KZBV: Agenda Mundgesundheit 2017 bis 2021

Richtschnur für kommende Reformen

Die drei großen Ds – Demografischer Wandel, Digitalisierung und Datensicherheit – sind die die zentralen Handlungsfelder der vertragszahnärztlichen Versorgung der nächsten Jahre. In sieben Positionen hat die KZBV ihre Grundsätze für die kommende Legislaturperiode zusammengefasst.

Die KZBV will die Versorgung flächendeckend, wohnortnah und qualitativ hochwertig sicherstellen und die erfolgreiche Präventionsstrategie in der Zahnmedizin weiter ausbauen. Dazu hat sie in ihrer „Agenda Mundgesundheit 2017 bis 2021“ detaillierte Lösungsvorschläge erarbeitet, die die Vertreterversammlung am 23. Juni in Köln einstimmig verabschiedete. Die Agenda gibt Antworten auf die aktuellen gesundheitspolitischen Herausforderungen und Fragestellungen, die in den Wahlprogrammen der Parteien und in der Politik aufgeworfen wurden. Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, kommentierte: „Wir haben unsere Positionen verdichtet und für die kommenden Koalitionsverhandlungen und Gesundheitsreformen unsere inhaltliche Richtschnur festgezurrt. Die Agenda ist DAS politische Papier der KZBV für die nächste Legislaturperiode.“ Aus dem 12-Punkte-Plan wurden sieben Positionen als gleichwertige Themenblöcke zusammengefasst:

Standortbestimmung

Die fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V) belegt, dass es in keiner anderen medizinischen Disziplin eine so enge, kausal nachvollziehbare Verbindung zwischen Prävention und Gesundheitszustand gibt wie in der Zahnmedizin. Der Erfolg ist nachweislich auf die flächendeckende Gruppen- und Individualprophylaxe zurückzuführen und in allen Altersgruppen sichtbar. Im europäischen Vergleich zeigt sich ein hohes Versorgungsniveau, die finanzielle Eigenbeteiligung ist niedrig und soziale Härten werden abgefedert. Dennoch gibt es soziodemografische Herausforderungen. Der Bedarf an PAR-Behandlungen wird angesichts der immer älter werdenden Bevölkerung steigen. Bedarfe gibt es bei älteren und pflegebedürftigen Patienten. Menschen in einkommensschwachen und ländlichen Regionen dürfen nicht abgekoppelt werden.

1. Mundgesundheitskompetenz weiter stärken

Das Wissen in der Bevölkerung um die Bedeutung regelmäßiger Kontrolluntersuchengen und die Kenntnis der Empfehlungen zur Mundpflege sind groß. Das Bonussystem setzt wichtige Anreize. Die Förderung der Mundgesundheitskompetenz ist für die KZBV integraler Bestandteil ihres Auftrags. Sie hat deshalb eine Gesamtstrategie entwickelt, um bereits bestehende Maßnahmen und Strategien zu bündeln und neu auszurichten. Die KZBV unterstützt die Entwicklung eines nationalen Aktionsplans sowie die Gründung der Allianz für Gesundheitskompetenz, in der alle relevanten Akteure der gesundheitlichen Versorgung ihre Initiativen aufeinander abstimmen.

2. Mundgesundheit erhalten – Prävention ausbauen

Der Kampf gegen Parodontitis stellt künftig eine der größten Herausforderungen für die Versorgung dar. Ohne die Unterstützung der Politik wird die Bewältigung dieser Aufgabe nicht gelingen. Für die KZBV gehören zu einer zeitgemäßen, fachgerechten PAR-Therapie das ärztliche Gespräch, die Reevaluation und die strukturierte Nachsorge in Form der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT). Das PAR-Versorgungskonzept der KZBV setzt auf eine Kombination aus Sachleistungen und Zuschüssen und setzt Anreize über ein Bonussystem. Die Strategie der KZBV zielt ferner darauf ab, Präventionsmaßnahmen über den gesamten Lebensbogen hinweg umzusetzen. Im Fokus steht besonders der Versorgungsbedarf von Risikogruppen wie Kleinkindern mit erhöhtem Kariesrisiko oder Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Erste Erfolge bei der Versorgung dieser Patienten gilt es zu verstetigen.

3. Flächendeckende Versorgung wohnortnah sicherstellen

Die KZBV setzt sich dafür ein, MVZ versorgungsorientiert auszugestalten. Die derzeit aus der unbegrenzten Anstellungsmöglichkeit resultierenden Wettbewerbsvorteile der MVZ können zu versorgungspolitisch kontraproduktiven Effekten führen. Eine Gefahr für die Versorgung im ländlichen Raum sieht die KZBV in Fremdkapitalgebern und Finanzinvestoren, die die Kettenbildung in Ballungsräumen forcieren. Um eine wohnortnahe und flächendecken Versorgung im ländlichen Raum und in einkommensschwachen Regionen aufrechtzuerhalten, fordert die KZBV, Anstellungsgrenzen in reinen Zahnarzt-MVZ im gleichen Umfang einzuführen, wie sie für Einzel- und Mehrbehandlerpraxen gelten.

