damit die fötalen Adamantoblasten widerstandsfähigeren Zahnschmelz produzieren könnten. Wer als Zahnarzt oder gar als Student dagegen kritische Worte einlegte, durfte damals lernen, sich zu ducken! Heute beharren nur noch einige wenige hartgesottene Professoren der Pädiatrie auf den wissenschaftlich völlig überholten systemischen Fluoridierungen im Säuglingsalter. Wer sich einmal die Mühe gemacht hat, sich eingehend und objektiv mit der zunächst vorwiegend amerikanischen Fluoriddiskussion ab 1940 zu beschäftigen (und sei es einfach nur, um zu wissen, wer denn nun Recht hat), der wird feststellen, wie wandelbar wissenschaftliche Argumente in einer von politischen und wirtschaftlichen Interessen, aber auch von subjektiven Überzeugungen geprägten Welt genutzt wurden (Nein, ich bin kein „Fluor-Gegner“!). Ich darf nur rückwirkend befriedigt feststellen, dass meine aufgrund kritischer Gedanken zum Staatsexamen 1990 gebildete Meinung sehr nahe an dem war, was die aktuelle „Schulmedizin“ heute vertritt.
Wissenschaft ist ergebnisoffener, ewiger Dialog. Oder subjektive Meinung.
Wissenschaft ist in Entwicklung. Glaube ist es auch. Die katholische Kirche hat es aufgegeben, inquisitorisch „abweichende Meinungen“ zu verfolgen und auszumerzen. Dennoch hat es zu allen Zeiten und in allen Weltbildern Bestrebungen gegeben, die eigene Auffassung festzuschreiben und als verbindlich für alle anderen zu diktieren. Dabei ist es erleuchtend, wie schwer sich „die Wissenschaft“ (Biologie, Quantenphysik, Theologie, Psy- chologie, Medizin ...) in der Beantwortung einer so fundamentalen Frage tut, wie sie beispielsweise im März 2013 in dem interdisziplinären Kolloquium an der Universität Witten/Herdecke mit dem Thema „Was ist Geist?“ auf- geworfen wurde. Eine befriedigende Konsens-Lösung gab es damals nicht. Wer aber rational nicht beantworten kann, was „Geist“ denn überhaupt ist, tut sich natürlich auch schwer mit einer sachgemäßen Stellungnahme zu einem so umstrittenen Thema wie „Geistheilung“.
Das hindert aber natürlich bestimmte Geister nicht daran, eine feste Meinung zu vertreten. Herr Bertelsen macht hier keine Ausnahme. Von Hause aus als niedergelassener Kollege mit einer Approbation ausgestattet wie wir alle, erhebt er sich in seinem Anspruch auf Wahrheit und verurteilt in einem großen, polemischen und polarisierenden Rundumschlag alles, was irgendwie vom derzeitigen(!) Mainstream der Wissenschaft abweicht: Was er aussagt, ist viel subjektive Meinung, wenig belastbare objektive Wissenschaftlichkeit, für die er ja vorgibt, einzustehen. Geht es auch rationaler, nüchterner? Nein, denn so sind die Fundamentalisten. Sie möchten nicht diskutieren. Sie möchten verbieten. Was „Irrsinn“ ist, bestimmen sie.
Anstatt beispielsweise darüber zu diskutieren, wie wir mit der zunehmenden Zahl von Allergikern, Atopikern und multimorbiden Patienten in unserem Fachgebiet umgehen (der Epicutantest ist da nun wirklich keine Lösung!), wird lieber in einem Rundumschlag gegen „esoterischen Mumpitz“, gegen die „viel zu hohe Zahl der Impfgegner und der Sekten in unserem Land“ gewettert. Man könnte sich achselzuckend von dieser Niveaulosigkeit abwenden und sich nicht angesprochen fühlen, wenn man nicht wissen würde, dass hinter dieser bewusst verächtlich machenden Polemik die Ausschaltung von allem und jedem steht, was derzeit Meinung der derzeitigen Hochschul-Vertreter und ihres Drittmittel lastigen Hintergrundes ist."
