Editorial

Ein starkes Votum – ein starkes Veto?

Nun bin ich in der zahnärztlichen Berufspolitik noch nicht so lange dabei, um Vergleiche zu früheren Zeiten ziehen zu können. Aber ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass es je eine KZBV-VV gegeben hat, die so klare und eindeutige Signale an den Berufsstand wie an die Politik gesendet hat. Kurz zusammengefasst lauten die Botschaften der VV: Die Vertragszahnärzteschaft tritt als einiger Berufsstand auf. Die Art und Weise der Diskussion und die Ergebnisse der Vorstandswahlen wie auch der Wahl für den VV-Vorsitz samt Stellvertreter machten die Einigkeit der Delegierten real (dazu später mehr). Die Vollversammlung als oberster Souverän der Zahnärzteschaft lehnte die erneuten Eingriffe – das Wort Übergriffe trifft es meines Erachtens jedoch besser – des die Rechtsaufsicht führenden Ministeriums in die Autonomie der Vertreterversammlung einhellig ab. Die Vollversammlung forderte in einer Resolution – die von jedem VV-Mitglied persönlich (!) unterschrieben wurde – alles zu tun, den durch das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz eingeschränkten Handlungsspielraum der Körperschaft wiederherzustellen. Weil ohne Handlungsspielraum der Selbstverwaltung eine suffiziente Versorgung, die nun mal das Gegenteil von statisch ist, nicht erfolgreich geleistet werden kann. Des Weiteren beschlossen die Delegierten einstimmig einen Antrag, mit dem sichergestellt werden soll, dass kurativ tätige Zahnärzte auch in Zukunft noch ein Vorstandsamt übernehmen können.

Und hier schließt sich der Kreis: Der mit einem überaus überzeugenden Ergebnis gewählte neue Vorstand ist gar nicht im Amt. Warum? Weil erst die Genehmigung der Verträge durch das BMG abgewartet werden muss. Übrigens: Eine Regelung aus der vergangenen Legislaturperiode zulasten des Entscheidungs- und Gestaltungsspielraums der Vertreterversammlung!

Eigentlich sollte man nach einer KZBV-VV, auf der der VV-Vorsitzende und seine Stellvertreter sowie nachfolgend die Vorstände gewählt wurden, nur eines tun – sich über die deutlichen, positiven Wahlergebnisse freuen! Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Karl-Friedrich Rommel (KZV Thüringen), wurde wiedergewählt, Oliver Woitke (KZV Bremen) und Dr. Bernhard Reilmann (KZV Westfalen-Lippe) sind die neuen Stellvertreter. Bei der Vorstandswahl entfielen auf Dr. Wolfgang Eßer (KZBV) 56, auf Martin Hendges (KZV Nordrhein) 54 und auf Dr. Karl-Georg Pochhammer (KZV Berlin) ebenfalls 54 Stimmen. Die anschließende Wahl von Eßer zum Vorstandsvorsitzenden ergab gar ein Ergebnis von 100 %. Das alles so gut wie ohne Misstöne und Dissonanzen. Auch die aus ihren Ämtern ausscheidenden stellvertretenden VV-Vorsitzenden Dr. Axel Wiedenmann (KZV Bayern) und Christoph Besters (KZV Baden-Württemberg) sowie die langjährigen Vorstandsmitglieder der KZBV, Dr. Günther Buchholz und Dr. Jürgen Fedderwitz, die – wie vor Monaten bereits angekündigt – nicht erneut kandidierten, erhielten den gebührenden Applaus.

Doch statt Champagner findet sich viel Essig im Wein. Dass der alte KZBV-Vorstand noch so lange im Amt bleiben muss, bis der neue Vorstand nach Genehmigung der Dienstverträge seine Tätigkeit aufnehmen kann, ist das eine. Samt der Hängepartie für die Vorstände der abgebenden KZVen, bis eine Einigung mit dem BMG erzielt wird. Das andere ist die Frage, wie die Vorstandsarbeit für kurativ tätige Zahnärzte attraktiv bleiben kann – ohne einen der Aufgabe entsprechenden Gestaltungsspielraum wird dies schwerlich gelingen können. Die zahnärztliche Körperschaft ohne aktive, ihre Profession verstehende Zahnärzte und Zahnärztinnen im Vorstand kann keine Selbstverwaltung eines freien Berufstands sein. So einfach ist das. Aber auch wenn dies von der Politik so intendiert zu sein scheint: Die Zahnärzteschaft ist nicht zahnlos, die gezeigte Einigkeit sollte die Politik zumindest zum Nachdenken bringen. Und wenn die verfasste Zahnärzteschaft so einig agiert, wie sie sich auf der VV präsentiert hat, ist sie auch nicht machtlos. Umso weniger – dieAnmerkung sei mir zum Schluss gestattet –, je höher die zukünftigen Beteiligungen der Kollegen an den berufsständischen Wahlen sein werden. Es müssen ja nicht Wahlbeteiligungen in der Höhe des Ergebnisses der Vorstandswahlen sein, aber die üblichen unter 50 % sollten der Vergangenheit angehören. Was auch für das in der Politik übliche „divide et impera“ gelten würde.

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