Ferner spricht sich die KZBV dafür aus, dass eine undifferenzierte Anwendung der Degression bei Überschreitung bestimmter Punktwertmengen wegfallen soll. Die Degression treffe vor allem Zahnärzte, die sich in Bereichen mit besonderem Versorgungsbedarf engagieren. Diese würden faktisch bestraft, wenn sie dort besonders viele Leistungen erbringen. Konsequenz wäre ein abnehmendes Engagement der Zahnärzte in Regionen, wo sie am meisten gebraucht werden.

Die KZBV fordert weiter, dass den Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung im SGB V künftig stärker Rechnung getragen werden soll. Für die vertragszahnärztliche Versorgung fordert sie eigenständige Regelungen.

4. Qualität fördern und Bürokratie abbauen

Die KZBV will ihre Agenda Qualitätsförderung weiterverfolgen. Qualitätsförderung ist für sie ein kontinuierlicher, interner Überprüfungsprozess zur Verbesserung der Versorgung. Die Patientenberatungsstellen, das Zweitmeinungsmodell oder das Gutachterwesen sind hier wichtige Initiativen des Berufsstands. Ebenso dazu gehört das Berichts- und Lernsystem „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“. Das System erfüllt die Standards, die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Anforderungen an ein einrichtungsinternes     QM-System festgelegt wurden. Die KZBV fordert, dass in der Qualitätsförderung den sektorspezifischen Besonderheiten der Zahnmedizin Rechnung getragen werden soll. Nicht alles, was für die Ärzte gut ist, lässt sich auf die Zahnärzte übertragen.

5. Bei der Digitalisierung Chancen nutzen und Datenschutz gewährleisten

Die KZBV sieht die Digitalisierung im Gesundheitswesen als Chance zur Stärkung der Patientenkompetenz, zur Schaffung eines gleichberechtigten Zugangs zu Gesundheitsinformationen sowie zu einer effizienteren Patientenversorgung. Gewahrt werden muss dabei die richtige Balance zwischen Innovation und Sicherheit,  zwischen den Chancen und dem Nutzen digitaler Lösungen und dem Erhalt von Datenschutz und Transparenz. Wichtigste Maxime ist, dass die Anwendungen dem Patienten dienen und dass dieser Herr seiner Daten bleibt.

Die KZBV spricht sich auch dafür aus, die Telematikinfrastruktur auszubauen. Die gesetzlich festgeschriebenen Sanktionen im E-Health-Gesetz sind für sie das falsche Instrument zur Förderung des Ausbaus der Struktur. Aktivitäten zur Weiterentwicklung des E-Health-Gesetzes wie die Erweiterung der eGK oder die elektronische Patientenakte werden von der KZBV positiv kritisch – im Sinne des Patientenwohls – begleitet.

6. Freiberuflichkeit und zahnärztliche Selbstverwaltung stärken

Grundvoraussetzungen für ein freiheitliches Gesundheitswesen sind für die KZBV die Freiberuflichkeit, die freie Zahnarztwahl und die Selbstbestimmung des Patienten. Die weitere Ausgestaltung der Rahmenbedingungen muss sich an diesem Leitbild orientieren. Zu einer Kommerzialisierung der Patientenversorgung darf es nicht kommen.

Die Selbstverwaltung in Körperschaften des öffentlichen Rechts hat sich für die KZBV bewährt: Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, braucht sie Handlungs- und Gestaltungsspielräume. Es bedarf einer klaren Aufgabentrennung zwischen Selbstverwaltung und Aufsicht, die sich auf die Rechtsaufsicht beschränkt.

Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) muss gesichert sein, dass sowohl gemeinsame Belange aller Leistungserbringer als auch Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung Berücksichtigung finden: Regelungen – insbesondere der Qualitätssicherung –, die für den Krankenhausbereich ihre Berechtigung haben, dürfen nicht 1:1 auf die vertragszahnärztliche Versorgung übertragen werden. Der G-BA sollte künftig verstärkt seine Entscheidungen auf Grundlage der zur Zeit bestverfügbaren und nicht zwingend der bestmöglichen Evidenz treffen.

7. Duales System erhalten und weiterentwickeln

Die KZBV bekennt sich zum dualen Krankenversicherungssystem: GKV wie PKV müssen sich weiterentwickeln. Eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für GKV und PKV (Bürgerversicherung) lehnt die KZBV ab. Auch eine PKV muss sich reformieren, wenn sie zukunftsfähig sein soll. Die KZBV fordert, das kollektivvertragliche System der vertragszahnärztlichen Versorgung kreativ weiterzuentwickeln, Selektivverträge werden abgelehnt.

„Die Agenda richtet sich an politische Entscheidungsträger im Gesundheitswesen“, erläutert Eßer die Stoßrichtung des Papiers. „Wir werden über den Sommer sowie nach der Bundestagswahl, während der Koalitionsverhandlungen und der Regierungsbildung mit der Agenda unsere Themen in den politischen Raum tragen und uns dafür einsetzen, dass diese dort aufgegriffen und berücksichtigt werden.“

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