„Patientenschutz“ ist kein belastbares Argument
Wie eingangs gezeigt wurde, kann sich die Sichtweise der Wissenschaft verändern. In einer in Denkschablonen zementierten Wissenschaftswelt allerdings weniger schnell. In der Natur gibt es keine endgültigen Wahrheiten: Mutationen können sich als Irrtum erweisen – oder als Vorläufer des Mainstreams und des Erfolgs von morgen. Daher ist die Therapiefreiheit und die Pluralität in der Medizin eine Conditio sine qua non. Auch ist ärztlicher „Hokuspokus“ keinesfalls auf Heilpraktiker und sektiererische Esoteriker beschränkt: Bertelsen selbst hat in den Zahnärztlichen Mitteilungen (Heft 5/2016) einen spektakulären, auch im SPIEGEL veröffentlichten Fall dargestellt, wie ein Patient mit einem simplen odontogenen Abszess zwei Jahre lang eine wahre Odyssee durch Fehldiagnosen und -behandlungen seiner behandelnden Ärzte erlitten hat. Auch die Mainstream-Medizin wird von Menschen vertreten, sie ist daher weder in der Theorie noch in der Praxis der Hort der „reinen Lehre“ und der ewige Garant für eine menschenwürdige, rationale und rationelle Behandlung. Einig sind wir uns, dass man mit Homöopathie weder anorganisches noch methyliertes Quecksilber ausleiten kann und dass es unethisch ist, verzweifelten Tumor-Patienten für viel Geld falsche Hoffnungen zu machen. Tumorpatienten sind aber auch nicht die Klientel der Zahnärzte. Auch dann nicht, wenn sie zugleich Heilpraktiker sind. Ebenso wenig haben wir als Zahnärzte etwas auszusagen zum Für und Wider einzelner Impfungen oder gar des „Impfens“ an und für sich. Daher kann man die entsprechenden Aussagen Bertelsens nur als Stimmungsmache werten. Billig, weil es (derzeit, auch das kann sich wieder ändern!) gerade Konjunktur hat, jedwede kritische Stimme zur Impfproblematik als Brunnenvergifter und Volksschädling zu denunzieren. Rational geführte Diskussionen sehen anders aus.
Wenn es gute Argumente gegen Homöopathie und die Jahrtausende alte Medizinsystematik der Meridiane gibt, dann reicht es doch, diese vorzubringen, anstatt sie mit einem trotzigen „Dem Irrsinn muss ein Ende gesetzt werden!“ erst polemisch mit Hütchenspielern und Horoskopen in einen Topf zu werfen und dann verbal zu verbrennen. Wer als Patient nicht richtig behandelt wird, hat das Recht, zu klagen. Die Ungeduld und Polemik ist daher kein Beitrag zum Patientenschutz. Allerdings einer zur Zerstörung des Burgfriedens.Ich werde niemals Menschen verstehen, die mit dem Finger auf andere zeigen, anstatt sich täglich darum zu bemühen, selbst besser zu werden und ihren Patienten bestmöglich zu helfen.
Die Ausbildung der Heilpraktiker ist völlig unzureichend
Leserbrief: Der Verfasser ist der Redaktion bekannt
Mit seinem Artikel hat Herr Dr. Bertelsen offenbar in ein Wespennest gestoßen, was sich auch der gleich gefolgten Replik der Heilpraktiker entnehmen lässt. Ich persönlich halte nur die Abschaffungslösung für konsequent. Da es jedoch einen ganzen Berufsstand betrifft und die Heilpraktiker in Deutschland in unserer Gesellschaft weiterhin aus unerfindlichen Gründen ein hohes Ansehen erfahren, halte ich diese Lösung für schwer durchsetzbar. Ich bin der Meinung, wenn sich eine Abschaffung nicht durchsetzen lässt, sollten zumindest die Berufsausübungsordnung der Heilpraktiker, deren Befugnisse überdacht und stark eingeschränkt werden. Außerdem halte ich die Ausbildungsanforderungen für völlig unzureichend. Zum Beispiel besteht die schriftliche Prüfung ausschließlich aus einem Multiple-Choice-Verfahren, wobei viele Fragen zum Üben bereits im Internet kursieren. Man muss sich mal vorstellen, dass diese Leute eigenverantwortlich am Menschen/Patienten arbeiten und teilweise gerade einmal einen 10te Klasse-Abschluss aufweisen. Ich wage zu bezweifeln, dass sie der enormen Verantwortungsanforderung immer voll und ganz gerecht werden können. Ein unhaltbarer Zustand. Die Kombination von Zahnarzt und Heilpraktiker halte ich auch für absolut unsinnig. Die Frage, die sich mir stellt ist, wie die Experten die Abschaffungslösung durchsetzen möchten.
