Fundierte Daten für eine bessere Honorierung
Viele Kolleginnen und Kollegen haben in den vergangenen Jahren dankenswerterweise bereits an den Kostenstrukturerhebungen der KZBV teilgenommen. Auch für das Jahr 2016 führt die KZBV derzeit wieder eine bundesweite Erhebung in den Praxen durch, um zuverlässige Aussagen über die wirtschaftliche Entwicklung des Berufsstands formulieren zu können.
Nicht zuletzt durch den großen Einsatz der KZBV – und hier allen voran vom alten und neuen Vorsitzenden des Vorstands Dr. Wolfgang Eßer – konnten gesetzliche Änderungen (§ 85 Absatz 3 SGB V) auf den Weg gebracht werden, die der strikten Anbindung an die Grundlohnsumme bei der Festlegung der Gesamtvergütung ein Ende setzten. Damit eng verknüpft ist nun ein erhöhter Informationsbedarf an belastbaren Daten entstanden: Bei ihren Vertragsverhandlungen sind KZVen und Kassen gefordert, Veränderungen der Gesamtvergütungen unter neuen Parametern zu vereinbaren. Dazu gehören die Berücksichtigung der Morbiditätsentwicklung, Zahl und Struktur der Versicherten sowie die Kosten- und Versorgungsstruktur. Hinzu kommen Veränderungen über die in der vertragszahnärztlichen Tätigkeit aufzuwendende Arbeitszeit sowie Art und Umfang der zahnärztlichen Leistungen.
Das setzt einen erheblichen Aufwand voraus – sowohl für die Erhebungskonzepte der Daten als auch für die Erhebung selbst. Das stellt die KZBV vor neue Aufgaben. Deswegen wird die bisherige Kostenstrukturanalyse künftig abgelöst von einem neuen Tool, dem Zahnärzte-Praxis-Panel („ZäPP“). Beschlossen wurde das Projekt auf der jetzigen Sommer-VV der KZBV. Die Vorbereitungen laufen. Ab 2018 soll „ZäPP“ mit Auswertungen für das Praxisjahr 2017 starten.
Da gerade auch immer wieder von Kassenseite ungerechtfertigterweise die Unabhängigkeit und Transparenz unserer bis dato erhobenen Querschnittsanalyse angezweifelt wird, sollen die zukünftige Erhebung und die Auswertung der Daten durch ein unabhängiges Institut erfolgen. Aufgrund der damit verbundenen Kosten wird eine europaweite Ausschreibung notwendig, die jetzt zügig auf den Weg gebracht wird.
Das neue Panel-Verfahren „ZäPP“ setzt darauf, eine möglichst konstante Zahl von Praxen über einen längeren Zeitraum hinweg dafür zu gewinnen, jährlich ihre Kostenstrukturdaten in pseudonymisierter Form zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz zur bisherigen Kostenstrukturerhebung mit einer variablen Anzahl von Teilnehmern aus unterschiedlichen Stichproben bietet das Panelverfahren erhebliche Vorteile: Gemessen werden hier fortschreibend Veränderungen einzelner Kostenparameter (zum Beispiel Personalausgaben) direkt in der Praxis. Das Ziel ist erreicht, wenn eine repräsentative Anzahl von Praxen am Panel teilnimmt und jährlich die Angaben aktualisiert. Je größer der Rücklauf bei der Befragung, desto höher ist die Akzeptanz der Daten.
Um Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten, sieht das „ZäPP“ auch die Einbindung einer Treuhandstelle vor, die absolut sicherstellt, dass die teilnehmenden Praxen nicht identifiziert werden können.
Akzeptanz fußt aber auch auf dem Verständnis, weshalb man sich überhaupt jährlich an einer solchen Abfrage beteiligen sollte: Es geht vor allem um die angemessene Berücksichtigung der Kostenentwicklung beziehungsweise deren Veränderungsrate bei der Festlegung des Punktwerts. Also um die Honorierung der vertragszahnärztlichen Leistungen. Wer dann auf Kassenseite nicht bereit ist, die durch gesetzliche Regelungen sich stetig weiterentwickelnde Bürokratielast und damit verbundene Kostensteigerungen nachzuvollziehen, muss durch valide Daten und Fakten spätestens im Schiedsamt überzeugt werden. Genau dafür benötigen aber Ihre Verhandlungsführer, sprich die KZV-Vorstände, Ihre Daten. Deshalb sollte und darf sich keiner dieser Aufgabe entziehen, auch wenn damit etwas Eigenleistung verbunden ist.
In welcher Weise die Zahnärzteschaft diese Botschaft annimmt, zeigen erste Ergebnisse einzelner KZVen, etwa in Westfalen-Lippe, Nordrhein und Baden-Württemberg, die schon eine landesweite Panel-Erhebung aufgesetzt haben. Eine Teilnehmerquote von circa 14 Prozent wie in Nordrhein spricht für sich und zeigt mehr als deutlich, dass die Zahnärzteschaft verstanden hat, worum es geht.
Machen Sie mit! Sie als Zahnärzte haben es in der Hand, Ihre Körperschaften zu unterstützen – in Ihrem ureigenen Interesse.