FDI-Generalversammlung in Madrid – der Input der deutschen Delegation

Die Stimme der Praktiker weltweit

Über 8.000 Teilnehmer aus aller Welt folgten dem Ruf der FDI (World Dental Federation) zum wissenschaftlichen Kongress, der schwerpunktmäßig die Prophylaxe in den Mittelpunkt stellte. Die Generalversammlung der FDI mit rund 300 Delegierten brachte diverse Absichtserklärungen für eine bessere globale Mundgesundheit auf den Weg. Welche Rolle spielte dabei die deutsche Zahnmedizin und welche Bedeutung haben die Beschlüsse?

Die Absichtserklärungen zur Mundgesundheit und zur zahnärztlichen Profession schreiben die FDI-Strategie 2020 fort: So unterstützt die FDI ausdrücklich Forschung und Entwicklung CAD/CAM-gestützter Zahnmedizin zur Verbesserung der Qualität und zur Kostenreduzierung – unter Berücksichtigung der Entwicklung offener Systeme und internationaler Normen. Nach der Resolution zur Nachhaltigkeit in der Zahnmedizin sollen Angehörige der Mundgesundheitsberufe Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen und die Auswirkungen ihres Berufs auf die natürlichen Ressourcen minimieren, gleichzeitig die optimale Mundgesundheit für alle Menschen fördern. Die FDI-Stellungnahme zum lebenslangen Erhalt der Mundgesundheit zielt darauf ab, dass die Mundgesundheit in eine gesundheitsfördernde Politik einbezogen werden muss. 

Drei bisherige Stellungnahmen wurden einer umfangreichen Überarbeitung unterzogen: Die FDI befürwortet die Verwendung von Fluorid bei der Behandlung von Zahnkaries in der Vorbeugung und/oder Behandlung von frühen Läsionen bei Kindern, Erwachsenen und älteren Menschen. Im Bereich Fortbildung ruft die FDI die nationalen Zahnärzteverbände auf, sicherzustellen, dass ein strukturiertes und kontinuierliches Fortbildungssystem für alle Zahnärzte innerhalb eines ethischen Rahmens zur Verfügung steht sowie die Art, den Inhalt und den Umfang der zahnärztlichen Fortbildung zu definieren, die für den Zahnarzt in seiner Region angemessen, zumutbar und praktikabel ist. In der Stellungnahme zur zahnärztlichen Berufsausübung fordert die FDI öffentliche und private Leistungsträger auf – gemeint sind Regierungen, Versicherungen, Arbeitgeber, etc. –, die vom Zahnarzt geleistete Behandlung angemessen zu bezahlen. Es sei wichtig, dass sich Leistungsträger an der Finanzierung der Gesundheitsversorgung in Industrieländern und noch mehr in Entwicklungsländern beteiligen, wo sie eine solide Grundlage für ein erschwingliches, sicheres und qualitätsorientiertes Gesundheitssystem bieten können, ohne sich in die Behandlungsentscheidungen des Zahnmediziners einzumischen.

Zweijährige Präsidentschaft

Turnusmäßig trat in Madrid ein neues Präsidium in die Verantwortung. Die US-Amerikanerin Dr. Kathryn Kell von der American Dental Association übernahm die Präsidentschaft für die nächsten zwei Jahre von Dr. Patrick Hescot aus Frankreich. Der bisherige Sprecher, Dr. Gerhard Seeberger vom italienischen Zahnärzteverband AIO, wurde zum Präsident-elect gewählt, er hatte sich gegen den Mexikaner Dr. Jaime Edelson deutlich durchgesetzt. Die Amtszeit für die ernannten und gewählten neuen Vorstandsmitglieder begann am 1. September 2017. Der FDI-Vorstand ist derzeit ohne deutsche Beteiligung, dennoch war der Einfluss der deutschen Delegation in den Stellungnahmen spürbar, die in den fünf ständigen Ausschüssen erarbeitet wurden. 