Leserbrief von Dr. medic-stom/RU Martin Klehmet, Bremen
Selbstverständlich sollte ein Arzt oder Zahnarzt wissenschaftliche Erkenntnisse zur Basis seines Denkens und Handelns machen. Ein Wissenschaftler zeichnet sich aber dadurch aus, dass er sich in dem Bemühen, in seiner Wissenschaft weiterzukommen, auch in anderen Bereichen suchend orientiert. Er stellt Hypothesen auf, die er dann entweder bestätigen kann oder sie verneinen muss. Auch Letzteres ist Teil einer wissenschaftlich wertvollen Erkenntnis.
Nun kann von ernsthaften Medizinern nicht bestritten werden, dass die sogenannte evidence-based-medicine bei allen geradezu sensationellen Erfolgen in der Akutmedizin für die allermeisten chronischen Erkrankungen bis heute über keine wirklich nachhaltigen Therapiekonzepte verfügt. Stattdessen versucht sie oft durchaus erfolgreich, den Patienten mangels eigener Alternativen mittels lebensbegleitender medikamentöser Therapien „über die Runden zu bringen“. In dieser Situation suchen einige Ärzte nach Auswegen aus dieser wenig befriedigenden Situation. Nun lebt die „heilpraktische Kunst“ über mannigfaltige Naturheilverfahren von systemischem Denken und Handeln. Könnte das nicht vielleicht auch für eine wissenschaftlich orientierte Medizin (Prof. Köbberling, Uni Düsseldorf) ein Weg sein, über den sich das Nachdenken lohnt, anstatt ihn zu diffamieren? Die Charitè geht diesen Weg. Unter der Leitung von Prof. Michalsen bietet sie ihren Patienten naturheilkundliche und in Deutschland als heilpraktische Methoden angesehene Therapien der komplementären und alternativen Medizin an wie Pflanzenheilkunde, Ernährungsmedizin, Ordnungstherapien, Bewegungstherapien, Schröpfen, Neuraltherapie, Blutegeltherapie, Wärmetherapie, Hydrotherapie, Balneotherapie, Öldispersionsbäder, Massagen, Akupunktur, Qi Gong, Homöopathie, Osteopatie und Shiatsu. Sind diese Mediziner an der Charitè die Hütchen spielenden Jahrmarktmediziner des Kollegen Bertelsen? Muss man im Übrigen den Heilpraktikern, dessen Abschlussprüfung zum staatlich anerkannten Diplom von Ärzten abgenommen wird (nach Bertelsen ein „Jodeldiplom“), ganz allgemein abschaffen, nur weil es ein paar nicht ganz ethisch handelnde Repräsentanten in dieser Berufsgruppe gibt? Dann müsste man alle Berufe auch die des Arztes und des Zahnarztes abschaffen. Betreiben wir bitte nicht ein Heilpraktikerbashing so wie wir auch kein Ärzte- oder Zahnärztebashing erleiden wollen.
Es stellt sich zwangsläufig eine ganz andere Frage. Ist eine Professorin für Medizinethik, die laut ihres curriculum vitae höchstens fünf Jahre klinisch gearbeitet hat, die Richtige, um in Bezug auf die Arbeit von Heilpraktikern als „gegenwärtigen Irrsinn“ zu deklamieren? Sind die Ethiker, die Wissenschaftstheoretiker, die Psychologen und die Juristen des Münsteraner Kreises wirklich die kompetenten Experten, um im Rahmen eines sogenannten „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker“ ohne ein einziges Beispiel unethischen Handels für die heilpraktische Arbeit Beschränkungslösungen, arztzentrierte Lotsenlösungen, Abschaffungslösungen oder Kompetenzlösungen zu fordern? Könnte man das als akademische Interlektualhypertrophie in der Hochschulmedizin bezeichnen?
