G-BA: Ene, mene, muh und raus bist Du
Wurden noch vor wenigen Monaten den Körperschaften der Leistungserbringer, den Krankenkassen sowie dem G-BA mittels dem Selbstverwaltungsstärkungsgesetz die Daumenschrauben angelegt und der Bundesaufsicht erhebliche Eingriffe in die Selbstverwaltung ermöglicht, so ist nun, man verzeihe mir die saloppe Formulierung, der G-BA selbst dran. Jedoch wurden letztlich allen beteiligten Körperschaften erneut die neuen politisch gesetzten Grenzen aufgezeigt.
Denn in seltener Eintracht lehnten die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages parteiübergreifend einstimmig die von den sogenannten Bänken (im Plenum des G-BA sitzen die Kassen und die Leistungserbringer jeweils in einer Reihe gegenüber) vorgeschlagenen Kandidaten für die beiden unparteiischen Vize-Vorstandsposten ab. 36 der 36 Ausschussmitglieder sagten nein zu den Kandidatenvorschlägen der Selbstverwaltung. Als da wären: Uwe Deh, wortgewaltiger und sehr streitbarer ehemaliger Vorstand des AOK-Bundesverbands. Er sollte die Nachfolge von Dr. Harald Deisler antreten, der nicht mehr kandidieren wollte.
Und Lars Lindemann, ehemaliges Mitglied des Bundestages für die FDP, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes Fachärzte, kurz Spifa, umtriebiger Rechtsanwalt und nebenbei Geschäftsführer der Sanakey Gruppe. Er sollte Dr. Regina Klakow-Franck beerben, die gerne weitergemacht hätte. Mal abgesehen davon, dass man beide Kandidaten nicht mögen muss, aber die Vita der beiden ist für den Gesundheitsausschuss nach § 91 Absatz 2 SGB V kein die Ablehnung begründendes Kriterium, sondern einzig und allein die Einschätzung der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Nur zur Erinnerung: Die Kandidatenvorschläge der Bänke für die beiden unabhängigen und überparteilichen Vizevorstände des G-BA erfolgten einvernehmlich!
Ist das nun eine schallende Ohrfeige für die Selbstverwaltung, wie die Ärzte Zeitung diesen Vorgang kommentierte? Oder gar, wie der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dr. Edgar Franke (SPD), befand, eine Entscheidung, mit der man Rechtsgeschichte geschrieben hat? Was ihn zu dieser Einschätzung führte, ist mir nicht ganz klar, aber vielleicht hob er dabei auf die ungewöhnliche Einstimmigkeit im Gesundheitsausschusses ab. Liest man die Presseverlautbarungen der betroffenen Selbstverwaltungen, dann ahnt man etwas von dem erneuten Beben in der gesundheitspolitischen Landschaft: „Wir sind enttäuscht über diese Entscheidung des Gesundheitsausschusses. KBV, KZBV und DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) haben einen einstimmig beschlossenen Personalvorschlag unterbreitet mit Kandidaten, deren fachliche Eignung unbestritten ist. Vor diesem Hintergrund ist das ablehnende Votum des Gesundheitsausschusses unverständlich, sachlich nicht gerechtfertigt und stellt das Prinzip der Selbstverwaltung infrage.“ Ähnlich äußerte sich der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands: „Die unmittelbaren Eingriffsmöglichkeiten des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages in die Personalentscheidungen der Selbstverwaltung widersprechen einem aus gutem Grund subsidiär organisierten Gesundheitswesen und damit einem wesentlichen und wichtigen Prinzip der Steuerung des Gesundheitswesens durch die Selbstverwaltung.“ Erinnert mich verdächtig an all die Diskussionsbeiträge zum Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Trotz aller Proteste – es wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Und wie äußerte sich der Gesundheitsminister? Er sagte lediglich: „Das war deutlich.“ Und so bleibt nur einer in diesem Spiel unbeschädigt: Prof. Josef Hecken, der unabhängige und unparteiische Vorsitzende des G-BA. Dessen Vita stand ja auch nicht zur Diskussion.
Ich wage eine Prognose: Sollten bis Anfang Juli keine überzeugenden Kandidaten gefunden sein, wird es auf eine erfahrene Person hinauslaufen, deren Eignung bewiesen ist. Und die als ÄrztIN alle weiteren Kriterien erfüllt ..