Hintergrund: Die FDI

###more### ###title### Das sagen die Delegierten ###title### ###more###

In drei der fünf Ausschüsse arbeiten deutsche Delgierte mit: Zahnärztliche Praxis (Dental Practice), Education (Fortbildung) und Wissenschaft (Science). Wir haben nachgefragt, welche Stellungnahmen erarbeitet wurden, welchen Input die deutsche Delegation eingebracht hat und welche Bedeutung die Beschlüsse aus Sicht der deutschen Zahnmedizin haben. Hier die Antworten:

Dr. Michael Sereny, Hannover, Vorsitzender des Ausschusses Zahnärztliche Praxis (Dental Practice): 


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 Es ist für die Kollegenschaft in Deutschland wichtig, auf die Arbeit der FDI aktiv Einfluss zu nehmen, denn die FDI vertritt die Interessen der Zahnärzteschaft weltweit bei den großen internationalen Organisationen wie etwa der UN (WHO, UNEP, IAEA) oder der ISO (International Organisation for Standardization). Der Arbeit der FDI ist es etwa zu verdanken, dass das Minamata-Abkommen für Amalgam kein Verbot (phase out), sondern lediglich eine Reduzierung (phase down) vorsieht.

Der Ausschuss Dental Practice (DPC) der FDI ist mit sechs in eigener Praxis tätigen Zahnärzten besetzt, aus Armenien, China, Costa Rica, Frankreich, den USA und Deutschland und kann als die Stimme der Praktiker weltweit betrachtet werden.

Vier der in Madrid verabschiedeten Stellungnahmen wurden vom DPC erarbeitet: „Zahnärztliche Praxis und Kostenerstatter“, „Qualität in der Zahnmedizin“, „Umweltschutz in der Zahnmedizin“ und „Werbung in der Zahnmedizin“ – alles Themen, die auch in Deutschland aktuell und wichtig sind. Aktive Mitarbeit bei der Erstellung dieser weltweit beachteten Stellungnahmen gewährleistet, dass diese hilfreich, in wenigen Fällen aber wenigstens nicht negativ für unsere standespolitische Arbeit in Deutschland sind.

Diskutiert haben wir im Ausschuss auch ein umfangreiches Aus- und Weiterbildungsprogramm zum Strahlenschutz in der Zahnmedizin, das die Internationale Atomenergie Organisation (IAEA) gerade vorbereitet. Ausgearbeitet von Wissenschaftlern war es doch notwendig, einige Passagen aus der Sicht der Praktiker kritisch zu kommentieren und konkrete Änderungen vorzuschlagen.

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Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer:


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 Die deutsche Delegation unter Leitung der BZÄK hat viel erreicht. Wir haben ein Thema von Weltrang dort verortet, wo es hingehört – und an die aktuelle Tagespolitik angeknüpft: die Bekämpfung von Fluchtursachen.

Die Lebensbedingungen vor Ort einschließlich der gesundheitlichen Versorgung müssen verbessert werden: Wir Zahnärzte können dies innerhalb unseres Tätigkeitsfelds u. a. dadurch bewirken, indem kein zahnärztliches Hilfspersonal aus Drittstaaten abgeworben wird und indem wir helfen, die Gesundheitsversorgung in Entwicklungsländern zu verbessern. Dieser Impuls von uns floss in den FDI-Strategieplan 2018 bis 2021 ein.

Ansonsten haben die Vertreter in den Ausschüssen bei den Stellungnahmen der FDI darauf geachtet, dass der deutsche Blickwinkel immer berücksichtigt wird. Denn die vielen kleinen To-dos, die täglich in der Praxis anfallen, müssen für unsere Zahnärzte schlank leistbar sein.

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Der Wissenschaftsausschuss (Science Committee) bereitet sogenannte Policy Statements (PS) für die Generalversammlung (GA) vor. Bei der Jahrestagung werden dann diese Statements offen diskutiert und von der GA verabschiedet. In diesem Jahr wurden u. a. Statements zu CAD/CAM und zur Schmerzbehandlung verabschiedet.

In Madrid hat das Dental Material Task Team der FDI Statements zur Gefahr durch Nanopartikel für Zahnarzt/Personal und Patient sowie zum „Amalgam phase down“ der WHO bearbeitet, die im nächsten Jahr nach vorheriger Diskussion mit allen nationalen Verbänden/Kammern verabschiedet werden sollen.

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