Auch Zahnärzte suchen oft nach mehr als nur nach dem „Ober- und Unterkiefer“ des Herrn Kollegen Bertelsen, welche in seiner Auffassung die Ganzheitliche Zahnmedizin ausreichend betreffen. Mehr gibt es anscheinend für ihn nicht. Die von ihm erwähnten „Herde mit Fernwirkung“ sind wissenschaftlich über die Immunologie längst bewiesen (Zytokinfreisetzung durch Im- munaktivität). Sie werden von manchem medizinischen Wissenschaftler sogar als Kofaktor in der Entstehungskaskade chronischer Erkrankungen angesehen (Prof. Straub, Uni Regensburg). Außerdem, warum spricht der Kollege von „mystifizierten Fern- wirkungen“ auf Grund von hämatogenen Keimstreuungen. Existierten diese nicht, müssten wir Zahnärzte für chirurgische Eingriffe an entzündlichen Prozessen auch niemals antibiotische Abdeckungen vornehmen, um die vom Kollegen als mystifi- ziert beschriebenen Fernwirkungen zu vermeiden. Auch bei Vertretern der akademischen Schul-Zahnmedizin gibt es Umstrittenes: Zuviel oder zu wenig Prophylaxe, Fluoridierung, mangelnde Füllungstherapie, Amalgam oder nicht Amalgam, Wurzelbehandlungen, nicht depistierte inflammatorische Prozesse (silent inflammations), zu wenig PA-Therapie, zu viele oder zu wenige (zu späte) Überkronungen, zu viele Implantate etc., etc. Es gibt auch einzelne Zahnärzte, denen Fehlleistungen vorgeworfen werden. Sollte aus dieser Unsicherheit heraus die Zahnmedizin verboten werden? Die Publikumsbeschimpfung von Peter Handke war und ist umstritten; die Kollegenbeschimpfung für Zahnärzte mit der staatlich anerkannten Qualifikation zum Heilpraktiker von Dr. Bertelsen ist zurückzuweisen. Weiter sollte der Gesundheitsexperte Bertelsen wissen, dass entgegen seiner Meinung die BZÄK gegenüber den Länderkammern keine Weisungshoheit hat und sie deswegen den Länderkammern nichts erlauben oder verbieten kann.
Die Erschütterung der Heilpraktiker über die „undifferenzierte Darstellung“ ihres Berufsstandes ist objektiv absolut nachvollziehbar. Mir als Zahnarzt ist solches peinlich. Der Leser sollte sich aufgerufen fühlen, die Diskussion um das in Rede stehende Memorandum im Internet zu verfolgen. Die Arroganz und die Unflätigkeiten, die in der Mehrheit einer Seite zuzuordnen sind, fallen dort auf. Respekt sollte einer der Grundsätze bei Berufsgruppen sein, die sich um das Wohl hilfesuchender Patienten sorgen.
Besser das Gute aus zwei Welten zu vereinigen
Leserbrief von Jochen Plate, Wuppertal
Gott sei Dank gibt es Menschen wie Sie, die einem minderbegabten Akademiker wie mir die Welt so einfach in schwarz-weiß erklären können. Alles, was man nicht riechen, schmecken oder sehen kann, ist nicht existent!? Geile Logik.
Die „Dentisten“ sollten also ins Boot geholt werden? Deshalb wurde dieser Beruf dann ja auch abgeschafft. Übrigens gibt es in der Schweiz noch den sog. „Prothetiker“, der nicht selten bessere Vollprothesen „bastelt“ als mancher Zahnarzt. Aus den Heilpraktikern sollen aber dauerhaft „Gesundheitsberater“ werden?
Bezeichnend auch, dass in Ihrem Memorandum kein Heilpraktiker eingebunden war, denn darum ging es ja ganz offensichtlich nicht. Das ewige Geseier vom gefährlichen Impfgegner und Sekten-Scharlatan klingt zunehmend ermüdend. Den gleichen Aufsatz über die Schulmedizin finden Sie sicher analog in der „Eso-Ecke“. Diese Hardliner-Nummer ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Sie setzen sich darüber hinaus dem Verdacht aus, eher um Ihre Pfründe als um das Wohl des Patienten besorgt zu sein. Wer hier letztendlich die Satire gibt, darf man sich berechtigt fragen.
Warum wohl wenden sich so viele Patienten von der Schulmedizin ab? Sicher nicht aus purer Zufriedenheit. Die Leute sind so enttäuscht und verzweifelt, dass sie sich lieber einen Haufen Hühnermist auf den Kopf setzen und auf einem Bein pfeifen, als sich die ärztlichen Todesurteile abzuholen. Im Übrigen sind die meisten Versorgungen nicht systemprotegiert, sondern die Patienten zahlen selbst. Wir sollten vielmehr versuchen, das Gute aus beiden Richtungen zu vereinen, als rundweg alles Andersartige polemisch und beleidigend wie beleidigt abzulehnen. Nicht, dass ich grundsätzlich für jedes noch so obskure Verfahren einen Freibrief erwarte, dennoch glaube ich, dass Miteinander besser als Gegeneinander funktioniert.
Viele unwissenschaftliche, esoterische aber auch zahnärztliche Grüße
Die Wahrheit von heute...
Leserbrief von Dr. Stefan Fritzen, Gransdorf
Zur Debatte um die „Endlösung“ der Heilpraktikerfrage im Sinne des Medizin-Faschismus bitte ich zu bedenken, dass nicht alles, was den Anschein erweckt, evident zu sein, auch wirklich evident ist: Die Evidenz von heute ist die Placebostudie von morgen. Die Wahrheiten von heute werden zu den Irrwegen von übermorgen.
Komplementärmedizin ist eine außerordentliche Ergänzung unseres Berufs
Leserbrief von Dr. Dietrich Volkmer, Bad Soden
Dieser polemische Artikel erscheint mir außerordentlich niveaulos. Etwas Sachlichkeit wäre besser gewesen. Was sollen solche Bemerkungen wie „Mystifizierung von Fernwirkungen“, „geheime Energie-Meridiane“ und „Verklebung von Chakren“ usw.? Der Gipfel ist die Bemerkung: Ganzheitliches Arbeiten bedeutet: „Ich behandle nicht nur den Oberkiefer, sondern auch den Unterkiefer meiner Patienten“. Was soll eine derartige Banalität? Ich bin kein Heilpraktiker, halte aber die Komplementär-Medizin für eine außerordentliche Ergänzung und Bereicherung unseres Berufs.
Was wirkt, wenn Nichts viel bewirken kann?
Leserbrief von Ulrich Wagner, Zahnarzt, Lilienthal
Sehr geehrter Herr Bertelsen,
Sie führen schon seit langer Zeit einen Kreuzzug gegen alles und jeden, das und der auch nur etwas hinter Ihrem (aus meiner Sicht sehr engen) Horizont praktiziert. Was für ein differenziertes und profundes Verständnis von Ganzheitlichkeit: Ober- und Unterkiefer sind zu behandeln! Wow! Davon habe ich ja noch nie gehört. Ach ja – richtig – in beiden Kiefern gibt es ja Zähne! Danke, danke, danke für die Erinnerungshilfe. Diesem anspruchsvollen Denken entspricht auch das Vokabular. Nur ein Beispiel: die berühmte „Zuckerkugel“. Schon mal was davon gehört, dass sich Wissenschaftler, Professoren und sogar Herr Dr. Bertelsen ernsthaft dem Placebo-Effekt widmen? Was wirkt denn da, wenn „Nichts“ so viel bewirken kann (1000-fach doppelblind studiert)? Hat Wirkung vielleicht etwas mit Information zu tun? Gibt es da vielleicht noch generell andere Dimensionen als die examinierten Inhalte? Wieso verändert sich Schmerzwahrnehmung in zahnärztlicher Hypnose? Fragen über Fragen.
Sehr geehrter Herr Bertelsen, bleiben Sie doch einfach ein guter Zahnarzt – der sind Sie sicher und das will ich Ihnen keinesfalls absprechen ... so lange Sie den Unterkiefer nicht mal vergessen. Erlauben Sie mir abschließend noch einen Tipp zu geben: Setzen Sie sich mit der Schmerzexpertin Prof. Dr. Ulrike Bingel in Verbindung, die u.a. eine Arbeitsgruppe zur Erforschung der Informationsverarbeitung im menschlichen Schmerzsystem leitet (Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf und UK-Essen). Ihr Blick auf das Thema „Placebo“ wird sich enorm verändern. Zudem wäre ein ganz klein wenig Quantenphysik und Bio-Informatik auch nicht schlecht. Oder ist das auch alles „Jahrmarkt“?
„Alles gehört auf denselben Prüfstand“
Das Münsteraner Memorandum hat eine längst überfällige Diskussion in Gang gebracht, denn es darf kein „zweierlei Maß“ geben. Sowohl bei der Definition, ob eine Methode wirkt, als auch im Streitfall vor Gericht muss es für gesetzlich Versicherte vor allem eines geben: allgemeinverbindliche Standards. Juristisch zählt im Fall eines Streits nur die Aussage eines Gutachters. Im Bereich der sogenannten „Alternativmedizin“ existieren keinerlei Standards, folglich gibt es auch keine juristisch verwertbaren Gutachten. Ein durch fehlende Standards entstehender rechtsfreier Raum ist aber mit ethischen Grundprinzipien nicht vereinbar.
Im Bereich der akademischen Medizin gibt es viele Missstände, die vom Münsteraner Kreis benannt werden. Missstände, die – sollten sie weiterhin fortdauern – in der Folge zu einer Nachfrage bei Heilpraktikern führen können. So sind viele GKV-Patienten unzufrieden mit der Ausführlichkeit einer ärztlichen Beratung. Oftmals wird beklagt, der Arzt habe viel zu wenig Zeit. Im Bereich der GKV wird eine ärztliche Beratung mit 9,- Euro vergütet und ist damit nahezu wertlos.
Dieser Missstand darf aber nicht dazu führen, das lebenswichtige ärztliche Gespräch als Element der Grundversorgung nur in der Kombination mit kruden Methoden, deren Theorien auf der „Säftelehre“ des Mittelalters beruhen, zu verknüpfen. Es ist dringend geboten, in der medizinischen Versorgung Freiheiten zu erhalten, Missstände zu benennen und Fehlanreize abzuschaffen. Die GKV-Vergütungen der Sprechenden Medizin müssen den Betriebskosten einer Praxis angenähert sein, damit auch der Landarzt eine Überlebenschance bekommt und Patienten im ländlichen Bereich nicht vom Heiler abhängig werden. Schon jetzt herrschen in ländlichen Bereichen kritische Zustände bei der hausärztlichen Grundversorgung. Was für Privatpatienten längst Standard ist, darf nicht länger ihr Privileg bleiben, sondern muss auch für gesetzlich Versicherte gelten: Der kommunikative Austausch im Rahmen zeitaufwendiger Anamnesen, zum Beispiel bei Tumorkranken oder polymorbiden Patienten, ist lebenswichtig und muss daher ermöglicht werden – zum Beispiel in Form einer „Intensivberatung“. Die Vergütung für eine Intensivberatung kann sich hierbei an dem Niveau einer „Homöopathischen Anamnese“ orientieren.
Kommunikativer Austausch im Bereich der GKV darf keine esoterische Zwangsverpackung erhalten – auch und gerade nicht aus Gefälligkeit, weil „Patienten es wünschen“. Denn das wäre ein handfester Etikettenschwindel und würde bedeuten, die drei Grundprinzipien des Sozialgesetzbuches „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ zu verraten, um sie durch die Attribute „abergläubisch, beliebig und gefälligkeitsorientiert“ zu ersetzen. Der Bundesgesetzgeber ist hier aufgerufen, die „besonderen Therapierichtungen“ abzuschaffen. Alles gehört auf denselben Prüfstand. Wenn Leistungen, die heute der „Alternativmedizin“ zugeordnet werden, ein vernünftiges Nutzen-Schaden-Verhältnis haben, gehören sie in den allgemeinen Leistungskatalog. Ungeprüft jedoch, gehören sie weder durch die künstlich anmutende Legitimation von „Selektivverträgen“ in den großen Topf, noch auf eine Extra-Rechnung der von hohen Beiträgen ohnehin schon arg gebeutelten Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten.
Patienten nicht ausreichend geschützt
Leserbrief von OA Dr. med. dent. Holger Gloerfeld, Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Standort Marburg, Medizinisches Zentrum für Zahn- Mund- Kieferheilkunde, Abteilung für Orofaziale Prothetik und Funktionslehre
Ich kann den Autoren der beiden Artikel nur zustimmen! Dass unkonventionelle Verfahren (KAM) gerne als „ganzheitliche Medizin“ oder „Naturheilverfahren“ angeboten werden, ist in der Regel nicht zutreffend und darf unsere Patienten nicht zu der irrigen Annahme verleiten, dass deren Anwendung grundsätzlich sanft und ohne Nebenwirkungen sei. Der Patientenschutz muss hier unbedingt verbessert werden!
Durch falsche Diagnosen aus einer Material-Testung zum Beispiel mittels Kinesiologie oder nach unbegründeter Entfernung angeblich „beherdeter“ Zähne und von Kieferknochen nach Diagnostik mittels Elektro-akupunktur nach Voll (EAV) kann eine zufriedenstellende prothetische Versorgung stark erschwert oder sogar unmöglich werden.
Die notwendige Diagnostik und Therapie kann möglicherweise unterbleiben und falsche Diagnosen ungeeigneter Verfahren können sich für die Patienten im Sinne einer Nocebo-Wirkung negativ auswirken. Auch die die Behauptung „Wer heilt, hat recht“ kann nicht überzeugen und zeugt eher von unkritischer Denkweise, bestenfalls von guter ärztlicher Intuition. Es wird nicht hinterfragt, welche der oft polypragmatisch angewendeten Maßnahmen tatsächlich die Heilung bewirkt haben. Waren es gar die Selbstheilungskräfte? Die Reduktion von Krankheit/Gesundheit auf den Fluss von „Energie“ auf bestimmten „Bahnen“ wird der Komplexität des menschlichen Organismus sicher nicht gerecht. Tatsächlich ganzheitliche oder umfassende ZahnMedizin ist systematisch, soweit wie möglich evidenzbasiert, präventiv/aufklärend, ursachenorientiert, prospektiv-minimal-invasiv / Strukturen erhaltend, berücksichtigt Körper/Psyche/ Intellekt, stärkt die Eigenverantwortung der Patienten und ist im Alter aufsuchend. Martin Luther, der kritische Geist seiner Zeit, würde heute dem Münsteraner Expertenkreis sicher beitreten und entsprechende Thesen an die Türen der BZÄK und des Gesundheitsministeriums nageln!
Ein lebensbedrohender Unsinn
Leserbrief von Dr. Andreas Fiege, Wohnort ist der Redaktion bekannt
Ich kann aus meiner 25-jährigen Erfahrung die geschilderten, leidvollen Erfahrungen des Kollegen Bertelsen vollumfänglich bestätigen. Hier wird mit unethischen und wissenschaftlich völlig unhaltbaren Methoden nicht bloß Honorar generiert, sondern obendrein noch mit den Ängsten und Nöten der Patienten „gearbeitet“. Der Berufsstand der „ganzheitlich“ tätigen Heilpraktiker hat sich diese Misere konkret selbst eingebrockt und muß neu anfangen. Ich bin daher für die „Abschaffungslösung“. Auf gar keinen Fall darf es für diesen oftmals lebensbedrohenden Unsinn auch noch Fortbildungspunkte quasi als Belohnung geben! Das setzt dem Ganzen die Krone auf. Wer heilt, hat zwar Recht, aber wer abzockt, gehört eben abgeschafft.
Wir empfehlen mehr Sachlichkeit
Leserbrief von Dr. Bernadette Burghartswieser, Dr. Bernd Burghartswieser, Neustadt/W.
Lieber Experte Dr. Hans-Werner Bertelsen,
nach Ihren erschreckend aggressiven und herablassenden Ausführungen über die Berufsgruppe der Add-on Zahnärzte (Autoren dieses Leserbriefes gehören nicht dazu!) tippen wir auf Überbelastung des Leber-/Gallenblasen- Meridians (TCM-Meridiane basieren auf Jahrtausende alter empirisch basierter Medizin) und empfehlen eine evidenzbasierte schulmedizinische Entlastungsbehandlung. Wenn sich Ihr Verständnis von ganzheitlichem zahnärztlichem Arbeiten wirklich in der Kernaussage: „Ich behandle nicht nur den Oberkiefer, sondern auch den Unterkiefer meiner Patienten“ gipfelt, dann ist dies ein medizinisches Armutszeugnis für Sie selbst. Für ganzheitlich zahnärztlich arbeitende Kolleginnen und Kollegen, die sich intensiv mit Immunologie, Epigenetik, Inflammaging, Immunoseneszenz, Biofilmmanagement, Entzündungs-Labordiagnostik, orthomolekularer Medizin, Ernährungswissenschaften und deren Auswirkungen, maßgeblich angestoßen durch orale Biofilminfektionen, auseinandersetzen ist Ihr Artikel, zurückhaltend formuliert, eine fachliche Zumutung. Wie weit zahnärztliche Verantwortung in den allgemeinmedizinischen Bereich hineinreicht, wird uns unter anderem durch die seit vielen Jahren beachtenswerten Veröffentlichungen von Professor Ulrich Schlagenhauf vor Augen geführt.
Mit der Erkenntnis, dass orale Biofilmerkrankungen wie Parodontitis, als „Multisystemerkrankungen“ bezeichnet werden und damit wissenschaftlich ganzheitliche Behandlungsstrategien erfordern. Professor Schlagenhauf steht nicht im Verdacht „esoterischen Mumpitz“ zu verbreiten oder die „Sektendichte“ im Land zu erhöhen. (Professor Schlagenhauf war von 2006–2011 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie und von 2014 bis 2016 Präsident der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde). Seine Veröffentlichung in Zahnmedizin up2date (Thieme-Verlag) 2017;11(4);387–405 „Die Rolle der Ernährung in der Ätiologie parodontaler Erkrankungen“ können wir Ihnen nur wärmstens empfehlen. Wir hoffen Ihre unsachlichen Ausführungen beruhen auf einer momentanen emotionalen Überlastung. Bleibt abzuwarten, ob die Empfehlungen des Expertengremiums zum Wohle unserer Patienten letztendlich auf rationaler wissenschaftlicher Abwägung basieren. In Anbetracht Ihrer Ausführungen zum Thema „ganzheitliche Zahnheilkunde“ müssen wir leider etwas abgewandelt zitieren: „Si tacuisses, expertus mansisses“ oder „Wenn Du geschwiegen hättest, wärst Du ein Experte geblieben“.
Unverschämt, selbstherrlich, nichtwissend, arrogant!
Leserbrief von Dr. Marina Erler, Weißenborn
Ich möchte vorausschicken, dass ich Zahnärztin und nicht heilpraktisch tätig bin. Eine Expertengruppe ohne Heilpraktiker will den anderen Berufsstand abschaffen. Das ist unverschämt, selbstherrlich, nichtwissend und arrogant. Was würde die Münsteraner Gruppe sagen, wenn die Berufsverbände der Heilpraktiker eine Expertengruppe zu medizinischen bilden würde wie zum Beispiel die Cholesterinlüge?
Ich habe den Weg einer meiner Patientinnen, inzwischen eine junge Heilpraktikerin, aus Neugierde verfolgt: Drei Jahre Ausbildung an einer Privatschule auf eigene Kosten, zum Abschluss eine schriftliche Prüfung mit den selben Prüfungsfragen der Medizinstudenten aus dem Physikum und danach noch eine eintägige praktische Prüfung mit Patienten. Nach Schnellbesohlung sah mir diese Ausbildung nicht aus.
Die Kammerkurse mit alternativen Inhalt, z. B. unterstützende Parotherapie, sind in Sachsen immer ausgebucht. Es scheint viele Kollegen zu geben, die anders denken als Herr Dr. Hans-Werner Bertelsen. Solchen arroganten Unfug habe ich lange nicht mehr gelesen. Aber er als Zahnarzt fühlt sich fachlich kompetent über Physiotherapeuten und deren heilpraktische Tätigkeit zu entscheiden. Die Veröffentlichung des Interviews ist weit unter dem Niveau einer Fachzeitschrift. Viel- leicht sollte Herr Dr. Bertelsen mal Herrn Andreas Michalsen, Professor für klinische Naturheilkunde an der Charité, konsultieren und Nachhilfestunden beantragen oder soll auch dieser Lehrstuhl abgeschafft werden? Mir selbst haben Osteopathen meine schweren Rückenprobleme heilen geholfen und mich vor einem komplizierten neurochirurgischen Eingriff bewahrt, übrigens ganz ohne Nebenwirkungen. Den Beruf des Osteopathen gibt es in Deutschland nicht, dafür sorgen solche Leute wie in der Münsteraner Gruppe. In Großbritannien und in den USA ist im Gegensatz zu Deutschland bei jeder komplizierten Entbindung eine Hebamme und ein Osteopath für das Neugeborene da. „Es gilt immer noch, wer heilt hat recht.“
An dieser Stelle möchten wir uns für die vielen Leserreaktionen bedanken. Die hier veröffentlichten Beiträge stellen eine Auswahl dar, um die geführte Kontroverse möglichst in ihrer Bandbreite abzudecken. Es liegen der Redaktion bereits weitere Leserbriefe vor, die in den kommenden Ausgaben veröffentlicht werden. Wir freuen uns auf Ihre Reaktionen.